Documento - From protest to prison: Iran one year after the election
VOM PROTEST INS GEFÄNGNIS
IRAN EIN JAHR NACH DER WAHL


amnnesty International Publications
Internationales Sekretariat
Peter Benenson House
1 Easton Street
London WC1X 0DW
United Kingdom
www.amnesty.org
Juni 2010
Index: MDE 13/062/2010
Ausgangssprache: Englisch
Übersetzung durch die Iran-Koordinationsgruppe der Deutschen Sektion
www.amnesty-iran.de
Verbindlich ist die englische Fassung.
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf vervielfältigt, gespeichert oder übertragen werden, in welcher Form oder durch welche Mittel auch immer (elektronisch, mechanisch, als Fotokopie, als Aufnahme oder andere), ohne vorherige Genehmigung der Herausgeber.
Titelbild:
Demonstration in Teheran nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl am 12. Juni 2009
©Javad Montazeri
Bild unten:
Revolutionsgericht Teheran, 26. August 2009
© ap/pa photo/fars news agency, Hasan Ghaedi
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INHALTSVERZEICHNIS
IRAN EIN JAHR NACH DER WAHL 1
1. EINLEITUNG 4
2. WER SIND DIE GEFANGENEN? 7
POLITISCHE AKTIVISTEN 8
STUDENTEN UND AKADEMIKER 9
JOURNALISTEN 11
FILMREGISSEURE UND ANDERE KÜNSTLER 12
MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER 12
RECHTSANWÄLTE 15
GEISTLICHE 16
PERSONEN MIT VERBINDUNGEN ZU MITGLIEDERN VERBOTENER ORGANISATIONEN 16
ANGEHÖRIGE ETHNISCHER UND RELIGIÖSER MINDERHEITEN 18
ARBEITER UND BERUFSVEREINIGUNGEN 20
FAMILIENANGEHÖRIGE BEKANNTER PERSÖNLICHKEITEN UND GEFANGENER 20
3. WILLKÜRLICHE VERHAFTUNG UND INHAFTIERUNG 21
INHAFTIERUNG OHNE ANKLAGE ODER PROZESS 23
UNBESTÄTIGTE INHAFTIERUNG, DIE VERSCHWINDENLASSEN GLEICHKOMMT 24
IRANS HAFTZENTREN UND GEFÄNGNISSE 25
EVIN-GEFÄNGNIS 27
ANDERE GEFÄNGNISSE 28
ZUGANG ZU FAMILIENANGEHÖRIGEN UND RECHTLICHER VERTRETUNG 29
4. FOLTER UND „GESTÄNDNISSE“ 32
VERGEWALTIGUNG UND ANDERER SEXUELLER MISSBRAUCH 34
DROHUNGEN GEGEN FAMILIENMITGLIEDER 35
MANGELHAFTE HAFTBEDINGUNGEN UND VERWEIGERUNG MEDIZINISCHER BEHANDLUNG 36
„GESTÄNDNISSE“ 37
5. GERICHTSVERHANDLUNGEN: DER SCHLUSSPUNKT IN EINEM SYSTEM DER UNGERECHTIGKEIT 39
GESETZE, DIE GRUNDFREIHEITEN EINSCHRÄNKEN 41
„SCHAUPROZESSE“ – EINE VERHÖHNUNG DER GERECHTIGKEIT 42
DAS GEFÄNGNISGERICHT VON EVIN 43
POLITISCH MOTIVIERTE ANWENDUNG DER TODESSTRAFE 44
6. AUSWIRKUNGEN AUF FAMILIEN 48
7. STRAFLOSIGKEIT 50
8. LEBEN IM EXIL 53
9. SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN 56
1. EINLEITUNG
„Der schlimmste Albtraum für einen Gefangenen ist der Gedanke, vergessen zu sein.“
Maziar Bahari, iranisch-kanadischer Journalist, nach Entlassung aus vier Monaten Haft im Evin-Gefängnis i
Ein Jahr nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 sehen sich Iraner, die die Regierung kritisieren oder gegen die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen protestieren, mit verschärfter Unterdrückung durch die Behörden und die kaum fassbaren Geheimdienste konfrontiert, die – zunächst tief erschüttert von den folgenden Ereignissen – ihren Zugriff auf das Land gefestigt und ihre jahrelangen Unterdrückungsmaßnahmen verschärft haben. Die Iraner sind auf dem Weg vom Protest ins Gefängnis, da die Behörden Hunderte einsperren bei ihrem vergeblichen Versuch, die Stimmen zum Schweigen zu bringen, die friedlich eine abweichende Sichtweise zum Ausdruck bringen zu den Verlautbarungen, die die Behörden von der Wahl und ihren Folgen zu verbreiten wünschen.
Tausende - nach offiziellen Verlautbarungen 5000 Personen, obgleich die wirkliche Anzahl fast sicher höher liegt – wurden während der Massendemonstrationen verhaftet. Diese brachen am 13. Juni 2009 aus, dem Tag nach der Wahl. Demonstrationen fanden ununterbrochen im Verlauf des Juni bis Mitte Juli 2009 statt, trotz der Entschiedenheit der Behörden, diese zu unterdrücken. Sie gingen dann mehr sporadisch weiter an Tagen von nationaler Bedeutung, an denen öffentliche Demonstrationen erlaubt waren.ii Bei Abfassung des Berichtes waren die Demonstrationen zum religiösen Fest Ashoura, das 2009 auf den 27. Dezember fiel, die letzten großen Demonstrationen seit der Wahl. Damals wurden nach offizieller Angabe mehr als 1000 Personen inhaftiert. Versuche, weitere Demonstrationen am 11. Februar 2010 abzuhalten, dem Jahrestag der Gründung der Islamischen Republik, wurden durch die massive Anwesenheit der Sicherheitskräfte verhindert. Viele der Verhafteten wurden freigelassen, obwohl einige später nach ihrer Verurteilung wieder ins Gefängnis mussten, aber einige verbrachten auch eine kurze Zeit in Freiheit als Hafturlaub auf Zeit. Diese „sich drehenden Gefängnistüren“ machen es schwierig, jeweils exakte Zahlen der Inhaftierten zu nennen.
Die Demonstranten gegen die Regierung trafen auf prügelnde Sicherheitskräfte, die Reizgas gebrauchten und manchmal um sich feuerten.iii Hunderte wurden zu Hause oder am Arbeitsplatz verhaftet, gewöhnlich durch Beamte in Zivilkleidung, die allgemein gehaltene Haftbefehle vorwiesen. Manche wurden unter Bedingungen gefangen gehalten, die an grausame, unmenschliche und unwürdige Behandlung heranreichten. Viele wurden gefoltert, u.a. durch Schläge, Vergewaltigung und Einzelhaft in engen Räumen für längere Zeit. Hunderte wurden nach grob unfairen Verfahren zu langen Gefängnisstrafen verurteilt, andere werden noch immer ohne Anklage oder Verfahren gefangenen gehalten. Einige wurden zum Tode verurteilt.
Gleichzeitig haben die iranischen Behörden neue Gesetze erlassen zur Behinderung von Verfassern von Webseiten. Ebenfalls führten sie zur Kontrolle der Netzinhalte neue Sicherheitsdienste ein. Sie kriminalisierten den Kontakt zu 60 ausländischen Einrichtungen, Medien und Nichtregierungsorganisationen – ein Schachzug, der nur als ein Versuch ausgelegt werden kann, die Iraner zu isolieren und Nachrichten aus dem Land zu unterbinden, einschließlich die über Menschenrechtsverletzungen.iv Sie fuhren fort, Zeitungen zu schließen, die sich nicht an die sich ständig verändernde „rote Linie“ von Inhalten gehalten hatten, die sie noch als akzeptabel betrachteten. Websites und Email-Dienste wurden gefiltert oder geblockt. Die Polizei warnte, dass SMS-Nachrichten überwacht würden.v Sie haben viele Universitätsprofessoren und Lehrer mit der Begründung entlassen, sie hätten keinen genügenden „Glauben“ an die Islamische Republik. Erneute Anstrengungen wurden unternommen, die „moralischen“ Vorschriften in Bezug auf Kleidung und Trennung der Geschlechter durchzusetzen. So werden besonders Frauen daran gehindert, sich frei in der Gesellschaft zu entfalten. Sie haben zahlreiche Drohungen ausgesprochen und politische Gefangene hingerichtet, um völlig klar zu machen, dass diejenigen, die irgendeine Art von oppositioneller Meinung äußern – durch Reden, Schreiben oder Demonstrationen – mit den härtesten Strafen konfrontiert würden.
„Ich hoffe, Ihre Töchter wachsen auf, um zu heiraten – meine wuchs auf, um ins Gefängnis geworfen zu werden“. Das sagte die Mutter von Shiva Nazar Ahari, einer der Gefangenen, von denen dieser Report berichtet, zu Amnesty International – deren Schicksal prägnant illustriert, dass zunehmend politische und zivile Aktion und Demonstrationen in die Zellen des Evin-Gefängnisses und anderer Haftorte führen. Dieser Bericht behandelt diesen Weg ausführlich und zeigt, wie alltäglich die Erfahrung von Verhaftung und Gefängnis geworden ist. In großer Zahl werden Iraner inhaftiert, weil sie friedlich ihre Rechte wahrnahmen. Sie werden nicht nur inhaftiert, sondern während der Haft sogar misshandelt und schikaniert. Der Bericht zeigt deutlich auf, dass die große Mehrheit der internationalen Rechtsstandards zum Schutz von Gefangenen ignoriert werden. Die Standards wurden von den UN Körperschaften zum Schutz von Gefangenen formuliert. Rechtsgarantien iranischer Gesetze werden auch routinemäßig missachtet.
Im letzten Jahr begegnete der Iran wachsender Kritik an seinem Menschenrechtsbericht von einzelnen Staaten, aber auch in internationalen Gremien wie der UN Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat, wo der Bericht im Rahmen der periodischen Überprüfungen (Universal Periodic Review) im Februar 2010 geprüft wurde. Allgemeine Empfehlungen wurden am Ende des Prozesses akzeptiert, andere spezielle Empfehlungen zurückgewiesen. Diese aber hätten bei ihrer Umsetzung die Lage der Verhafteten und Gefangenen im Iran entscheidend verbessern können. Der verstärkte internationale Druck auf den Iran während des Verlaufs der Wahl der Mitglieder für den Menschenrechtsrat scheint bewirkt zu haben, dass der Iran seine Kandidatur in letzter Minute zurückzog.
Zeitweise kommt die Lage der Gefangenen im Iran ans Licht der Weltöffentlichkeit, so bei der Kampagne für die Freilassung des bekannten Filmregisseurs Ja'far Panahi, die in seinem freibleibenden Stuhl in der Jury der Filmfestspiele in Cannes gipfelte. Seine begrüßenswerte Freilassung sollte jedoch nicht die Tatsache verdecken, dass Hunderte anderer Gefangener – aus ähnlichen Gründen – in Haft verbleiben. Sie haben niemanden, der so beredt für sie eintritt.
Dieser Bericht ist ein Versuch, diese Tatsachen anzusprechen, um so sicherzustellen, dass der schlimmste Albtraum des entlassenen Journalisten Maziar Bahari nicht Wirklichkeit wird für diejenigen, die im Iran noch gefangen gehalten werden und von denen die meisten gewaltlose politische Gefangene sind,vi die unverzüglich freigelassen werden sollten. Er macht deutlich, dass viele der ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen im iranischen Recht mehr Aufmerksamkeit erfordern. Er wirft einen Blick auf die von der Inhaftierung betroffenen Personen, die aus einem sich erweiternden Kreis der Bevölkerung kommen, darauf, wie die Verhaftungen durchgeführt werden, wo die Gefangenen einsitzen, unter welchen Bedingungen sie leben, und welchem Druck sie ausgesetzt werden, um „Geständnisse“ abzulegen, die dann in der Anklage vor Gericht gegen sie verwandt werden in Verfahren, die grundlegend fehlerhaft und oft summarisch sind, besonders in den Provinzen weit weg von dem Licht der Öffentlichkeit in Teheran.
Der Bericht zeigt die vage formulierten Gesetze auf, die zur Anklage gegen jene dienen, deren „Straftaten“ den Erfordernissen an Deutlichkeit und Genauigkeit widersprechen, wie sie im internationalen Gesetz formuliert sind. Er zeigt den politischen Druck auf, der auf Richter ausgeübt wird, Personen zu verurteilen. Und er beleuchtet die politisch motivierte Anwendung der Todesstrafe, die eine Warnung an diejenigen sendet, die erwägen, die Behörden offen herauszufordern.
Der Bericht endet mit zwei grundsätzlichen Forderungen an die iranischen Behörden, alle gewaltfreien politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und sicherzustellen, dass bei allen anderen politischen Gefangenen ein zügiges und faires Verfahren durchgeführt wird, ohne Rückgriff auf die Todesstrafe und in Prozessen, die voll mit den international üblichen Standards für faire Verfahren übereinstimmen.
Obwohl der Iran in seinem Bericht an die UN im Rahmen der Anhörung im Februar 2010 behauptet, dass das Land mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeite, wurde Amnesty International ein Besuch des Iran seit 1979 nicht erlaubt, um dort Tatsachen zu recherchieren und Gespräche mit der Regierung zu führen. Amnesty versuchte im November 2009 erneut, Zugang in den Iran zu bekommen, es war jedoch nicht einmal möglich, den iranischen Botschafter in London zu treffen. Eine Delegation von Amnesty International wollte sich mit der iranischen Delegation anlässlich der Überreichung des iranischen Berichtes an den UN Menschenrechtsrat im Februar 2010 treffen, wurde aber abgewiesen.
Dieser Bericht basiert daher auf Interviews mit Familienmitgliedern von Gefangenen, ihren Anwälten und Freunden, mit ehemaligen Gefangenen, in der Türkei im März 2010 befindlichen Flüchtlingen, auf Äußerungen der iranischen Behörden, Medienberichten, sowohl offiziellen als auch oppositionellen, und Berichten von örtlichen und internationalen NGOs, die mit Menschenrechtsfragen befasst sind. Der Amnesty International verwehrte Zugang hat die Möglichkeit der Organisation eingeschränkt, direkt alle ihr berichteten Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Amnesty glaubt jedoch, dass der große Umfang der folgenden Informationen deutlich die Bedrängnis zeigt, der Hunderte ausgesetzt sind, die ohne Anklage oder Verfahren inhaftiert sind oder in unfairen Verfahren zu langen Haftstrafen zu Auspeitschungen oder sogar zum Tode verurteilt wurden, nur weil sie ihre abweichende Meinung kundgetan haben.
Der Bericht schließt an den im Dezember 2009 von Amnesty International herausgegeben Bericht: „Iran: Strittiges Wahlergebnis – verstärkte Unterdrückung“ an, der Menschenrechtsverletzungen vor, während und nach der Wahl bis Mitte November 2009 dokumentierte.vii Amnesty International hofft, dass dieser Bericht die Mauer des Schweigens aufzubrechen hilft, die die iranischen Behörden zu errichten suchen. Die Organisation will dazu beitragen, dass sich letztendlich die Situation der Menschenrechte für alle im Land verbessert. Neben diesem Bericht führt Amnesty eine einjährige Kampagne durch, die die Aufmerksamkeit auf die Lage einer Anzahl von gewaltlosen politischen Gefangenen richten will, um so die bedrängte Lage von Hunderten herauszustellen, die noch gefangen gehalten werden.
Amnesty International möchte all jenen danken, die zu diesem Bericht beigetragen haben und vor allem denen, die erlaubten, ihren Fall darzustellen und das in der Hoffnung taten, dass andere kein solches Schicksal erleiden müssen. Im Besonderen gehört unsere Bewunderung den Familien und Freunden der Gefangenen, die – mit erheblichem persönlichem Risiko – offen sprachen, um ihren Lieben zu versichern, dass sie nicht vergessen seien. Es war nur möglich, einen kleinen Teil der Personen darzustellen, die noch leiden, und damit soll keineswegs das Leiden der nicht Erwähnten heruntergespielt werden. Wir ermutigen alle, die noch Informationen haben, diese mitzuteilen, damit keiner vergessen wird und die internationale Gemeinschaft ihren Blick nicht von den Menschenrechtsverletzungen abwenden kann, die weiterhin und unvermindert im Iran andauern.
2. WER SIND DIE GEFANGENEN?
„Das Schweigen hat den politischen Gefangenen gewöhnlich eher geschadet als geholfen.“
Roxana Saberi, eine frühere politische Gefangene, in The Washington Post, 13. Mai 2010
Alle Festgenommenen und Gefangenen aus der Zeit nach der Wahl haben eines gemeinsam: Sie werden wahrgenommen als diejenigen, die die Legitimität des Handelns der Behörden in Frage stellen, und in gewisser Weise eine alternative Sicht auf die Ereignisse geben, wie sie ansonsten von den Behörden dargestellt werden.
Die überwiegende Mehrheit der mehr als 5.000 seit Juni 2009 Verhafteten waren gewöhnliche Bürger – Frauen und Männer, Arbeiter und Arbeitslose, Studenten und Berufstätige – die auf die Straße gingen, um gegen das verkündete Ergebnis der Wahl zu demonstrieren und auch gegen die begangenen Menschenrechtsverletzungen. Viele wurden nach einigen Tagen oder Wochen wieder freigelassen, aber einige waren monatelang inhaftiert. Einige schmachten noch immer unter schlimmen Bedingungen, die in den meisten der iranischen Gefängnisse, besonders in den Provinzen, herrschen. Dieses sind die „namenlosen“ Gefangenen – weniger bekannte Leute, deren Fälle keine Medienaufmerksamkeit hervorrufen.viii
Zu diesen Gefangenen kommen noch die in großem Umfang vor und nach den Demonstrationen Verhafteten. Die Demonstrationen fanden seit Juli nur an nationalen Feiertagen statt, an denen generell Demonstrationen üblich sind, wie am Qods-Tag, dem letzten Freitag im Ramadan, dem Jahrestag der Besetzung der US Botschaft am 4. November 1979, dem Nationalen Studententag am 7. Dezember und dem religiösen Fest Ashoura (der 10. Tag des islamischen Monats Moharram, der 2009 auf den 27. Dezember fiel).
Die Zielgruppe der Verhafteten umfasste politische und Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Frauenrechtsverteidiger und Studenten. Später nahm man auch andere Gruppen ins Visier: Geistliche, Akademiker, frühere politische Gefangene und ihre Verwandten, Menschen mit familiären Bindungen zu verbotenen Gruppierungen, Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten – hier besonders die Baha'i, aber auch andere wie Christen, Derwische, Aserbaidschaner, sunnitische Moslems (vorwiegend Belutschen und Kurden) und Rechtsanwälte, die politische Gefangene vertreten haben.
Amnesty International ist es nicht möglich, eine vollständige Liste all derer zu erstellen, die im Moment inhaftiert sind. Das liegt an der allgemeinen Geheimhaltung und wegen des ausgeübten Drucks wagen die Familien nicht, über die Inhaftierungen zu reden. Es ist schwierig, Informationen aus dem Iran zu bekommen: Sicherheitsdienste überwachen Telefone, E-mails und andere Kommunikationsformen des Internets. Dazu kommen noch die „Drehtüren“ der Gefängnisse und Verhaftungszentren, wo Menschen relativ kurze Zeit, manchmal mehrmals, gefangen gehalten werden, oder es werden Gefangene wegen eines anstehenden Berufungsverfahrens freigelassen oder es kommt zu Freilassungen „auf Zeit“ für Wochen oder Monate. Jedoch wird eine kleine Anzahl von Personen, deren Fälle an Amnesty International herangetragen wurden, im Folgenden dargestellt, um das Muster der an Gefangenen begangenen Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen.
POLITISCHE AKTIVISTEN
„Diese zwei Parteien (die Islamische Front zur Teilhabe - 'Islamic Iran Participation Front' und die Kämpfer der islamischen Revolution – 'Mojahedin of the Islamic Revolution Organization') spielten eine wichtige Rolle beim Aufruhr nach der Wahl. Um seine Macht zu beweisen, muss das System entschieden gegen die Aufrührer vorgehen.“
Ruhollah Hosseinian, Chef des Komitees für innenpolitische und Ratsangelegenheiten des Parlaments im April 2010, nach dem Verbot der beiden Gruppierungenix
Die beiden bedeutendsten Oppositionsführer – die erfolglosen Präsidentschaftskandidaten Mir Hossein Mousawi und Mehdi Karroubi – befanden sich zur Zeit dieses Berichtes in Freiheit, aber sie wurden mit Verhaftung bedroht und ihre Bewegungen und Treffen werden streng überwacht.x Das Auto von Mehdi Karroubi wurde angegriffen, einem seiner Söhne wurde verboten, das Land zu verlassen, und ein weiterer wurde während einer Kundgebung am Jahrestag der Gründung der Islamischen Republik am 11. Februar geschlagen und inhaftiert. Der Neffe von Mir Hossein Mousawi wurde bei den Ashoura-Demonstrationen getötet, sein persönlicher Leibwächter wurde Mitte Mai verhaftet.
Viele führende Mitglieder politischer Parteien wie der Islamic Iran Participation Front (IIPF), die dem früheren Präsidenten Mohammad Khatami nahesteht, und der Mojahedin of the Islamic Revolution Organization (MIRO), die die Kandidatur von Mir Hossein Mousavi bei der Präsidentschaftswahl 2009 unterstützte, wurden in den Tagen nach der Wahl verhaftet. Die beiden Parteien sind seitdem verboten.xi Die Verhaftungen dauerten an – so wurde z.B. der frühere Parlamentarier Mohsen Armin, Sprecher und führendes Mitglied von MIRO, zu Hause am 16. Mai 2010 verhaftet.
Parteien, deren Mitglieder ebenfalls zur Zielscheibe von Verhaftungen wurden, sind z.B. die „Diener des Aufbaus“ (Servants of Construction – SOC), die dem früheren Präsidenten und Vorsitzenden des Expertenrates Ayatollah Akbar Hashemi Rasanjani, nahestehen, die „Partei des Nationalen Vertrauens“ (National Trust Party), von Mehdi Karroubi geführt und im August 2009 verboten, und die verbotene, aber geduldete „Freiheitsbewegung“ (Freedom Movement), geführt von Ebrahim Yazdi. Viele wurden später zu Gefängnisstrafen verurteilt, einige kamen gegen Kaution frei, während ihre Berufung lief, oder sie durften das Gefängnis „auf Zeit“ verlassen. So auch Azar Mansouri, führendes Mitglied der IIPF und Abdollah Ramazanzadeh, der stellvertretende Vorsitzende der Partei, die zu drei bzw. zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurden und gegen Kaution freikamen. In Freiheit ist im Moment Mohammad Atrianfar, Journalist und Mitglied der SOC . Er war im November 2009 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden und wurde bei laufender Berufung gegen Kaution entlassen.
Die Freiheit der unter Vorbehalt Entlassenen ist heikel. Mohsen Mirdamadi, der Vorsitzende der IIPF, musste am 26. Mai 2010 ins Gefängnis zurück. Er war im März gegen Kaution freigelassen worden und wurde im April zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der frühere stellvertretende Minister, Parlamentarier und Gründungsmitglied der MIRO, Behzad Nabavi, musste Ende Mai ins Gefängnis zurück, um eine fünfjährige Gefängnisstrafe fortzusetzen, nachdem er am 16. März auf Zeit entlassen worden war. Hengameh Shahidi, Journalistin und Mitglied der Partei des Nationalen Vertrauens, arbeitete als Beraterin in Frauenfragen für den geschlagenen Präsidentschaftskandidaten Mehdi Karroubi während des Wahlkampfes. Sie trat eine Haftstrafe von 6 Jahren am 25. Februar 2010 an, ein Appellationsgericht hatte das Urteil aufrecht erhalten, das wegen ihrer politischen und journalistischen Aktivitäten ergangen war. Hengameh Shahidi, die in schlechtem Gesundheitszustand ist, war am 30. Juni 2009 schon einmal inhaftiert und dann gegen Kaution im November freigelassen worden.
Andere wurden niemals entlassen, sie blieben in Gefangenschaft. Unter ihnen ist Farid Taheri, Mitglied der Freiheitsbewegung, verhaftet im Januar 2010 und im April 2010 zu drei Jahren Haft verurteilt wegen „Versammlung und Konspiration mit der Absicht, die Sicherheit des Staates zu schädigen“, „Propaganda gegen das System“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“ .
Mitglieder kleinerer Parteien waren ebenfalls Verfolgungsobjekt. Heshmatollah Tabarzadi, 53 Jahre alt und Führer der verbotenen Demokratischen Front des Iran, wurde am 27. Dezember 2009 nach den Ashoura-Demonstrationen in seiner Wohnung in Teheran verhaftet. Seitdem ist er ohne Anklage oder Verfahren in Haft und hat auch keinen Zugang zu einem Anwalt. Seine Inhaftierung kann mit einigen seiner Artikel und Interviews zusammenhängen, die vor und während der Unruhen an Ashoura erschienen sind.
Einige der Aktivisten wurden mehrere Male verhaftet. Emad Bahavar, Chef der Jugendabteilung der Freiheitsbewegung, der während der Wahlkampagne aktiv war, wurde seit Anfang 2009 wahrscheinlich in Zusammenhang mit der Wahl vier Mal verhaftet. Zuletzt wurde er im März 2010 erneut verhaftet, als er nur wenige Tage nach einer Freilassung vor Gericht geladen wurde. Er wurde im zweiten „Schauprozess“ erwähnt, in dem die Freiheitsbewegung beschuldigt wurde, sie sei ein Teil der „sanften Revolution“, deren Ziel, so behaupteten die Behörden, die Beseitigung der Islamischen Republik sei. Er war ohne Anklage oder Verfahren gefangen, er stehe unter Druck, ein „Geständnis“ für das Fernsehen abzulegen, so der Stand beim Schreiben dieses Berichtes.
Viele andere Mitglieder politischer Parteien, besonders in den Provinzen, wurden in den auf die Wahl folgenden Monaten inhaftiert. So Dr. Hossein Raisian, Universitätsprofessor und Mitglied der Filiale der IIPF in Qazvin, der im Mai 2010 verhaftet wurde. Beamte teilten später mit, dass er wegen Unterhaltung einer unerlaubten Beziehung inhaftiert worden sei. Dr. Raisian teilte später seiner Frau mit – so wurde berichtet – dass diese Anschuldigungen nicht wahr und politisch motiviert seien. Für die Mehrheit der Betroffenen, auch wenn Berichte über ihre Verhaftung zum Vorschein kommen, bleibt ihr Schicksal weitgehend unbekannt, denn über den Gefangenen in den Provinzen liegt ein besonderer Schleier der Geheimhaltung.
STUDENTEN UND AKADEMIKER
Mitglieder der studentischen Gremien, des Büros für die Festigung der Einheit (Daftar-e Tahkim-e Vahdat, 'OCU') und der Graduiertenvereinigung (Advar-e Tahkim-e Vahdat) wurden gezielt verhaftet. Beide Organisationen wurden bekannt wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte: sie berichteten in den letzten Jahren über Menschenrechtsverletzungen und forderten politische Reformen.
Mitglieder des Zentralkomitees der OCU sind inhaftiert, so Bahareh Hedayat, die Vorsitzende des Frauenkomitees der OCU, und Milad Asadi. Im Mai 2010 wurden sie zu neun und ein halbes bzw. zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Ehemann von Bahareh Hedayat, Amin Ahmadian, beschrieb den Ablauf ihrer Gerichtsverhandlung, die hinter verschlossenen Türen und in Abwesenheit ihrer Anwälte stattfand, und fügte dann hinzu:
„Diese Gerichtsentscheidung ist ungesetzlich und sie wurde vor einem politischen Hintergrund gefällt. Beim Herannahen des Jahrestages der Wahl und dem Angriff auf die Schlafräume der Universität in Teheran, denke ich, wollten sie einfach gegen zwei herausgehobene studentische Aktivistinnen drakonische Strafen verhängen“.xii
Morteza Samyari, 24 Jahre alt und ebenfalls Mitglied des Zentralkomitees, wurde gegen Kaution im Februar 2010 bei laufendem Berufungsverfahren freigelassen. Er wurde am 4. Januar 2010 verhaftet und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er wurde wegen „Propaganda gegen das System“ und „Versammlung und Konspiration mit dem Ziel, Handlungen gegen die nationale Sicherheit zu begehen“ in einem „Schauprozess“ verurteilt, der am 30. Januar 2010 begann (siehe Kapitel 5). Mehdi Arabshahi ist Sekretär der OCU. Er wurde nach den Demonstrationen an Ashoura am 27. Dezember verhaftet, am 11. März 2010 gegen Kaution entlassen und wird noch vor Gericht gestellt.
Der Studentenführer Majid Tavakkoli wurde am 7. Dezember 2009 bei seiner Verhaftung geschlagen. Er hatte zuvor eine Rede auf einer studentischen Demonstration in Teheran gehalten. Sein Anwalt durfte nicht am Prozess teilnehmen, der im Januar 2010 stattfand. In diesem wurde er zu 8½ Jahren Haft verurteilt. Er erhielt außerdem ein fünfjähriges Verbot der Teilnahme an politischen Aktivitäten und darf in dieser Zeit das Land nicht verlassen. Im Mai 2010 trat er aus Protest gegen seine Verlegung in Einzelhaft in den Hungerstreik, bis er in eine allgemeine Abteilung verlegt wurde.
Am Tag nach seiner Verhaftung veröffentlichte die Fars News Agency, die den Revolutionsgarden und der Justiz nahe steht, Fotos von Majid Tavakkoli, auf denen er Frauenkleider trug. Er soll sie bei seiner Verhaftung zur Tarnung getragen haben. Studentische Quellen bestritten dies, vermuteten vielmehr, man habe ihn später zum Tragen der Kleider gezwungen, um ihn zu demütigen. Nachdem die Bilder von Majid Tavakkoli in Frauenkleidern, gezeigt wurden, ließen sich viele Iraner selbst mit verhüllten Haaren fotografieren, dabei trugen manche Plakate mit der Aufschrift: „Wir sind Majid“ und stellten die Bilder ins Internet als Teil einer Solidaritätskampagne für ihn mit der Forderung nach seiner Freilassung.xiii
Die Graduiertenvereinigung, die hauptsächlich aus früheren Studenten besteht, die während des Studiums in der OCU aktiv waren, hatte in den zurückliegenden Jahren Reformen und größere Achtung der Menschenrechte gefordert. Sie gab im Mai 2010 bekannt, dass über die Hälfte ihrer Mitglieder seit der Wahl inhaftiert worden seien. Zu ihnen zählt auch Ahmad Zeidabadi, Journalist und Generalsekretär der Vereinigung. Er wurde am 21. Juni 2009 inhaftiert und ohne Verbindung zur Außenwelt im Evin-Gefängnis in Haft gehalten, bis er am 8. August 2009 bei der zweiten Sitzung eines „Schauprozesses“ erschien. Er wurde im November 2009 zu 6 Jahren Haft verurteilt, davon 5 Jahre im internen Exil in der Stadt Gonabad, und zu einem lebenslangem Verbot aller sozialer und politischer Aktivitäten. Ende Januar 2010 wurde er ins Raja'i Shahr Gefängnis in Karaj in der Nähe von Teheran überführt, wo sich meist nicht-politische Gefangene befinden. Obwohl die Familie eine Kaution bot, kam er nicht frei.
Ein weiteres führendes Mitglied der Vereinigung, Abdollah Momeni, tauchte im August ebenso in einem „Schauprozess“ auf. Er wurde im November 2009 zu sechs Jahren Haft verurteilt, dazu kam noch zusätzlich eine vorher auf Bewährung verhängte Strafe von 2 Jahren. Nach einer Berufungsverhandlung wurde die Gesamtstrafe auf 4 Jahre und 11 Monate reduziert. Im Fall des Chefs der Abteilung der Vereinigung in Gilan, Kohzad Esma'ili, bestätigte das Berufungsgericht seine Haftstrafe von 3 Jahren. Andere wurden gegen Kaution entlassen, so auch Salman Sima, anderen wurde verboten, das Land zu verlassen, so Hasan Asadi Zeidabadi und Mohammad Sadeghi. Beide waren im November 2009 inhaftiert worden.
Hunderte von Studenten, die an Demonstrationen auf den Straßen oder auf dem Universitätsgelände teilgenommen hatten, wurden verhaftet, einige zu Gefängnisstrafen verurteilt. So erhielt Amnesty International Dokumente zum Verfahren gegen acht Studenten. Sie waren sämtlich Mitglieder der Islamischen Gesellschaft der Noshirvani-Universität in Babol im Norden des Iran. Man befand sie im September 2009 für schuldig, Handlungen gegen die Islamische Republik begangen zu haben durch „Teilnahme an illegalen Versammlungen“, „Aufstachelung zum Aufruhr“ und „Propaganda gegen den Staat“. Im Februar 2010 hielt das Appellationsgericht die Urteile von 10 Monaten Haft gegen Iman Sedighi, Mohsen Barzegar und Nima Nahavi aufrecht. Ebenso wurde das Urteil von 91 Tagen Haft wegen „Beleidigung des Obersten Führers“ für Mohsen Esma'ilzadeh aufrecht erhalten. Fünf andere wurden zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und zu einem Jahr Studienverbot. Bei Verfassung des Berichtes waren Iman Sedeghi, Mohsen Barzegar, Nima Nahavi und Mohsen Esma'ilzadeh im Mati Kalay Gefängnis in Babol inhaftiert.
JOURNALISTEN
„In diesem Jahr begehen wir Blogger und Journalisten den Tag der Weltpressefreiheit im Gefängnis. Wir wurden inhaftiert und zu Unrecht verurteilt, weil wir informieren wollten durch Schreiben von Artikeln, durch Interviews und Teilhabe an Diskussionen über Freiheit und Demokratie. Wir haben nur unsere Pflicht als Journalisten getan.“
Offener Brief von 20 inhaftierten Journalisten zum Tag der Weltpressefreiheit 2010 xiv
Journalisten waren eine besondere Zielscheibe, vielleicht, weil es in der Natur ihrer Arbeit liegt, die Wahrheit sichtbar zu machen und Ereignisse zu kommentieren. Weit über 100 Journalisten wurden inhaftiert, von denen viele für Publikationen arbeiteten, die als reformerisch gelten konnten. Über 50 xv von ihnen blieben inhaftiert, wurden auf Zeit entlassen mit dem Risiko, erneut inhaftiert zu werden. Es gibt häufig Berichte über weitere Inhaftierungen, hinzu kommen Verbote von Publikationen – über 20 seit der Wahl – zurück blieben geschätzt 3000 Personen ohne Arbeit.xvi
Einige sind gegen Kaution frei bei laufendem Berufungsverfahren oder frei „auf Zeit“, wie Saeed Laylaz, der zu 6 Jahren Haft verurteilt wurde. Einige auf Zeit freigelassene Journalisten haben die Brüchigkeit dieser Freiheit erfahren: Bahman Ahmadi Amou'i, dessen Strafe von sieben Jahren und 4 Monaten vom Berufungsgericht auf fünf Jahre herabgesetzt worden war, wurde nach 72 Tagen Ende Mai 2010 wieder inhaftiert. Andere wurden überhaupt nicht erst freigelassen und sie erhielten lange Haftstrafen, wie Masoud Bastani, Journalist bei Jomhouriyat, der im Juli 2009 inhaftiert wurde. Er sitzt eine sechsjährige Haftstrafe unter harten Bedingungen im Raja'i Shahr Gefängnis in Karaj in der Nähe von Teheran ab. Der Journalist Mehdi Mahmoudian, der zuerst die Menschenrechtsverletzungen im Haftzentrum Kahrizak enthüllte,xvii wurde am 16. September inhaftiert und im Mai zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Andere sind noch nicht angeklagt oder vor Gericht gestellt, obwohl sie Monate im Gefängnis verbracht haben. Viele werden in Einzelhaft gehalten, wo sie dem Risiko der Folter oder Misshandlung ausgesetzt sind, inbegriffen Schläge, Drohungen und Scheinhinrichtung. Auch der altgediente Journalist Isa Saharkhiz, der Mehdi Karroubis Wahlkampagne aktiv begleitete, wurde ohne Anklage oder Gerichtsverfahren für mehr als 11 Monate inhaftiert. Er wurde im Mai ins Raja'i Shahr Gefängnis verlegt, was die Familie als eine besondere Form der Bestrafung ansieht.
Der bekannte Menschenrechtsverteidiger und Journalist Emadeddin Baghi wurde am 28. Dezember inhaftiert. Er war 2009 der Empfänger des angesehenen Martin Ennals-Preises für Menschenrechtsverteidiger. Im November wurde ihm verboten, nach Genf zu reisen, um den Preis zu empfangen. Es war das erste Mal in der 18-jährigen Geschichte dieser Preisverleihung, dass der Empfänger keine Gelegenheit zur persönlichen Entgegennahme des Preises bekam. Seine Inhaftierung folgte auf ein Radiointerview, das er schon zwei Jahre zuvor mit Großayatollah Montazeri geführt hatte und das anlässlich des Todes des Geistlichen im persischen Fernsehprogramm der BBC gezeigt wurde.xviii Er wurde inhaftiert, als die Massendemonstrationen in Teheran und in anderen Städten zum Ashouratag stattfanden. Er wurde seither nicht angeklagt.
Badrolsadat Mofidi war die Sekretärin der jetzt verbotenen Vereinigung der iranischen Journalisten. Sie wurde nach den Ashoura-Demonstrationen inhaftiert. Eine Woche zuvor hatte sie der Deutschen Welle ein Interview gegeben, in dem sie die Anschläge auf die Pressefreiheit beschrieb. Sie ist weiterhin noch ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft.
Der Gesundheitszustand der letzten drei erwähnten Gefangenen ist schlecht und es wird befürchtet, dass die medizinische Behandlung, die sie erhalten, nur unzureichend ist.
FILMREGISSEURE UND ANDERE KÜNSTLER
„Bestimmte iranische Produktionen könnten keine Erlaubnis für eine ausländische Aufführung bekommen... Ein [Regisseur] wurde kürzlich davor gewarnt, seinen Film auf ausländischen Festspielen zu zeigen.“
Alireza Sajjapour, Direktor im Ministerium der Kultur und des Überwachungsbüros der Islamischen Führung, April 2010.xix
Die Kulturschaffenden wurden nicht von Inhaftierung und Schikane ausgenommen, besonders dann, wenn die Behörden fürchteten, sie nutzten ihre Kunst, um der Welt ihre abweichende Meinung zu demonstrieren. Drehbücher müssen zuvor vom Ministerium für Kultur und Islamische Führung überprüft werden, erst dann kann eine Erlaubnis zur Produktion erfolgen und außerdem eine Erlaubnis zur Aufführung im Inland und im Ausland. Im Mai 2010 gab ein Beamter des Ministeriums für Kultur bekannt, Iraner brauchten eine Erlaubnis, bevor sie an ausländischen Produktionen mitarbeiten.xx
Der berühmte Filmregisseur Ja'far Panahi wurde am 25. Mai 2010 freigelassen, nach fast drei Monate ohne Anklage oder Gerichtsverhandlung im Gefängnis. Sein Fall stand bei den Filmfestspielen in Cannes im Licht der Öffentlichkeit. Mohammad Nourizad, Regisseur und Journalist, befand sich zur Zeit der Abfassung des Berichtes im Hungerstreik, nachdem er im Gefängnis geschlagen worden war. Er wurde im Dezember 2009 verhaftet und zu dreieinhalb Jahren Haft und 50 Peitschenhieben wegen „Beleidigung der Behörden“ und „Propaganda gegen den Staat“ verurteilt wegen Artikeln, die er auf seinem Blog veröffentlicht hatte und in denen er den Obersten Führer und den Chef des Justizwesens kritisierte. Das Appellationsgericht hielt Ende Mai das Strafmaß aufrecht, kurz davor war er ohne Vorwarnung aus seiner Zelle gezerrt und geschlagen worden - möglicherweise eine Vergeltung für einen Brief an den Obersten Führer, den er im April 2010 geschrieben hatte und in dem er seine Behandlung und die Tatsache der Inhaftierung kritisiert hatte.xxi
Mohammad Ali Shirzadi, Dokumentarfilmer, wird zur Zeit dieses Berichts ohne Anklage oder Verfahren gefangen gehalten - seine Verhaftung im Dezember 2009 hängt wahrscheinlich mit einem Interview zwischen Emadeddin Baghi und Großajatollah Montazeri zusammen, das er gefilmt hatte. Seit seiner Inhaftierung hatte Mohammad Ali Shirzadi etwa dreimal Besuch von seiner Familie und keinen Zugang zu einem Anwalt.
Auch andere Künstler wie Mehraneh Atashi, eine international bekannte Fotografin, sind inhaftiert. Zusammen mit ihrem Ehemann, Majid Ghaffari, wurde sie im Januar 2010 gefangen genommen. Im März kamen sie dann gegen Kaution frei. Andere wurden Schikanen ausgesetzt, so die 82-jährige Dichterin Simin Behbahani, der im März verboten wurde, nach Frankreich zu fliegen, wo sie zum Internationalen Frauentag reden sollte.
MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER
„Soweit wir die Aktivitäten und die Schriften unserer Tochter verstanden haben, hat sie außer einigen Aktivitäten in Sachen Menschenrechten nichts getan. Um dieses Ziel zu erreichen, tat sie ihr Bestes, um jede Religion und Weltanschauung zu verteidigen. Ist die Verteidigung der Menschenrechte ein Verbrechen?“
Die Eltern von Shiva Nazar Ahari in einem Brief an das Geheimdienstministerium nach der Verhaftung ihrer Tochter im Dezember 2009
Die iranischen Behörden waren daran interessiert, Menschenrechtsaktivisten in Misskredit zu bringen, darunter die Bürger-Journalisten, die in vorderster Linie Informationen über Menschenrechtsverletzungen sammelten darunter Zeugenaussagen von den Angehörigen von Inhaftierten und gelegentlich auch von freigelassenen Gefangenen. In einem offenkundigen Versuch, Sündenböcke für ihre entstellende Darstellung der Ereignisse zu schaffen, haben die Behörden einige Menschenrechtsgruppen beschuldigt, sie hätten Kontakt mit verbotenen Gruppierungen, speziell den Volksmujahedin (PMOI), gehabt bzw. Informationen an sie weitergegeben. In der Folge kam es zur Verhaftung vieler Menschenrechtsaktivisten.
So wurden z.B. mindestens acht Mitglieder des Komitees der Menschenrechtsreporter (CHRR) willkürlich seit Ende November 2009 inhaftiert. Zwei davon – Shiva Nazar Ahari und Kouhyar Goudarzi – waren noch im Mai 2010 in Haft. Ihre Verfahren haben begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Andere wurden inhaftiert und kamen später wieder frei, wie Saeed Kalanaki, Saeed Jalalifar, Saeed Haeri, Parisa Kakayi, Mehrdad Rahimi und Navid Khanjani. Einige der Mitglieder haben zu ihrer eigenen Sicherheit das Land verlassen. Im Januar 2010 klagte der Teheraner Staatsanwalt die Gruppe an, sie habe Kontakte zur PMOI gehabt und meinte, „jede Zusammenarbeit mit dem [CHRR] ist ein Verbrechen“. Die CHRR verneint vehement, solche Kontakte gehabt zu haben.
Die Menschenrechtsaktivisten im Iran (HRAI), eine andere Menschenrechtsorganisation, geriet ebenfalls ins Visier. Anfang März 2010 kam es zu einer Welle von Verhaftungen von Personen, die in Verbindung zu ihnen standen. Bis jetzt sind viele von ihnen noch in Haft. Am 17. März 2010 sagte der Staatsanwalt von Teheran, dass man 30 Personen mit angeblicher Verbindung zu „Cyber-Netzwerken“ des US-amerikanischen Geheimdienst (CIA), die den Iran destabilisieren wollten, verhaftet habe, und dass HRAI Teil davon gewesen sei. Am 26. März 2010 veröffentlichte HRAI eine Liste von 41 Mitgliedern und Mitarbeitern, die verhaftet worden seien und deren „einzige Straftat ihre Menschenfreundlichkeit darstellt und ihre Arbeit für die Humanität“.xxii Unter ihnen sind Mahboubeh Karami (auch Mitglied der Eine Million Unterschriften-Kampagne, siehe unten) und Abdolreza Ahmadi aus Teheran, Mohammad Reza Lotfi Yazdi aus Mashhad, Mojtaba Bayat aus Qom, Tahmineh Momeni aus Sari, Sepehr Soufi von der Insel Kish, Somayeh Ojaghlou aus Esfahan, Mojtaba Gahestouni aus Ahwaz und Saleh Shalmashi aus Sanandaj. Einige von ihnen sind seitdem freigelassen worden.
Abolfazl Abedini Nasr, 28 Jahre alter Journalist und Menschenrechtsaktivist aus Ramhormuz in der Provinz Khuzestan und ehemaliger Pressesprecher bei der HRAI, wurde besonders schlimm behandelt. Man verhaftete ihn Ende Juni 2009 und er war dann vier Monate im Sepidar-Gefängnis in Ahwaz nahe der Grenze zum Irak. Am 26. Oktober wurde er gegen Kaution freigelassen. Bei einer Welle von Verhaftungen von Menschenrechtsaktivisten wurde er am 3. März 2010 zuhause in Ramhormuz wieder verhaftet und dabei wurde er von Sicherheitsbeamten geschlagen. Vier Tage nach seiner Verhaftung verlegte man ihn ins Evin-Gefängnis, wo er laut Berichten wiederum geschlagen wurde.
Nach der erneuten Verhaftung wurde dem Anwalt von Abolfazi Abedini Nasr am 29. März mitgeteilt, dass sein Klient zu 11 Jahren Haft verurteilt wurde im Zusammenhang mit seiner früheren Verhaftung im Juni 2009. Die Strafe besteht aus fünf Jahren Haft wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation“ im Hinblick auf sein Engagement für die HRAI, einem Jahr Haft für „Propaganda gegen das System“ wegen Gesprächen mit ausländischen Medien und fünf Jahren wegen „Kontakten zu feindlichen Staaten“, das bezieht sich wahrscheinlich auf Behauptungen der Behörden vom März 2010, der HRAI sei vom CIA unterstützt als ein Teil des angeblichen Versuchs, eine „sanfte Revolution“ im Iran zu inszenieren. Das Urteil wurde im Mai 2010 vom Berufungsgericht bestätigt. Er leidet an einem Herzfehler, der regelmäßige Medikation und Untersuchungen erfordert.
Sayed Ziaoddin Nabavi ist Mitglied des Rates zur Verteidigung des Rechtes auf Bildung. Diese Körperschaft wurde 2009 von Studenten gegründet, denen wegen ihrer politischen Aktivitäten oder ihrer Zugehörigkeit zur Baha'i-Religion ein weiteres Studium untersagt wurde. Er wurde zusammen mit seiner Nichte Atefeh Nabavi, die später zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, im Juni 2009 verhaftet. Sayed Ziaoddin Nabavi wurde im Januar 2010 zu 15 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt, die in der Berufungsverhandlung Ende Mai auf 10 Jahre reduziert wurden. Er gab an, er sei während des Verhörs geschlagen, getreten, beleidigt und gedemütigt worden. Seine besonders schwere Strafe scheint darin zu liegen, dass er Familienmitglieder in PMOI-Lagern im Irak hat. Er bestreitet, persönliche Beziehungen zur PMOI zu unterhalten.
Mitglieder anderer Menschenrechtsorganisationen wurden ebenfalls inhaftiert, einige davon angeklagt und verurteilt. Ali Bikas, Mitglied des Studentenkomitees für die Verteidigung politischer Gefangener (SCDPP) und Aktivist für die Rechte der Minderheit der iranischen Aserbaidschaner, verbüßt eine Haftstrafe von sieben Jahren im Evin-Gefängnis. Naseh Faridi, ebenfalls Mitglied des SCDPP, wurde im Januar zu sechs Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt. Im Moment ist er bei laufender Berufung gegen Kaution in Freiheit. Ein Vorstandsmitglied des SCDPP, der Anwalt Mohammad Olyaeifard, wurde ebenfalls inhaftiert. Kaveh Ghasemi Kermanshahi, Sprecher für die kurdische Menschenrechtsorganisation (HROK)xxiii und Mitglied der Eine Million Unterschriften-Kampagne, die für eine größere Achtung der Frauenrechte eintritt, wurde im Februar in Kermanshah im Westiran verhaftet und am 23. Mai gegen Kaution freigelassen.
Auch Aktivisten für die Rechte des Kindes werden nicht verschont. So wurde z.B. Mariam Zia, Direktorin der Vereinigung für die Bemühungen um eine Welt für Kinder, am 31. Dezember 2009 verhaftet. Sie kam schließlich gegen Kaution im März 2010 frei, nachdem sie aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung n einen Hungerstreik getreten war. Frauen, die sich für ein Ende der Menschenrechtsverletzungen einsetzten, wurden ebenfalls zur Zielscheibe: Mitglieder der Trauernden Mütter, einer Gruppe, deren Kinder bei den Demonstrationen nach der Wahl getötet wurden und ihre Unterstützer, wurden verschiedentlich verhaftet. Im Januar wurden mehr als 30 verhaftet, die meisten von ihnen nach wenigen Tagen freigelassen. xxiv
Auch Frauenrechtsverteidiger traf der Zorn der Behörden. Obgleich direkt nach der Wahl eine Art Pause bei der Verhaftung von Frauenrechtsverteidigern eintrat, wurde doch in der Hauptanklage beim ersten „Schauprozess“ die Frauenbewegung als Teil der „samtenen Revolution“ genannt. Die Verhaftungen wurden im Oktober 2009 wieder aufgenommen. Die prominente Anwältin und Frauenrechtsverteidigerin, Shadi Sadr, wurde wurde für eine Woche im Juli 2009 inhaftiert. Dann verurteilte man sie in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft und 74 Peitschenhieben zusammen mit Mahboubeh Abbasgholizadeh, einer weiteren Frauenrechtsverteidigerin, die zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und 30 Peitschenhieben verurteilt wurde.xxv Beide wurden wegen einer friedlichen Versammlung 2007 verurteilt – ein Schachzug, der gedeutet wird als Versuch, Leute zu davon abzuhalten, an den Demonstrationen zum Jahrestag der Wahl teilzunehmen.
Unter den besonders im Fokus stehenden Personen waren die Unterstützer der Eine Million Unterschriften-Kampagne (auch als Kampagne für Gleichheit bekannt), eine Initiative von Frauen, die 2006 ins Leben gerufen wurde. Freiwillige sammelten eine Million Unterschriften von Iranern, die ein Ende der gesetzlichen Diskriminierung der Frauen im Iran forderten, wie Ausschluss von Schlüsselpositionen im Staat sowie der Kandidatur für das Präsidentenamt, und im Bereich Ehe, Scheidung, Sorgerecht für Kinder und bei der Erbschaft. Obgleich diese Kampagne in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt wurde, behinderten die Behörden die Arbeit und unterdrückten die Aktivisten. Sie blockierten den Zugang zur Website der Kampagne in mindestens 23 Fällen, oft wurden öffentliche Versammlungen nicht gestattet, sie hinderten die Aktivisten, ins Ausland zu fahren, oder luden sie zu Verhören vor und sie standen offensichtlich hinter Drohanrufen.
Seit Oktober 2009 wurden mehr als ein Dutzend Mitglieder der Kampagne für Gleichheit inhaftiert. So Rahaleh Asgarizadeh und Vahideh Molavi, die bei einer Demonstration in Teheran am 4. November 2009 verhaftet wurden, und zwei Männer, Mohsen Parizad Moghaddam und Ali Mashmooli, die am selben Tag in Esfahan im Zentraliran verhaftet wurden. Alle wurden später wieder freigelassen. Mehrnoush Etemadi wurde zuhause in Esfahan am 23. November 2009 verhaftet und gegen Kaution im Dezember wieder freigelassen. Eine Anklage gegen sie bezog sich auf ihre „Mitgliedschaft in der Eine Million Unterschriften-Kampagne“. Hayedeh Tabesh wurde am 5. Dezember 2009 in Esfahan verhaftet und kam gegen Kaution am 8. Dezember wieder frei. Hayedeh Tabesh war zuvor verboten worden, das Land zu verlassen. Sie hatte eine Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung in Südafrika, an der sie aber nicht teilnahm.
Nach dem Ashoura-Tag wurden weitere Mitglieder der Kampagne inhaftiert. Atiyeh Yousefi wurde für zwei Wochen in Rasht im Norden des Iran inhaftiert und Somayeh Rashidi im Dezember für 68 Tage. Mansoureh Shojaee war in den letzten drei Jahren das Reisen verboten worden, jetzt verbrachte sie in Teheran fast einen Monat im Gefängnis.
Eine Reihe von Personen wurde im Vorfeld des Jahrestages der Gründung der Islamischen Republik im Februar 2010 inhaftiert. So Maziar Samiee, Studentin und Aktivistin der Kampagne für Gleichheit, die im Februar 2010 für zwei Wochen gefangen gehalten wurde. Mahsa Jazini, Journalistin für den Iran Daily und Aktive bei der Kampagne für Gleichheit, wurde am 7. Februar 2010 in Esfahan verhaftet und am 1. März gegen Kaution wieder freigelassen. Ihr wurde in der Zeit der Gefangenschaft mitgeteilt, der Grund dafür sei, dass sie eine Feministin sei. Noushin Ja'fari, ebenfalls Journalistin, wurde anfangs Februar für ungefähr einen Monat inhaftiert. Dorsa Sobhani, Mitglied der Kampagne für Gleichheit in Sari in der Nähe des Kaspischen Meeres, wurde am 7. März verhaftet und blieb bis zum 21. April in Gefangenschaft. Als Angehörige der Baha'i-Glaubensgemeinschaft durfte sie ihr Universitätsstudium nicht fortsetzen. Sie schloss sich danach dem Komitee zur Verteidigung des Rechtes auf Ausbildung an. Somayeh Farid, Aktivistin der Kampagne und Mitglied der Graduiertenvereinigung, wurde am 16. März verhaftet, als sie nach dem Verbleib ihres verhafteten Ehemannes fragte. Nach fast zwei Wochen kam sie gegen Kaution wieder frei.
RECHTSANWÄLTE
„Angesichts dessen, dass sich meine Schwester immer für die gesetzlichen Rechte der Studenten und politischen Aktivisten eingesetzt hat, ist es äußerst erschütternd, man ihr jetzt ihre eigenen gesetzlich garantierten Rechte verweigert.“
Hossein Mirzaei, Bruder von Forough Mirzaei, als sie im Januar 2010 inhaftiert warxxvi
Die iranischen Behörden ergreifen offensichtlich Maßnahmen, den Zugang von Iranern zu einer qualifizierten, unabhängigen und gesetzlich garantierten Rechtsvertretung einzuschränken. Zu den Maßnahmen zur Einschränkung der Unabhängigkeit der Iranischen Anwaltsvereinigung, wie dem Ausschluss von Kandidaten für die Wahl in Führungspositionen aus diskriminierenden Gründen, auch wegen der politischen Einstellung, kommt noch die Inhaftierung von mehreren Rechtsanwälten hinzu, offensichtlich wegen ihrer Arbeit oder ihrer politischen Einstellung.
Mohammad Olyaeifard, der jugendliche Straftäter, inhaftierte Journalisten und Gewerkschaftler verteidigte (er ist der Anwalt des oben erwähnten Abolfazl Abedini Nasr), wurde am 1. Mai 2010 verhaftet und muss wegen „Propaganda gegen das System“ eine einjährige Haftstrafe verbüßen. Seinem eigenem Anwalt wurde das Urteil in Verletzung des iranischen Gesetzes nicht mitgeteilt. Mohammad Olyaeifard teilte mit, er sei am 7. Februar 2010 wegen eines kritischen Interviews über die iranische Justiz verurteilt worden, das er der „Stimme Amerikas“ in Persien gegeben habe. Kurz davor war sein Klient, der jugendliche Straftäter Behnoud Shojaee, im Oktober 2009 gehängt worden, wegen eines Mordes, den er im Alter von 17 Jahren beging. Hinrichtungen von Personen, die zur Zeit der behaupteten Straftat noch nicht 18 Jahre alt sind, sind nach internationalem Recht strikt verboten.
Weitere Anwälte wurden verhaftet, z.B. Vahid Talaei, der Mitglied des Rechtsberatungsteams von Mir Hossein Mousavi war. Er wurde am 4. oder 5. Mai verhaftet und mehr als zwei Wochen gefangen gehalten. Forough Mirzaei wurde zusammen mit ihrem Ehemann, dem Journalisten Roozbeh Karimi, am 2. Januar 2010 verhaftet. Sie kam dann gegen Kaution am 9. Februar frei, ihr Mann blieb noch bis Ende Februar im Gefängnis.
Die Verhafteten und später gegen Kaution Freigelassenen sind weiterhin von Anklage und Gerichtsverfahren bedroht, was zum Verlust ihrer Zulassung als Anwalt führen könnte. Mohammad Ali Dadkhah, ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Mitglied des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger wurde im Juli 2009 verhaftet und war dann einen Monat in Haft. Der Ankläger in einem der „Schauprozesse“ im August 2009 behauptete, dass im Büro von Mohammad Ali Dadkhah „[Gewehre,] Gewehrkugeln, Drogen und Dokumente gefunden wurden, die eine Verbindung zu ausländischen Ländern aufzeigten mit dem Ziel, Chaos zu stiften ... und Anweisungen zu Aufruhr und Demonstrationen“. Nach einer Gerichtsverhandlung im Dezember 2009 wurde sein Fall wegen Ermittlungsfehlern wieder zurückverwiesen. xxvii Die iranischen Behörden brachten schon immer politisch motivierte Anklagen wegen Straftaten gegen Menschenrechtsanwälte vor. So verbrachte Nasser Zarafshan 5 Jahre im Gefängnis, nachdem er wegen ähnlichen Anklagen 2002 verurteilt worden war.xxviii
GEISTLICHE
Mitglieder der iranischen Geistlichkeit wurden ebenfalls zur Zielscheibe. Einige reformorientierte Kleriker, besonders jene, die Großayatollah Montazeri nahe standen, wurden inhaftiert.
Ayatollah Mohammad Taghi Khalaji, ein Anhänger von Großayatollah Montazeri, wurde am 12. Januar 2010 in seinem Haus in Qom verhaftet. Seit der umstrittenen Präsidentenwahl im Juni 2009 hatte er sich in mehreren kritischen Reden mit den Behörden auseinandergesetzt. Er wandte sich gegen Gewaltanwendung bei friedlichen Demonstrationen und wurde dafür von den Behörden verwarnt. Er hatte eine friedliche Lösung der Spannungen zwischen Regierung und Opposition gefordert. Er kam gegen Kaution am 1. Februar 2010 frei.
Seyyed Ahmadreza Ahmadpour, Reformgeistlicher in Qom und Mitglied des Zentralkomitees der IIPF, wurde zu einem Jahr Haft verurteilt und im März 2010 vom Sondergericht für Geistliche seines Amtes enthoben. Er war während der Ashoura-Demonstrationen verhaftet worden und kam am 10. Januar 2010 wieder frei. Der dem Großayatollah Montazeri nahestehende Lehrer an der Qom Mofid University Law School, Hojjatoleslam Mostafa Mir Ahmadizadeh, war zwischen dem 26. Februar und dem 17. März 2010 in Gefangenschaft. Über eine Anklage wurde seither nichts bekannt.
Ahmad Qabel, Reformgeistlicher, wurde am 20. Dezember 2009 aus einem Bus heraus verhaftet, als er auf dem Weg zum Begräbnis des Großayatollah Montazeri war. Mitte März 2010 kontaktierte er seine Familie und teilte mit, er sei nach 70 Tagen Gefangenschaft in die Quarantänestation des Vakilabad-Gefängnisses in Mashhad verlegt worden. Er sagte noch, er habe in Ketten vor einem Revolutionsgericht gestanden, denn die Behörden in Mashhad hätten seine religiösen Zeugnisse nicht anerkannt. Seinen Ausweis und sein Haus habe man konfisziert. xxix
PERSONEN MIT VERBINDUNGEN ZU MITGLIEDERN VERBOTENER ORGANISATIONEN
„Elemente wie die Heuchler [PMOI], Monarchisten, religiöse und ethnische Terroristen, Baha'is, Homosexuellen, feministische Gruppen, Nationalisten und Marxisten sind Teil dieser [abweichlerischen] Strömung.“
Geheimmdienstminister Hojjatoleslam Heidar Moslehi, Dezember 2009 xxx
Die iranischen Behörden suchten die Schuld für die Unruhen bei verbotenen Gruppierungen, besonders der PMOI mit Sitz im Irak. Es gab ebenso Schuldzuweisungen an linke Gruppen, manchmal als „Neukommunisten“ bezeichnet, an monarchistische Gruppierungen, besonders der Königreichs-Versammlung des Iran und der assoziierten Tondar-Gruppe. xxxi Um Sündenböcke zu finden und ihre Vorwürfe einer „sanften Revolution“, die vom Ausland geschürt würde, zu stützen, wandte man sich gegen frühere politische Gefangene und diejenigen, deren Verwandte Mitglieder verbotener Gruppierungen sind, besonders der PMOI, die sie „Heuchler“ (monafeqin) nennen. Sie haben gezielt Menschen mit Verbindungen zu solchen Gruppen inhaftiert und angeklagt.
Verhaftungen solcher Personen, denen die Behörden Nähe zur PMOI anlasten, fanden im September und Dezember 2009 bei den Demonstrationen zum Qods-Tag und Ashoura statt. Am 27. Januar stellte der stellvertretende Minister der Geheimdienste fest, dass sich unter den mehr als 1.000 Verhafteten vom Ashouratag 20 Mitglieder der PMOI befunden hätten, die wegen Feindschaft gegen Gott angeklagt würden. Zu den Verhafteten vom September zählen Ja'far Kazemi und Mohammad Ali Haj Aghaei, beide später zum Tode verurteilt, und Zahra Jabbari, die im Mai 2010 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Monireh Rabi'i wurde im Oktober 2009 verhaftet und zu fünf Jahren Haft im Exil verurteilt. Fast alle hatten Verwandte in dem PMOI-Lager Ashraf im Irak.
Ahmad Daneshpour Moghaddam, Mohsen Daneshpour Moghaddam, Mottahareh Bahrami Haghighi, Rayhaneh Hajebrahim Dabbagh und Hadi Ghaemi wurden nach Ashoura verhaftet und im Januar 2010 nach einem „Schauprozess“ wegen „Feindschaft gegen Gott“ zum Tode verurteilt. Bei Ahmad Daneshpour Moghaddam und seinem Vater Mohsen wurden die Urteile vom Berufungsgericht bestätigt, bei den anderen drei Personen umgewandelt.
Zwei weitere Männer, von denen behauptet wurde, Verbindungen zur PMOI zu haben und in die Unruhen zum Ashoura-Tag verwickelt zu sein, wurden ebenfalls zum Tode verurteilt. Es waren der Lehrer Abdolreza Ghanbari, der zusammen mit 16 anderen Personen im Januar und Februar in einem „Schauprozess“ auftrat, und Ali Saremi, der seit 2007 in Haft war.
Ebenfalls inhaftiert wurden frühere politische Gefangene und deren Angehörige. Zohreh Tonekaboni, 62 Jahre altes Mitglied der Mütter für den Frieden xxxii, wurde am 28. Dezember 2009 verhaftet und war über einen Monat im Gefängnis. Die frühere politische Gefangene, für die sich Amnesty International während ihrer Gefangenschaft in den 1980er Jahren einsetzte, ist die Witwe eines Gefangenen, der während der „Gefängnismassaker“ 1988 getötet wurde.xxxiii Ihre Freundin, die Historikerin Mahin Fahimi, Mitglied der Mütter für den Frieden, wurde am selben Tag mit vier weiteren Personen verhaftet. Der Sohn von Mahin Fahimi, Omid Montazeri, kam am nächsten Tag in Haft. Ihr Ehemann, Hamid Montazeri, wurde Opfer des „Gefängnismassakers“ von 1988. xxxiv Sie ist auch die Tante von Sohrab Arabi, die während der Demonstrationen im Juni/Juli 2009 getötet wurde und dessen Tod niemals untersucht wurde. xxxv
Am 27. Januar 2010 behauptete ein stellvertretender Geheimdienstminister, dass mehr als 30 der in Verbindung mit den Demonstrationen zu Ashoura Verhafteten Verbindungen zu linken Gruppen hätten, besonders zu den Volksfedajin des Iran, der Mehrheits- und Minderheitsfraktion, oder mit den Neokommunisten sympathisiere, in deren Zusammenhang er die Mütter für den Frieden nannte. Diese setzen sich gegen eine mögliche militärische Intervention in den Iran wegen seines Nuklearprogramms ein und suchen nach gangbaren Lösungen für die Stabilität der Region und wenden sich gegen die Verhaftung, Inhaftierung und Schikanierung von gewöhnlichen Iranern. Die Familien von Zohreh Tonekaboni und Mahin Fahimi weisen strikt von sich, dass solche Verbindungen bestünden oder dass die Mütter für den Frieden politische Verbindungen hätten.
Omid Montazeri, 24 Jahre alter Student und Journalist, der für das Online-Kulturmagazin „Sarpich“ geschrieben hatte, wurde zusammen mit 16 Personen bei den „Schauprozessen“ in Fernsehausschnitten im Januar und Februar 2010 gezeigt. Er war angeklagt, die Ashoura-Demonstrationen geschürt zu haben und den Neokommunisten nahezustehen. Am 27. Februar 2010 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt, bei der Sitzung durfte sein Anwalt nicht anwesend sein. Er wurde am 5. April „auf Zeit“ für 10 Tage freigelassen, es ist nicht bekannt, ob er wieder inhaftiert wurde.
Andere Mitwirkende für „Sarpich“ und deren Verwandte wurden in Haft genommen. Ardavan Tarakmeh wurde am 27. Dezember 2009 verhaftet. Die Studenten Yashar Darolshafa und Maziar Samiee wurden in der Nacht zum 4. Februar verhaftet. Mutter und Bruder von Yashar Darolshafa und die 25jährige Schwester von Ardavan Tarakmeh wurden ebenfalls inhaftiert, sie kamen aber zwei Tage später wieder frei. Zwei Cousinen von Yashar Darolshafa, Banafsheh Darolshafayi, eine Musiklehrerin und ihre Schwester Jamileh kamen am 5. Februar in Haft. Einige Tage später folgten ihre Eltern Abol Hassan Darolshafyi und Safoura Tofangchi. Mitte März kamen alle wieder frei.
ANGEHÖRIGE ETHNISCHER UND RELIGIÖSER MINDERHEITEN
Obwohl die Angehörigen ethnischer Minderheiten nicht herausragend an den Demonstrationen nach der Wahl teilnahmen, wurden und werden sie doch von den iranischen Behörden als verdächtig wahrgenommen.
Angehörige der kurdischen Minderheit wie Kaveh Ghasemi Kermanshahi (siehe oben) werden weiterhin verhaftet. Im Januar 2010 wurde der kurdische Rechtsanwalt und Anhänger von Mehdi Karroubi, Farzad Soltani, verhaftet. Im Mai 2010 waren vier kurdische politische Gefangene unter den fünf Personen, die hingerichtet wurden. Die Exekutionen sollten offenbar eine Warnung sein vor der Teilnahme an künftigen Demonstrationen. Die Hinrichtungen wurden weithin verurteilt und in kurdischen Gebieten wurde ein Generalstreik ausgerufen. Diesem folgten Verhaftungen wie die von fünf kurdischen Studenten in Marivan, in der Nähe der Grenze zum nördlichen Irak – Aram Veysi, Fu'ad Moradi, Tofigh Partofi, Dana Lanjava'i und Saman Zandi. Der Sprecher der Menschenrechtsorganisation von Kurdistan, Ajlal Qavami, wurde in Sanandaj, der Hauptstadt der kurdischen Provinz im Westiran, einige Tage gefangen gehalten.
Angehörige der aserbaidschanischen Minderheit waren ebenfalls Zielscheibe, besonders an für die aserbaidschanische Gesellschaft bedeutenden Tagen. Der Fußball-Journalist Abdollah Sadoughi wurde in Tabriz im Westiran im Januar verhaftet. Er hatte ein Plakat veröffentlicht, auf dem er das lokale Fußballteam Traktor Sazi unterstützt hatte. Nach einem Hungerstreik wurde er im März freigelassen. Im April 2010 versammelte sich eine große Menge von Aserbaidschanern am Oromieh-See im Nordwesten des Iran, um gegen die Umweltschäden durch die kontinuierliche Wasserentnahme aus dem See zu protestieren. Als die Sicherheitskräfte anrückten, griffen sie die Demonstranten an, schossen laut Berichten mit Tränengas und warfen Steine, um die Menge zu zerstreuen. Dutzende Menschen wurden verhaftet.
Behboud Gholizadeh wurde am 21. Mai 2010 in Miandoab im Nordwesten des Iran verhaftet. Er ist der Leiter der NGO Yashil, deren Zulassung von den Behörden widerrufen wurde, die behaupteten, die Organisation habe separatistische Tendenzen. Bahman Nasirzadeh, Lehrer und Dichter, wurde einen Tag später in Maku in der Nähe der türkischen Grenze verhaftet. Diese Verhaftungen können in Verbindung gesehen werden mit dem Herannahen des Jahrestages der „Cartoon-Demonstrationen“ vom Mai 2006, als man gegen die Karikatur in einer iranischen Zeitung protestierte, die viele Aserbaidschaner als Beleidigung empfanden.
„Sie [einige Baha'i] wurden inhaftiert, weil sie eine herausragende Rolle bei der Organisation der Demonstrationen an Ashoura spielten und weil sie Bilder von den Unruhen im Ausland verbreiteten.“
Der Staatsanwalt von Teheran, Abbas Ja'fari Dowlatabadi, 8. Januar 2010.
Im Verlauf der Geschichte der Islamischen Republik standen zu Zeiten von Spannungen die Angehörigen der Baha'i Glaubensgemeinschaft – einer nicht anerkannten Religion im Iran – ganz besonders im Fadenkreuz. xxxvi Obgleich einige Baha'is bei den ersten Demonstrationen an der Seite ihrer Landleute marschierten und mit ihnen zusammen verhaftet wurden, haben die Angriffe gegen sie seit den Demonstrationen an Ashoura zugenommen. Das Ausmaß der Demonstrationen überraschte die Behörden und sie wollten Sündenböcke für das Geschehene finden. Mindestens 13 Baha'is wurden am 3. Januar 2010 in Teheran inhaftiert, fast alle wurden wieder freigelassen. Einer der Baha'is, Payam Fanaian, tauchte zusammen mit 16 anderen Angeklagten im Januar und Februar in „Schauprozessen“ auf. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, das Berufungsgericht verminderte das Strafmaß auf ein Jahr. Artin Ghanzanfari blieb bis 2. April in Haft, dann wurde er gegen Kaution entlassen, aber erneut am 10. April vor Gericht gestellt. Man sagte ihm, seine Freilassung habe auf einem Irrtum beruht. Er war wegen einer Lungenentzündung am 13. April nicht in der Lage, einer Ladung zum Gericht zu folgen.
Insgesamt wurden seit der Wahl ungefähr 50 Baha'is in Städten im gesamten Iran verhaftet. Mitte Mai 2010 waren mindestes 31 Baha'is im Gefängnis, einige schon seit der Zeit vor der Wahl. Die Behörden haben angekündigt, die nächste Gerichtsverhandlung für die sieben Führer der Glaubensgemeinschaft sollte am 12. Juni stattfinden, dem Jahrestag der Wahl. Sie sind seit März bzw. Mai 2008 im Gefängnis. Das Zusammenfallen des Termins der Gerichtsverhandlung mit dem des Jahrestages der Wahl kann als Botschaft an die iranische Öffentlichkeit gesehen werden und als eine Bekräftigung der Behauptung der Behörden, dass die Baha'i-Gemeinschaft maßgeblich an den Ereignissen nach der Wahl beteiligt gewesen sei.
„Die Kreise, die Christentum, Baha'ismus, Wahhabismus und Sufismus fördern, sollten mit der Kraft unserer Gesetzeshüter ausgerottet werden, wie Gott es will. Die bedeutsamste psychologische Krankheit geht von diesen Kreisen aus. Sie sind verdorben und die größten Störer der Sicherheit des Landes.“
Großayatollah Vahid Khorasani xxxvii bei einem Treffen mit dem Führer der Sicherheitskräfte in der Provinz Qom, März 2010xxxviii
Christen, Sufis und Sunniten wurden ebenfalls gezielt in den letzten Monaten inhaftiert. So wurde Yousef Naderkhani aus Rasht, Mitglied der Nur-Jesus-Kirche, am 13. Oktober 2010 verhaftet und wird wahrscheinlich heute noch gefangen gehalten. Seine Gefangenschaft kann zusammenhängen mit seinem Protest gegen Pflichtunterricht in Islam in den Schulen.
Die Zahl der Inhaftierungen von Christen stieg im Dezember 2009 an. Nach „Compass Direct News“xxxix wurde Hamideh Najafi am 16. Dezember in Mashhad verhaftet und zu drei Monaten Hausarrest verurteilt. Die Behörden drohten ihr, ihre kranke Tochter in Pflege zu geben. Während der Weihnachtsfeiern wurden in der Nähe von Teheran 15 Menschen verhaftet. Drei Tage danach wurden drei Personen in Esfahan verhaftet und mindestens sieben in Shiraz im Süden des Iran.
Der Führer der Assyrischen Evangelischen Kirche von Kermanshah, Reverend Wilson Issavi, wurde am 2. Februar 2010 in Esfahan verhaftet und war 54 Tage inhaftiert. Seine Kirche wurde versiegelt und er durfte sie nach seiner Freilassung nicht wieder öffnen. Zwei Führer einer Hauskirche in Esfahan – Hamid Shafi'i und Reyhaneh Aghajari – wurden verhaftet und sind wahrscheinlich jetzt noch inhaftiert.
Im Mai 2010 wurden etwa 24 Gonabadi Derwische vom Nematollah-Orden xl zu Haftstrafen und Peitschenhieben verurteilt. Sie hatten im Juli 2009 eine Demonstration vor einem Justizgebäude in Gonabad im Nordosten des Iran durchgeführt. Die Derwische hatten gegen die Festnahme von Hossein Zara'i protestiert. Dieser hatte eine Beerdigung auf einem von Derwischen genutzten Friedhof genehmigt, obwohl ein Verbot solcher Beerdigungen von den Behörden erlassen wurde. Am 16. Mai 2010 schrieb die Zeitung „Javan“, die der Regierung nahe steht, dass seit der Wahl von Präsident Ahmadinejad 2005 „verschiedene Gruppen von Derwischen ihre politischen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Herren gegen das System der Islamischen Republik richten.“
Sunnitische Moslems (hauptsächlich Kurden oder Belutschen) wurden ebenso in Haft genommen oder schikaniert. Mitte Mai wurde Abdol Majid Esma'il Zahi vor das Sondergericht für Geistliche in Mashhad im Nordosten des Iran gestellt, zum dritten Mal, wegen Artikeln, die er in seinem Blog veröffentlicht hatte. Sheikh Hafiz Abdol Rashid, der sunnitische Leiter des Freitagsgebetes in Zabol im Osten des Iran in der Nähe der afghanischen Grenze, wurde gegen Kaution nach sechs Tagen Haft entlassen. Er wurde am 11. Mai 2010 vor das Sondergericht für Geistliche in Mashhad geladen, nachdem er in einer Rede die Zerstörung eines Seminargebäudes durch die Behörden vor zwei Jahren kritisiert hatte.
ARBEITER UND BERUFSVEREINIGUNGEN
Arbeiter und Gewerkschaftler sind ein weiterer Teil der iranischen Gesellschaft, der zur Zielscheibe für Haft und Schikanen wurde. Mindestens 11 Mitglieder der Iranischen Lehrervereinigung kamen im November 2009 in Haft, als sie den Weltlehrertag im Haus des Generalsekretärs der Vereinigung begingen. Die meisten von ihnen wurden bald wieder freigelassen. Unabhängige Lehrervereinigungen wurde vom Innenminister 2007 verboten, nachdem die Lehrer in großen Demonstrationen gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert hatten, wurden aber nie formal von einem Gericht aufgelöst. Andere Mitglieder lokaler Lehrervereinigungen wurden schikaniert und im Verlauf des Internationalen Tages der Arbeit am 1. Mai und des Nationalen Lehrertages am 2. Mai 2010 kurz inhaftiert.
FAMILIENANGEHÖRIGE BEKANNTER PERSÖNLICHKEITEN UND GEFANGENER
Einige der Verhafteten hatten anscheinend nichts mit den Demonstrationen und Unruhen zu tun, sie waren lediglich Verwandte oder Freunde von Inhaftierten oder von Personen, die von den Behörden gesucht wurden. Laut Berichten benutzen die Behörden die Inhaftierung dieses Personenkreises – für gewöhnlich Tage oder Wochen – als ein Mittel, Druck auf Gefangene oder andere auszuüben. In mindestens einigen Fällen erinnern die Umstände an eine Geiselnahme.
Noushin Ebadi, Dozentin für Medizin an der Azad Universität von Teheran und Schwester der Nobelpreisgewinnerin Shirin Ebadi, wurde am 28. Dezember 2009 verhaftet und fast drei Wochen in Haft gehalten, wahrscheinlich, um Druck auf Shirin Ebadi auszuüben, die sich im Ausland aufhält, damit sie aufhört, die Menschenrechtsverletzungen im Iran anzuprangern.
Die Schwestern Leila und Sara Tavassoli wurden am 28. Dezember 2009 bzw. am 3. Januar 2010 verhaftet. Ihr Vater, Mohammad Tavassoli, ist in der Freiheitsbewegung engagiert und wurde nach Ashoura inhaftiert, ebenso ihr Onkel, Ebrahim Yazdi, der Leiter der Freiheitsbewegung ist. Er kam am 28. Dezember in Haft und wurde dann zur medizinischen Behandlung im Februar wieder entlassen. Der Ehemann von Sara Tavassoli, Farid Taheri, wurde ebenfalls verhaftet. Sara und Leila Tavassoli kamen später gegen Kaution frei. Sara Tavassoli wurde Ende Mai 2010 zu 6 Jahren Gefängnis und 74 Peitschenhieben verurteilt weil sie kurz an den Ashoura- Demonstrationen teilgenommen hatte und weil sie Mir Hossein Mousavi und seine Frau besucht hatte, nachdem sein Neffe bei den Ashoura-Demonstrationen getötet wurde.
Die Verlobte des Studenten Arsalan Abadi aus Qazvin, der nach den Ashoura-Demonstrationen inhaftiert worden war, wurde im Februar verhaftet und im Evin-Gefängnis 17 Tage gefangen gehalten. Man wollte ihn wahrscheinlich so zu einem „Geständnis“ zwingen. Zwei seiner Schwestern wurden ebenfalls inhaftiert. Die anfängliche Anklage wegen moharebeh (Feindschaft gegen Gott) wurde im März von dem Richter im Prozess in der 15. Kammer des Revolutionsgerichtes nicht akzeptiert. Im Mai wurde er zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
3. WILLKÜRLICHE VERHAFTUNG UND INHAFTIERUNG
Sie durchwühlten unser Haus ... und nahmen mein Kind mit. Zwei Monate lang gab mir niemand Antwort, wohin auch immer ich ging... [Dann] rief mein Kind an und sagte: „Mutter, ich bin okay.“ Ich fragte: „Wo bist du?“ Er sagte: „Das kann ich dir nicht sagen“... Nach diesem Anruf wusste ich nicht, wohin ich gehen sollte. Sie geben keine Antwort. Ich gehe zum Gefängnis und sie sagen mir nichts.“
Mutter von Ahmad Karimi, nach einem „Schauprozess“ zum Tode verurteilt, in einem Interview mit „Voice of America“, 5. Januar 2010.xli
Die Personen, die während der Demonstrationen von der Polizei oder Bassidj-Milizen verhaftet wurden, wurden gewöhnlich zur weiteren Abwicklung in Polizeistationen gebracht. Danach wurden sie oft zu Verhören in andere Hafteinrichtungen, darunter Abteilungen des Evin-Gefängnisses, und beschämenderweise auch ins Kahrizak-Haftzentrum gebracht. Nach den Ashoura-Unruhen gab es auch Berichte, das Häftlinge in der Vali Asr-(Eshratabad-) Garnison gefangen gehalten wurden, einer Basis der Revolutionsgarden in Teheran, auch bekannt unter dem Namen „Gefängnis 59“, das zuvor dort geschlossen worden war.
Eine nicht identifizierte Person machte gegenüber der Organisation HRAI im August 2009 die folgende Zeugenaussage. Amnesty International konnte die Details nicht direkt überprüfen, sie stimmt jedoch mit anderen uns vorliegenden Berichten über Haft nach Massenverhaftungen überein.
„Ich wurde etwa gegen 10 Uhr abends von zivil gekleideten Motorradstreifen zur Aufstandsbekämpfung in einer der Seitenstraßen von Guisha (Kooye-Nasr) verhaftet. Ich wurde geschlagen und auf ein Polizeigelände gebracht ... zusammen mit mehr als 20 Leuten ... Ab der Sekunde, als wir verhaftet wurden, griffen uns die Zivilstreifen mit Schlagstöcken an und schlugen uns ohne Grund. Sie sagten, wir seien Aufständische und hätten Polizeiwagen angezündet. Ich hatte keine Ahnung, worüber sie sprachen ... Ich überquerte bloß die Straße auf dem Weg zum Haus eines Verwandten. Ich verbrachte 25 Tage im Gefängnis, ohne Grund und ohne etwas Böses getan zu haben.“xlii
Diejenigen, die zu Hause oder auf der Arbeit verhaftet wurden, wurden im Allgemeinen von Sicherheitskräften in Zivil verhaftet, die sich nicht auswiesen und in der Regel nur einen generellen Haftbefehl zeigten, oft schon älteren Datums und sogar aus der Zeit vor der Wahl. Einige wurden auf den Straßen verhaftet.
Irans Strafprozessordnungxliii ermächtigt die Polizei und nicht uniformierte Bassidji und Revolutionsgarden, Verhaftungen vorzunehmen. Irans Oberster Nationaler Sicherheitsrat kann auch andere Körperschaften oder Dienststellen dazu ermächtigen, obwohl die Grundlagen und der Mechanismus im Gesetz unklar bleibt und es keine Verpflichtung für die Behörden zu geben scheint, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Körperschaften diese Befugnisse erhalten haben. Zum Beispiel scheint das Personal des Geheimdienstministeriums laut Gesetz keine Befugnis für Verhaftungen zu haben, aber nach diesen Bestimmungen könnte es sie erhalten haben.
Der Mangel an Transparenz in diesem System gibt Anlass für Missbräuche der Verhaftungsbefugnisse und verstärkt die Praxis willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung, die bereits durch fehlerhafte Bestimmungen im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung erleichtert werden. Der Mangel an Transparenz und Kontrollinstanzen erlaubt es den verschiedenen Sicherheitskräften, straflos Menschenrechtsverletzungen zu begehen.
Der bekannte Journalist Mashaallah Shamsolvaezin, Sprecher der Vereinigung iranischer Journalisten und des Komitees für die Verteidigung der Pressefreiheit, wurde am 28. Dezember 2009 von Beamten in Zivil in seinem Haus verhaftet. Als er sah, dass sie nur ein gedrucktes Dokument mit dem Briefkopf des Revolutionsgerichts, aber ohne Bezug zu seinem Namen oder den Verhaftungsgründen hatten, bat er um eine Erklärung. Die Männer drohten ihm als Antwort: „Wenn Sie weiter Widerstand leisten, werden wir Sie mit Gewalt mitnehmen.“xliv
Abdolfattah Soltani, ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Mitglied des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger, beschrieb seine Verhaftung im Juni 2009:
„Am 16. Juni betraten vier Polizisten mein Büro ohne Haftbefehl und zeigten mir eine gerichtliche Anordnung vom 10. Juni, also zwei Tage vor der Wahl, die auf die Straßenunruhen Bezug nahm und nichts mit mir zu tun hatte.“
Die etwa 46-jährige Umweltaktivistin und Dolmetscherin Mahfarid Mansourian wurde mitten in der Nacht vom 7. zum 8. Februar 2010 in ihrem Haus in Teheran durch Beamte in Zivil verhaftet, die sich nicht auswiesen. Mahfarid Mansourians Ehemann Ghassem Maleki sagte, die Beamten hätten ihr einen allgemeinen Haftbefehl gezeigt, der ihren Namen nicht enthielt, aber die Erlaubnis, jeden „Verdächtigen“ zu verhaften. Zwei Tage lang war ihr Aufenthaltsort unbekannt, bis sie ihre Familie anrief und mitteilte, sie sei im Evin-Gefängnis. Sie wurde nach zwei Wochen freigelassen.
Abdollah Ramazanzadeh, stellvertretender Vorsitzender, des IIPF, sagte bei der vierten Sitzung des „Schauprozesses“ im August 2009, dass er im Juni auf der Straße ohne Haftbefehl verhaftet wurde. Hengameh Shahidi, Mehdi Karroubis Beraterin für Frauenrechte (siehe Kap. 2, Politische Aktivisten), sagte, dass sie am 30. Juni im Aufzug eines Gebäudes verhaftet wurde, wo ein Freund ein Büro hatte. Diejenigen, die sie verhafteten, sagten, sie seien von der Sicherheitspolizei, aber zeigten ihr keine Personaldokumente. Beamte hatten ihr Haus einige Tage zuvor aufgesucht, aber sie war nicht zu Hause gewesen. Iman Sedighi, ein Student in Babol (siehe Kap. 2, Studenten), in seiner Wohnung am 18. Juni 2009 verhaftet, teilte Amnesty International nach seiner Freilassung gegen Kaution mit:
„Als sie mich zum Fahrzeug [des Geheimdienstministeriums] mitnahmen, zeigten sie mir einen Umschlag und sagten mir: ‘Hier in diesem Umschlag ist Ihr Haftbefehl’, aber sie zeigten mir nicht den Inhalt des Umschlags, also, anders als sie behaupten, habe ich keinen Haftbefehl gesehen.“
Andere wurden verhaftet, nachdem sie vor Gericht geladen worden waren. Somayeh Farid, eine Frauenrechtlerin, wurde am 16. März 2010 verhaftet, nachdem sie telefonisch vor Gericht geladen worden war. Sie sagten ihr, sie solle zum Büro des Staatsanwalts im Evin-Gefängnis gehen, um einige Gegenstände aus dem Besitz ihres Ehemanns Hojjat (auch unter dem Namen Siavash) Montazeri zu holen, der am 5. März verhaftet worden war. Somayeh Farid und ihr Schwager gingen zu dem Büro, wo ihnen aber gesagt wurde, es sei geschlossen. Auf dem Weg nach Hause wurden die beiden verhaftet. Ihr Schwager wurde kurz darauf freigelassen, aber Somayeh Farid erst am 28. März, gegen Zahlung einer Kaution.
Ein paar Leute scheinen sogar rein zufällig verhaftet worden zu sein. Mohammad Olyaeifard, ein Menschenrechtsanwalt, der jugendliche Straftäter und Gewerkschafter verteidigte (siehe Kapitel 2, Rechtsanwälte), wurde am 1. Mai zur Verbüßung einer einjährigen Gefängnisstrafe verhaftet. Das Urteil war verhängt worden, nachdem er er wegen „Propaganda gegen das System“ verurteilt wurde, auf Grund von Interviews, die er ausländischen Medien nach der Hinrichtung seines Klienten Behnoud Shojaee gab, einem jugendlichen Straftäter, der wegen eines Mordes gehängt wurde, den er im Alter von 17 Jahren beging.xlv Sein Anwalt Abdolfattah Soltani sagte:
„Auf Grundlage mir vorliegender Informationen sollte Mohammad Olyaeifard Herrn Azimi treffen, den Justizassistenten des Teheraner Revolutionsgerichts. Ich sollte ihn zu dem Treffen begleiten, aber ich fühlte mich krank. Ich konnte nicht teilnehmen, also ging er allein hin. Anscheinend bemerkte ihn der Vorsitzende der 26. Kammer, als er die Treppe zum Versammlungsraum hochging, und informierte ihn über das Urteil. Nach dem, was ich von Herrn Olyaeifards Frau gehört habe, legten sie ihm Handschellen und Fußfesseln an und schickten ihn ins Evin-Gefängnis, ohne sein Urteil irgendjemandem bekannt zu geben, der ihn verteidigen könnte. Also wurden das Urteil und die Begründung nicht rechtsgültig seinen Anwälten mitgeteilt.“xlvi
INHAFTIERUNG OHNE ANKLAGE ODER PROZESS
Die iranische Verfassung bestimmt, dass „Anklagen und ihre Begründungen dem Angeklagten unverzüglich schriftlich mitgeteilt und erklärt werden müssen, und dass eine provisorische Akte den zuständigen Justizbehörden spätestens nach 24 Stunden zugeleitet werden müssen“.xlvii Die Strafprozessordnung, die diese 24-Stunden-Frist wiederholt,xlviii legt fest, dass ein Richter vorläufige Haftanordnungen in Fällen von Delikten gegen die nationale Sicherheit erlassen kann und somit den Behörden erlauben kann, Häftlinge über die 24-Stunden-Frist hinaus ohne Anklage in Haft zu halten.xlix Die Prozessordnung gibt dem Angeklagten das Recht auf Einspruch gegen die Haftanordnung innerhalb von 10 Tagen, und obwohl sie festlegt, dass der Fall innerhalb eines Monats abgeschlossen sein muss, erlaubt sie dem Richter auch, die Haftanordnung zu erneuern.l Eine Grenze dafür, wie oft das geschehen kann, wird nicht gesetzt.
In der Strafprozessordnung steht, dass Häftlinge einen Antrag an den Richter auf Freilassung gegen Kaution stellen können.li Sie verlangt, dass die Kaution oder Sicherheitsleistung dem Vergehen und der Strafe sowie dem Status des Angeklagten und seinem Umfeld angemessen sein muss.lii
Trotzdem ist die festgelegte Kaution oft extrem und übermäßig hoch, was die Familie des Häftlings zwingen kann, mehr als einen Besitztitel zu übergeben. Viele der Inhaftierten seit der Wahl vom Juni 2009 mussten Kautionen im Gegenwert von mehreren Hunderttausenden US-Dollars hinterlegen. In einigen Fällen sind Häftlinge und ihre Familien einfach nicht in der Lage, solch hohen Forderungen nachzukommen, und der Betreffende muss weiter in Haft aushalten.
Der gewaltlose politische Gefangene Sayed Ziaoddin Nabavi, Mitglied des Rates zur Verteidigung des Rechts auf Ausbildung (siehe Kap. 2, Menschenrechtsverteidiger), verbüßt eine 10-jährige Haftstrafe. Er blieb mehrere Monate im Gefängnis, weil seine Familie nicht die Kaution von 5 Milliarden Rial (etwa 500.000 US$) aufbringen konnte, um seine Freilassung während der Zeit der Berufung zu erwirken, bei der seine ursprüngliche 15-jährige Haftstrafe auf 10 Jahre verkürzt wurde.
Sogar wenn eine Kaution erbracht wurde und Richter eine Freilassung angeordnet haben, wurde in einigen Fällen der Inhaftierte nicht freigelassen, anscheinend weil die eine oder andere Geheimdienststelle sich weigerte, dem Folge zu leisten. Zum Beispiel wurde Mohammad Ghouchani, der Herausgeber der Zeitung Etemad-e Melli, im Juni 2009 inhaftiert, erst im Oktober 2009 freigelassen, etwa zwei Monate nach der Zahlung der Kaution von 1 Milliarde Rials (etwa 100.000 US$). Kouhyar Goudarzi, ein Mitglied des CHRR, blieb zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichtes in Haft, obwohl die Kautionssumme von 700 Millionen Rial (reduziert von ursprünglich 2 Milliarden Rial) von der Familie erbracht wurde, weil laut Mitteilung des Gerichts seine Akte verloren gegangen war.
In anderen Fällen blieben Häftlinge weiterhin in Haft, obwohl ihre vorläufigen Haftbefehle abgelaufen waren. Somit sind sie ohne rechtliche Grundlage in Haft. Emadeddin Baghi, ein prominenter Journalist und Menschenrechtsverteidiger, (siehe Kap. 2, Journalisten), wurde zwei Monate lang ohne gültige Haftanordnung in Haft gehalten, nachdem seine ursprüngliche zweimonatige Haftanordnung im Februar 2010 abgelaufen war. Dann, im April 2010, wurde er einem Richter vorgeführt und eines neuen Vergehens angeklagt, das sich auf ein Buch bezog, das er vor 21 Jahren geschrieben hatte.
WILLKÜRLICHE VERHAFTUNG UND INHAFTIERUNG IM INTERNATIONALEN RECHT
Willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen sind nach internationalem Recht verboten. Artikel 9(1) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) legt fest: „Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seine Freiheit entzogen werden, es sei denn aus gesetzlich bestimmten Gründen und unter Beachtung des im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens.“ Es legt weiter fest: „Jeder, der verhaftet wurde, soll zum Zeitpunkt seiner Verhaftung über die Gründe seiner Verhaftung und unverzüglich über die Anklage gegen sich informiert werden.“ Eine wesentliche Garantie des Artikels 9 ist das Recht eines jeden, der seiner Freiheit beraubt wurde, vor Gericht die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten.
Die UN-Arbeitsgruppe zur willkürlichen Verhaftungen hat drei Kategorien willkürlich Verhafteter ausgemacht: die ohne jegliche gesetzliche Grundlage Verhafteten, die lediglich wegen der Inanspruchnahme ihrer Rechte wie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Verhafteten, und diejenigen, die kein faires Verfahren erhielten, was zu einer willkürlichen Freiheitsberaubung führte.
Der Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung des IPBPR überwacht, hat festgestellt, dass Staaten unter keinen Umständen Artikel 4 des Paktes (über die Erklärung eines Ausnahmezustandes) als Rechtfertigung für Verletzungen unveräußerlicher Normen internationalen Rechts benutzen dürfen, zum Beispiel durch willkürliche Freiheitsberaubungen oder Abweichungen von den Grundprinzipien eines fairen Verfahrens wie der Unschuldsvermutung.liii
UNBESTÄTIGTE INHAFTIERUNG, DIE VERSCHWINDENLASSEN GLEICHKOMMT
„Geheime Inhaftierung verletzt das Recht auf persönliche Freiheit und das Verbot willkürlicher Verhaftung oder Verhaftung... Jeder Fall geheimer Inhaftierung ist per Definition Isolationshaft.“
Gemeinsame Studie über globale Praktiken bezüglich geheimer Inhaftierung im Kontext der Terrorbekämpfungliv
„Fortgesetzte Isolationshaft oder Inhaftierung an geheimen Orten kann die Begehung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung erleichtern und kann selbst solch eine Form von Behandlung darstellen.“
UN-Kommission für Menschenrechte, Resolution 2005/39, 19. April 2005, Abs.9
DEFINITION VON VERSCHWINDENLASSEN
Die Internationale Konvention für den Schutz aller Personen vor Verschwindenlassen definiert Verschwindenlassen in Art. 2 als „die Verhaftung, Inhaftierung, Entführung oder jede andere Art der Freiheitsberaubung durch staatliche Handlungsträger oder Personen oder Gruppe, die mit Erlaubnis, Unterstützung oder Hinnahme durch den Staat tätig sind, gefolgt von der Weigerung, die Freiheitsberaubung zuzugeben oder der Geheimhaltung des Schicksals oder Aufenthaltsortes der Verschwundenen, die sie damit außerhalb rechtlichen Schutzes stellen.“ Obgleich die Konvention noch nicht in Kraft getreten ist, spiegelt die Definition internationales Gewohnheitsrecht wider.
Trotz des rechtlichen Rahmens, der die Inhaftierung vor einem Prozess im Iran regelt, ist es üblich, dass Personen nach der Verhaftung tage-, wochen- oder sogar monatelang in Isolationshaft gehalten werden. Ihren Familien gelingt es nicht, irgendeine Information über ihren Verbleib zu erhalten, und sie werden „von Pontius zu Pilatus“ geschickt, wenn sie herauszufinden versuchen, ob ihre Verwandte überhaupt in der Hand der Behörden sind. Eine derartige Geheimhaltung – die Verschwindenlassen gleichkommt – erleichtert die Anwendung von Folter oder Misshandlungen, die oft benutzt werden mit dem Ziel, erzwungene „Geständnisse“ zu erhalten, die die behördliche Darstellung von Ereignissen bestätigen und oft als Hauptbeweis in folgenden Gerichtsverhandlungen benutzt werden. Solche Praktiken stellen weiterhin eine Verletzung der Verpflichtungen des Iran nach internationalem Recht dar und stehen internationalen Standards zum Schutz der Festgenommenen und Gefangenen entgegen, darunter den UN-Leitlinien für den Schutz aller Personen in jeder Form von Gewahrsam oder Haft, den Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen und den Grundprinzipien für die Behandlung von Gefangenen.
Sourena Hashemi und Alireza Firouzi, beides Studenten, die wegen ihrer Rolle bei der Bekanntmachung sexuellen Missbrauchs an einer Studentin 2008 von der Universität Zanjan ausgeschlossen wurden, wurden verhaftet, nachdem sie Teheran am 2. Januar 2010 verließen, um nach Tabriz im Nordwest-Iran zu fahren. Ihre Verhaftung wurde über sechs Wochen lang nicht offiziell bestätigt. Alireza Firouzi ist auch Aktivist bei HRAI, von der viele Mitglieder bei der Verhaftungswelle von Menschenrechtsverteidigern im März 2010 festgenommen wurden (siehe Kap.2, Menschenrechtsverteidiger).
Während der sechs Wochen gelang es ihren Familien nicht, zutreffende Informationen über ihr Schicksal zu erhalten. Nach ihrem Verschwindenlassen wurden e-Mails von ihren Internet-Adressen geschickt, die anscheinend von anderen verfasst wurden, möglicherweise Angehörigen des Geheimdienstministeriums. Am 2. Februar sagten soeben freigelassene Gefangene des Evin-Gefängnisses, denen ein Foto von Sourena Hashemi gezeigt wurde, dass sie dort bis Ende Januar einsaß, dann aber verlegt wurde. Sie hatten keine Informationen über das Schicksal von Alireza Firouzi. Am 10. Februar zeigte ein Beamter der Staatsanwaltschaft den beiden Familien eine handgeschriebene Liste von einigen Gefangenen im Evin-Gefängnis, die vom Teheraner Staatsanwalt geschrieben worden sei und die Namen von Sourena Hashemi und Alireza Firouzi enthielt, sowie eine Anordnung, sie von der Einzelhaft in eine allgemeine Abteilung zu verlegen. Der Beamte sagte auch, dass der Staatsanwalt beiden getroffen habe.
Als jedoch die beiden Familien in der folgenden Woche den Staatsanwalt persönlich trafen, bestritt er, die Liste geschrieben zu haben und die Männer getroffen zu haben, obwohl zu der Zeit die Familien eine Bestätigung von Beamten des Gefängnisses erhalten hatten, dass sie tatsächlich im Evin-Gefängnis seien. Sourena Hashemi wurde am 4. April 2010 gegen Kaution entlassen, Alireza Firouzi am 12. Mai 2010 ebenfalls gegen Kaution. Das Haus seiner Mutter war durchsucht worden und seine Mutter war während der Verhaftungen von Menschenrechtsverteidigern im März verhört worden. Zur gleichen Zeit wurde sein Onkel, der Menschenrechtsverteidiger Hesam Firouzi, verhaftet.
IRANS HAFTZENTREN UND GEFÄNGNISSE
Wenn sie einmal verhaftet sind, werden die Menschen gewöhnlich in Hafteinrichtungen gebracht, die vom Geheimdienstministerium oder Revolutionsgarden oder anderen Geheimdienststellen betrieben werden. Der nicht identifizierte Mann, der HRAI über seine Haft berichtete, beschrieb, wie er von einem Ort zum anderen verlegt wurde. Anfänglich wurde er in die örtliche Polizeistation gebracht, am nächsten Tag zur Shahpour-Polizeistation, dann zur Station der Sicherheitspolizei und dann zurück zur Shahpour-Polizeistation. Danach wurde er ins Evin-Gefängnis gebracht, wo er den Rest seiner 28-tägigen Haft in den Abteilungen 1 und 7 verbrachte.
„Ich wurde nie angeklagt noch hatte ich Zugang zu einem Rechtsanwalt. Sie ließen mich frei, als alle meine Blutergüsse von meinen Armen und Beinen verschwunden waren. Meine Nase war gebrochen und die Blutergüsse um meine Augen herum waren etwas schwächer geworden. Ich wurde gegen Kaution freigelassen bis zu meinem Gerichtstermin und wurde wegen Verursachung von Aufruhr und Zerstörung öffentlichen Eigentums angeklagt, ohne jeden Beweis für diese Anschuldigungen.“
Shahpour Kazemi, der Schwager von Mir Hossein Mousavi, wurde im Juni 2009 verhaftet. Laut Advarnewslv sagte er seiner Mutter in einem kurzem Telefongespräch im Oktober, 50 Tage nach seinem ersten Telefonat aus dem Evin-Gefängnis, dass er in einer Wohnung in Teheran festgehalten werde. Er wusste nicht, wo dies war oder welche Einrichtung oder Organisation verantwortlich dafür war. Es ist noch unklar, ob die Wohnung Teil des Evin-Gefängnisses ist oder ein Haftzentrum, das von einer der parallelen Geheimdienstorganisationen außerhalb der Kontrolle der Justiz betrieben wird.lvi Shahpour Kazemi wurde im November 2009 gegen Kaution freigelassen, wobei noch eine Berufung gegen eine einjährige Haftstrafe wegen Teilnahme an illegalen Demonstrationen anhängig war. ER wurde bei den Ashoura-Demonstrationen im Dezember erneut verhaftet und am 14. Januar 2010 wieder freigelassen.
GESETZE UND STANDARDS FÜR GEFÄNGNISSE
Eine Reihe internationaler Standards betreffen die Haftzeit, besonders die UN-Leitlinien für den Schutz aller Personen in jeder Form von Gewahrsam oder Haft.lvii
Irans Gefängnisvorschriften bestimmen, dass „Organen von Justiz, Exekutive, Geheimdienste, Polizei oder Militär verboten ist, eigene Gefängnisse und Haftzentren zu haben“lviii und dass die Staatliche Organisation für Gefängnisse und Sicherheits- und Umerziehungsmaßnahmen (Staatliche Gefängnisorganisation) – ein Teil der Justizbehörden – verantwortlich ist für die Aufsicht aller iranischen Gefängnisse und Umerziehungseinrichtungen. Dennoch wird eine unbekannte Zahl von Hafteinrichtungen von Teilen des Sicherheitsapparates außerhalb der Staatlichen Gefängnisorganisation betrieben und damit auch außerhalb des Gesetzes und ohne Aufsicht.
Die Justiz versuchte diese Problem 2005 anzugehen, als der Leiter des Aufsichts- und Inspektionskomitees zur Wahrung der Bürgerrechte einen Bericht herausgab, der bestätigte, dass Menschenrechtsverletzungen in den folgenden Haftzentren vorgekommen seien, von denen viele nicht unter der Kontrolle der Gefängnisbehörde sind:
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Haftzentrum der Teheraner Kriminalpolizeilix
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Haftzentrum des Geheimdienstes der Armee
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Haftzentrum Öffentliche Plätzelx
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Zentrum der Geheimdienstabteilung des Verteidigungsministeriums, bekannt als „64“
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Zentrum der Geheimdienstes der Polizei
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Raja'i Shahr-Gefängnis
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Zentrum des Sicherheitsdienstes der Geheimdienstabteilung der Revolutionsgarden
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Zentrum der Geheimdienstabteilung der Revolutionsgarden
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Sektion 209 des Evin-Gefängnisses
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Untersuchungshaftzentrum in Shahr-e Rey
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Drogenbekämpfungs-Hauptquartier in Rey
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Zentrum der Polizeistation 160 in Khazaneh
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Einheit 3 des Qesel-Hesar-Gefängnisses in Karaj
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Kharvin-Besserungseinrichtung in Varamin
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Haftzentren der Kriminalabteilung von Varamin und Shahriar
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Haftzentrum des Drogenbekämpfungs-Hauptquartiers von Shahriar
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Teheraner Revolutionsgerichts
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Büro der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Distrikt 7
Trotz offizieller Zusicherungen, dass diese Probleme gelöst würden, sind weiterhin Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen in einigen dieser Haftzentren aufgetaucht. 2007 gab der damalige Leiter der Justiz, Ayatollah Shahroudi, eine Richtlinie heraus, die das Recht von Geheimdiensten und Sicherheitsdiensten – dem Ministerium für Geheimdienste und Staatssicherheit (MOIS) und den Geheimdienstabteilungen des Korps der Revolutionsgarden, der Polizei und der Armee – bestätigen, ihre eigenen Haftzentren einzurichten und zu betreiben, solange sie unter die aufsichtführende Gesetzgebung der Staatlichen Gefängnisorganisation fallen. Nach dieser Richtlinie sollte ein „Sicherheitsgefängnis“ im Zentralgefängnis jeder Provinz eingerichtet werden, und die Leiter dieser Einrichtungen sollten dem Leiter der Justiz jeden Monat eine vertrauliche Liste von Häftlingen schicken. Es ist unklar, in welchem Ausmaß die Staatliche Gefängnisorganisation solche Einrichtungen in der Praxis überwachen kann.
Sobald das Verhör der Häftlinge zu Ende ist – weil sie „gestanden“ haben oder dies verweigert haben oder weil die Behörden ihren Fall abschließen möchten –, werden sie gewöhnlich in Zellen oder Gefängnisse im normalen Gefängnissystem verlegt, bis zum Beginn eines Prozesses. Diese Wartezeit auf den Prozess kann Monate dauern. Sie können auch gegen Kaution freigelassen werden.
Falls sie einer Straftat überführt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, können bereits Inhaftierte in verschiedene Gefängnisse verlegt werden, die weit vom Wohnort entfernt sind, besonders wenn ihr Urteil die zusätzliche Strafe der Verbüßung der Haft im Exil enthält.
Menschen, die außerhalb Teherans gefangen sind, wurden ebenfalls nach der Verhaftung in parallele Haftzentren verbracht. Iman Sedighi (siehe Kap. 2, Studenten) sagte, er sei anfangs für etwa 4 Stunden im Zentrum der Geheimdienstministeriums in Babol in Haft gewesen und anschließend in ein anderes Zentrum des Ministeriums in der Stadt Sari verlegt worden. Dort wurde er 10 Tage lang in Isolation und Einzelhaft gehalten und verhört. Dann wurde er ins Gefängnis von Babol verlegt, wo er mit 17 anderen in einer Zelle saß. Kaveh Ghasemi Kermanshahi, ein Menschenrechtsverteidiger und Angehöriger der kurdischen Minderheit (siehe Kap. 2, Menschenrechtsverteidiger), wurde am 3. Februar 2010 in Kermanshah verhaftet und bis zum 23. Mai in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums inhaftiert.
EVIN-GEFÄNGNIS
Für viele Leute ist das Evin-Gefängnis in Nord-Teheran ein Synomym für willkürliche Inhaftierung, so wie es jetzt viele Iraner erfahren. Ursprünglich eingerichtet als Untersuchungshaftanstaltlxi, nimmt es jetzt auch verurteilte Gefangene auf, obwohl Untersuchungshäftlinge dort weiterhin einsitzen. Errichtet 1971, umfasst es verschiedene Blöcke miteinander verbundener Gebäude, die zu verschiedenen Zeiten errichtet wurden. Es hat auch mindestens eine medizinische Versorgungseinrichtung, einen Gerichtssaal und Freizeitbereiche. Die Gesamtkapazität ist unbekannt, aber es soll nach Massenverhaftungen Tausende von Untersuchungs- und Strafhäftlingen aufnehmen können. Im Juni 2006 erklärten Offizielle, dass 2.575 Männer und 375 Frauen dort einsäßen. Hinrichtungen finden im Gefängnis häufig statt.
Das Gefängnis ist unterteilt in Sektionenlxii, manchmal Andarzgah (Verwarnungsorte) genannt, von denen jede sich aus „Trakten“lxiii zusammensetzt – einem Gang mit verschiedenen Räumen auf jeder Seite und sanitären Einrichtungen (Toiletten und Duschen). In den allgemeinen Trakten werden die Türen der Zellen, die im Allgemeinen zwischen 20 und 30 Personen aufnehmen, gewöhnlich offen gelassen und die Gefangenen können Kontakt untereinander aufnehmen. Andere Trakte haben kleinere Zellen, wo Gefangene in Einzelhaft oder in Viergruppen eingeschlossen werden.
In der Theorie ist die Einrichtung unter der Verwaltung der Staatlichen Organisation für Gefängnisse und Sicherheits- und Umerziehungsmaßnahmen. Jedoch kann die Verantwortung für bestimmte Abteilungen des Gefängnisses beim Ministerium für Geheimdienst und Staatssicherheit (MOIS), bei den Revolutionsgarden, dem Sondergerichtshof für die Geistlichkeit und möglicherweise anderen Sicherheitsbehörden liegen.
Abteilung 209 zum Beispiel ist unter Kontrolle des MOIS. Personen, die dort gefangen sind, sind im Allgemeinen politische oder „sicherheitsrelevante“ Untersuchungshäftlinge und ihre Anwesenheit im Evin-Gefängnis wird möglicherweise nicht von der Gefängnisorganisation registriert. Im Ergebnis haben sie nicht den Schutz, den diese Einrichtung bietet. Berichte legen nahe, dass nur MOIS-Mitarbeiter die Abteilung 209 betreten dürfen, iranischen Parlamentariern und anderen wurde in der Vergangenheit der Zutritt verwehrt. Amnesty International erhält häufig Berichte, dass in der Abteilung 209 gefoltert wird und medizinische Betreuung verzögert oder verweigert wird. Einer Delegation von UN-Menschenrechtsexperten gelang es, die Einrichtung 2003 kurz zu besuchen, und nannte sie „ein Gefängnis innerhalb eines Gefängnisses“.
Abteilung 2A – auch bekannt als Alte Abteilung 325 – soll unter der Kontrolle der Revolutionsgarden stehen und wird auch benutzt, um politische Gefangene aufzunehmen, deren Fälle von den Behörden als besonders „sensibel“ eingestuft wurden. Auch von dort wird über Folter berichtet.
Andere Abteilungen des Evin-Gefängnisses, zu denen die Justizbehörden Zugang haben, umfassen Abteilung 350, in die viele Gefangene verlegt werden, wenn ihr Verhör beendet ist oder wenn sie verurteilt sind, und Abteilung 240, die aus 4 Etagen von Einzelhaftzellen besteht. Dort befinden sich manchmal politische Gefangene, aber sie wird auch genutzt, um große Mengen von Menschen nach Massenverhaftungen aufzunehmen. Sie ist auch eine Strafabteilung – Gefangene, die in Hungerstreik treten (ein Vergehen nach den Gefängnisvorschriften) können dorthin geschickt werden. Es gibt ein „Erziehungsgebäude“lxiv, an das einige Werkstätten angegliedert sind, das aber auch mindestens zwei Abteilungen von Arrestzellen enthältlxv. Die Frauenabteilung ist getrennt davon und umfasst mindestens vier Abteilungen. Es gibt auch einen Quarantänetrakt, wo Gefangene untergebracht werden können, bevor sie in andere Abteilungen gebracht werden. Politische Gefangene werden manchmal in diesen Trakten gefangen gehalten, was nach ihrer Meinung ein Versuch ist, zusätzlich Druck auf sie auszuüben.
ANDERE GEFÄNGNISSE
Andere Gefängnisse, die zur Aufnahme politischer Gefangener benutzt werden können, schließen ein:
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Gefängnis Adel Abad in Shiraz, Südiran
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Gefängnis Bandar Abbas in der Provinz Hormozgan, Südiran
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Gefängnis Dastgerd in Esfahan, Zentraliran
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Gefängnis Dizel Abad in Kermanshah, Westiran
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Gefängnis Karoun in Ahvaz, Provinz Khuzestan, Südwestiran
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Gefängnis Langaroud, Provinz Gilan, Nordiran
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Gefängnis Maku, Provinz West-Aserbaidschan, Nordwestiran
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Gefängnis Qesel Hesar bei Karaj, Provinz Teheran
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Gefängnis Qom, Zentraliran
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Gefängnis Raja'i Shahr, auch bekannt als Gohardasht, in Karaj
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Gefängnis Sanandaj, Provinz Kordestan, Westiran
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Gefängnis Sepidar in Ahvaz
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Gefängnis Vakilabad in Mashhad, Nordostiran
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Gefängnis Zahedan, Provinz Sistan-Baluchestan, Südostiran
Zahlreiche andere inoffizielle Haftzentren, unter der Kontrolle des MOIS oder der Revolutionsgarden, sollen in Teheran und anderswo im Iran existieren. Sie sind nicht als Gefängnisse registriert. Einige von diesen, wie das Gefängnis 59, das in der Vali Asr- (oder auch Eshratabad-) Garnison – einer Basis der Revolutionsgarden in der Sarbaaz-Straße in Teheran – gewesen sein soll, sollen geschlossen worden sein. Jedoch können manche in Zeiten von Massenverhaftungen wie bei den Ashoura-Demonstrationen wieder geöffnet werden. Die meisten, wenn nicht alle, Städte haben ein Büro des MOIS und Amnesty International erhält regelmäßig Berichte, dass Häftlinge nach der Verhaftung in solchen Gebäuden festgehalten werden.
Das Kahrizak-Haftzentrum – von der Polizei betrieben – wurde laut Berichten 2009 auf Befehl des Obersten Führers geschlossen, nachdem von dort mehrere Todesfälle im Gewahrsam und Vorwürfe von Folterungen bekannt geworden waren. Nach der Schließung am 4. August sagte der Polizeichef, dass die Polizei eine Standard-Hafteinrichtung bauen wolle, um Kahrizak zu ersetzen, die innerhalb eines Monats öffnen würde. Berichte vom Mai 2010 lassen vermuten, dass eine neue Einrichtung unter dem Namen Soroush 111 dort eröffnet wurde.
ZUGANG ZU FAMILIENANGEHÖRIGEN UND RECHTLICHER VERTRETUNG
Zugang zu Familienangehörigen und rechtlicher Vertretung sind Kernelemente im Schutz von Verhafteten vor Folter und anderen Misshandlungen und um sicherzustellen, dass ein Prozess fair verläuft. Die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft hat geheime Haft als Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren eingestuft.lxvi Eine gemeinsame Studie über geheime Haft durch verschiedene Menschenrechtsinstitutionen kam zu folgendem Schluss:
„(E)inige Praktiken, die mit geheimer Haft verbunden sind, wie Geheimhaltung und Unsicherheit, verursacht durch die Verweigerung von Kontakt mit der Außenwelt und fehlendes Wissen der Familie über den Verbleib und das Schicksal des Verhafteten, um Druck auf den Häftling auszuüben, ein Vergehen zu gestehen, verletzen das Recht, nicht zu einer Aussage gegen sich gezwungen zu werden oder sich schuldig zu bekennen, was vom Prinzip der Unschuldsvermutung abzuleiten ist.lxvii Geheime Haft führt weiterhin zu unter Folter oder anderen Formen der Misshandlung erlangten Geständnissen.lxviii
Gewöhnlich kommt der erste Kontakt mit ihrem inhaftierten Verwandten über Telefon zustande, einige Tage oder Wochen nach der Verhaftung. Diese sind meist extrem kurz – ein oder zwei Minuten – und oft darf der/die Inhaftierte nicht sagen, wo er oder sie sich befindet. Familienangehörige verbringen dann oft beträchtlich viel Zeit und Geld damit, um eine offizielle Bestätigung des Verbleibs ihrer Verwandten und dem Status ihrer Fälle zu erhalten. Sie werden zwischen Gefängnissen, Büros des MOIS, der Staatsanwaltschaft und Gerichtsbeamten hin- und hergeschickt und erhalten dabei häufig widersprüchliche Informationen. Sobald der Aufenthaltsort ihrer Verwandten bestätigt wurde, müssen ihre Familien sich weiter bemühen, um die neuesten Informationen über den rechtlichen Status des Häftlings zu erhalten und die Entwicklung des Falles innerhalb des Rechtsweges.
„Als ich zur 26. Kammer ging, sagten sie mir, dass ich einen neuen Antrag stellen müsse, um die Bestätigung zu erhalten, dass die Akte dort sei. Als ich ging, um einen Antrag zu stellen, sagten sie mir, dass die erste Akte bei der 2. Kammer sei und dass es keine neuen Informationen gäbe. Die neue Akte vom 20. Dezember 2009 wurde am die 15. Kammer der Revolutionsgerichte geschickt, aber mir wurde mitgeteilt, dass Shiva Einspruch gegen ihre Haftanordnung erhoben habe und dass nach Überprüfung ihres Einspruches der Fall weitergeleitet worden sei, aber sie wollten mir nicht sagen, wohin.“
Shahrzad Kariman, Mutter von Shiva Nazar Ahari, gegenüber der Internationalen Kampagne für Menschenrechte im Iran, April 2010
Familienbesuche werden im Anfangsstadium der Verhaftung und des Verhörs routinemäßig verweigert. Die Aussicht einen Besuch kann als weiterer Anreiz für ein „Geständnis“ genutzt werden, Verweigerung von Besuchen als zusätzliche Strafmaßnahme für so wahrgenommenes Fehlverhalten von Untersuchungs- und Strafhäftlingen. Die Familie des Regisseurs Ja'far Panahi (sieh Kap. 2, Filmemacher und andere Künstler) durfte ihn über vier Wochen nach seiner Verhaftung am 1. März 2010 nicht sehen, und als sie es durfte, fand sie ihn „sehr bleich, dünn und schwach“. Er durfte sie nicht wieder sehen, bis er in Hungerstreik trat, um dagegen zu protestieren, dass er geschlagen und ihm mit der Verhaftung seiner Familie gedroht wurde. Seine Forderungen waren, seine Familie zu treffen, Zugang zu einem Rechtsanwalt zu erhalten und bis zu einem Prozess freigelassen zu werden. Er wurde schließlich gegen Kaution am 25. Mai freigelassen.
Anwälten wird auch routinemäßig der Zugang zu ihren Klienten verweigert. Trotz der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Erfordernisse an Gerichte, Anhörungen im Beisein eines Verteidigers durchzuführen, wird vielen Angeklagten in der Praxis dieses Recht vorenthalten. Sie erhalten entweder gar keinen Verteidiger oder der Anwalt ihrer Wahl entdeckt, dass ein vom Gericht ernannter Anwalt anwesend war und keine angemessen vorbereitete Verteidigung vorgetragen hatte.
Zum Beispiel sagte die Anwältin von Arash Rahmanipour, dass sie von allen Sitzungen seiner Verhandlung ausgeschlossen war und mit Verhaftung bedroht wurde, als sie versuchte, den Gerichtssaal zu betreten. Er war einer der beiden Männer, die am 28. Januar 2010 wegen der angeblichen Beteiligung an den Unruhen nach der Wahl hingerichtet wurden. Die Anwältin sagte auch, dass sie von seiner Hinrichtung nicht vorab informiert wurde, wie es das Gesetz vorschreibt, und dass ihr Mobiltelefon abgeschaltet wurde, als sie über den Fall sprach.lxix
Die Richter haben das Ermessen, Angeklagten den Zugang zu Anwälten in „heiklen Fällen“lxx zu sperren. Jedoch ist diese Möglichkeit zur Norm geworden. In manchen Fällen werden Angeklagte von ihren Verhörbeamten unter Druck gesetzt, auf ihr Recht auf einen Anwalt vor Gericht zu verzichten, mit der Drohung, dass ihre Strafe höher ausfallen würde, wenn sie auf ihrem Recht bestehen. So wird Angeklagten der Zugang zu einem Anwalt routinemäßig während des Untersuchungsstadiums ihrer Haft verweigert, das unbeschränkt ausgedehnt werden kann.
Das Gesetz verlangt von Gerichten und Staatsanwaltschaften, das Recht von Beschuldigten und Angeklagten auf Rechtsvertretung zu respektieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, von einem Anwalt vertreten zu werden und die Dienste von Experten zu nutzen.lxxi Dies scheint die Einschränkungen in der Strafprozessordnung zu beseitigenlxxii, aber in der Praxis haben Staatsanwälte und Gerichte die neue Gesetzgebung ignoriert und weiterhin die Ermessensbestimmung anzuwenden, den Angeklagten das Recht auf einen Anwalt zu verweigern.
Amnesty International weiß von vielen Fällen, in denen Menschen monatelang in Vorbereitungshaft auf einen Prozess ohne Zugang zu einem Anwalt und nur begrenztem Zugang zur Familie blieben. Ihren Anwälten wurde erst dann Zugang zu den Akten ihrer Klienten gewährt, nachdem die Untersuchungen abgeschlossen waren, was unter Umständen nur wenige Tage vor der Ansetzung eines Prozesses sein kann, obwohl Anträge auf Verlegung gestellt werden können, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu haben.
Zum Beispiel beschrieb der Anwalt von Kobra Zaghehdoustlxxiii die Lage seiner Klientin gegenüber CHRR im April 2010 wie folgt:
„Unglücklicherweise wurde nach mehr als neun Monaten ihre Haftzeit noch einmal verlängert. Da das Büro der Justiz innerhalb des Evin-Gefängnisses seinen Sitz hat, haben Anwälte keinen Zugang [zum Fall] und können gegen die Verlängerung keinen Einspruch einlegen... Einspruch gegen eine Verlängerung der Haft einzulegen ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht im Iran. Die Anklagen, die gegen meine Klientin erhoben wurden, beziehen sich auf ihren Ehemann und haben mit ihr nichts zu tun. Außerdem ist es sowieso nicht innerhalb des Verantwortungsbereiches des Gerichts von Evin, solche Fälle zu behandeln.“lxxiv
Der Zugang zu Anwälten ist für Untersuchungshäftlinge im Evin-Gefängnis schwieriger geworden, seit verschiedene Abteilungen des Revolutionsgerichts innerhalb der Gefängnismauern im März 2010 angekündigt wurde. Die prominente Menschenrechtsanwältin Farideh Gheyrat beschrieb die Situation:
„Die Gerichte im Evin-Gefängnis sind Gerichte, die vorher bei Revolutionsgerichten angesiedelt waren. Als sie dort waren, hatten die Leute und Anwälte leichteren Zugang zu ihnen. Während des Verhörzeitraums wird Anwälten keine Einmischung in den Fall gestattet, aber [in den Revolutionsgerichten] war es für die Anwälte möglich, hinzukommen und Informationen über die Fälle zu finden. Aber jetzt, nach den Ashoura-Ereignissen und sogar vorher während der [Nach-] Wahlereignisse, haben sie Gerichte innerhalb des Evin-Gefängnisses eröffnet und mit Ausnahme einer oder zweier Gerichtsabteilungen, die in den Revolutionsgerichten verbleiben, sind nun alle anderen Gerichte in Evin.
Diese Gerichte überprüfen speziell die Fälle der Inhaftierten. Der Zugang zu diesen Gerichten ist für uns Anwälte überhaupt nicht möglich, da Anwälte und andere nicht zugelassen sind. Infolgedessen haben wir nicht einmal Zugang zu den kleinsten und unvollständigsten Informationen, die wir sonst über [unsere] Fälle erhielten, da dies nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel [gibt es Fälle], da sind die Untersuchungen abgeschlossen und die Akte ist an die Revolutionsgerichte geschickt worden, aber man hat uns noch nicht informiert, damit wir dort unsere Anwaltsvollmachten vorlegen können, und es gibt keine Möglichkeit für uns, solche Informationen zu erhalten. Natürlich steht der Ortswechsel eines Gerichts im Ermessen der Justiz und wir können nicht fragen, warum ein Gericht an einem bestimmten Ort angesiedelt wurde, aber fehlender Zugang für Anwälte und Publikum ist für die Verfolgung wesentlicher Ereignisse problematisch geworden.“lxxv
Die Praktiken von geheimer Haft und Isolationshaft unter Bedingungen, die Verschwindenlassen gleichkommen, verletzen zahlreiche Vorschriften des IPBPR, darunter Artikel 7 über das Verbot der Folter und anderer Misshandlung und Artikel 9 über das Verbot willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung. Außerdem ist die Verweigerung oder Einschränkung des Zugangs für Anwälte, wie oben beschrieben, eine Verletzung von Artikel 14 des IPBPR, in dem das Recht auf Rechtsbeistand festgelegt wird, was einen wichtigen Teil der Garantien für ein faires Verfahren darstellt (siehe Kasten in Kap. 5, Gerichtsverfahren).
4. FOLTER UND „GESTÄNDNISSE“
„Während meiner Haft haben Sie meinen jugendlichen Sohn geschlagen, mir eine Gehirnerschütterung zugefügt und meine Rippen gebrochen, ich habe immer noch Verletzungen.”
Abdollah Ramazanzadeh im Gespräch mit Parleman News, 2. September 2009lxxvi
Teilnehmer der verschiedenen Demonstrationen waren oft extremer Gewalt der Basij-Milizen und anderer Sicherheitskräfte, die auf der Straße eingesetzt waren, ausgesetzt. Die Ashoura-Demonstrationen vom Dezember 2009 waren die blutigsten seit den Wochen direkt nach den Wahlen – die Behörden bestätigten mindestens sieben Tote, darunter der Neffe von Mir Hossein Mousavi, die Anzahl kann in Wirklichkeit allerdings höher sein. Ein norwegischer Student, der versehendlich in das Chaos der Demonstration geriet und von den Basij-Funktionären mehrere Stunden lang festgehalten wurde, berichtete Amnesty International:
„Drei weibliche Demonstranten rannten in zum Bus [in dem ich saß]. Der Busfahrer ließ sie in den Bus, schloss die Tür und fuhr weiter. Die Windschutzscheibe … des Busses wurde zerschlagen, Basij-Truppen in Zivil stiegen in den Bus ein. Sie trugen Ketten, Gummiknüppel, verschiedene Arten von Stöcken, Messer, Sie begannen den Fahrer zu schlagen. Sie stießen auch gegen die Metallteile des Busses, machten eine Menge Lärm, die Leute schrien, sie wurden wahllos geschlagen. Wir knieten alle auf dem Boden, Ich konnte nur Schreie hören und ich sah Blut auf dem Boden…
[Nachdem sie feststellten, dass ich Norweger bin] wurde ich aus dem Bus geschleppt und gegen eine Wand gedrückt…Sie beschuldigten mich, ein Spion zu sein, ein Journalist, der für CNN oder BBC arbeitet, es war ein großes Chaos. Ich war verängstigt, da ich gesehen hatte, was sie im Bus gemacht haben. Sie hatten Stöcke, Ketten und Messer…“
Er beschrieb, wovon er Zeuge wurde, als er inmitten der Demonstration festgehalten wurde:
„Ein kleiner Junge wurde vor mir auf den Boden gelegt. Einer der Basijis hielt meinen Kopf fest und befahl mir, hinzuschauen. Sie hielten seine Arme und Beine fest, sie hatten einen Stock oder Knüppel und schlugen auf seine Knie ein. Ich sah seine Augen und hörte das Geräusch von Klingen… Danach sagte eine der Demonstrantinnen etwas… Sie zwangen sie, einen Stock in Ihren Mund zu nehmen, sie penetrierten ihren Mund – sie schrie vor Schmerz.
An einer Stelle brannte ein Kleinbus, die Menschen versuchten hinauszukommen. Als sie versuchten, herauszukommen, wurde auf sie geschossen. Einige von ihnen kamen nicht heraus.“
„Alle Formen von Folter zum Zweck, Geständnisse zu erpressen oder Informationen zu erlangen, sind verboten. Zwang auf Einzelne, um auszusagen, zu gestehen oder einen Eid zu leisten, ist nicht zulässig; und jede Aussage, jedes Geständnis oder jeder Eid, der unter Nötigung vorgebracht wurde, ist ohne Wert und Glaubwürdigkeit. Eine Verletzung dieses Artikels ist strafbar im Einklang mit den Gesetz.“
Nationaler Bericht des Iran für die Universal Periodic Review des Menschenrechtsrats, November 2009 lxxvii
Die Verfassung untersagt „alle Angriffe auf die Würde von inhaftierten oder gefangen gehaltenen Personen“lxxviii und das Gesetz legt fest, dass es Strafverfolgungsbeamten nicht erlaubt ist, Gefangenen oder Verdächtigen Leid zuzufügen, während sie festgehalten, befragt oder überprüft werden, beispielsweise, indem ihnen die Augen verbunden oder die Gliedmaßen gefesselt werden.lxxix Folter ist nach dem Gesetz jedoch nur definiert und verboten, wenn sie „zum Ziel hat, Geständnisse zu erpressen und Informationen zu erhalten“.lxxx In der Praxis sind Folter und andere Misshandlungen Routine, sowohl wegen der Bedeutung der „Geständnisse“ vor Gericht, die zur Bestätigung der offiziellen Darstellung der Ereignisse dienen, als auch wegen der Kultur der Straflosigkeit, die Beamte im Iran genießen. Dies verletzt Artikel 7 des IPBPR, wonach „niemand Folter, Grausamkeiten oder unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung unterworfen werden darf“.
Bei bekannten Gefangenen oder solchen mit ausländischer beziehungsweise doppelter Staatsbürgerschaft ist es weniger wahrscheinlich, dass sie körperliche Folter erleiden, allerdings können sie für lange Zeiträume in Einzelhaft genommen und häufig isoliert werden – eine Praxis, die ernsthafte psychologische Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung gleichkommen kann.
Vincent Boon Falleur, ein Belgier, wurde festgenommen, als er im September 2009 durch den Osten Irans reiste, und drei Monate im Evin-Gefängnis inhaftiert. Er berichtete Amnesty International, dass er nicht körperlich gefoltert wurde, aber während seiner Haft andauernd Licht ausgesetzt war und dass er 26 Tage in Einzelhaft gehalten wurde. Es wurde ihm trotz wiederholter Bitten außerdem der Zugang zum Anwalt oder Konsulat verweigert; die Gefängnisbeamten erklärten ihm, dass die Mitarbeiter der belgischen Botschaft ihn nicht sehen wollen und verletzten somit Artikel 16 (2) des Grundsatzkatalogs der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen in jeder Art von Haft oder Freiheitsentzug.
Die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft vermerkte in ihrem Iran-Bericht 2004:
„Zum ersten Mal seit ihrer Einsetzung wurde [die Arbeitsgruppe] mit einer Strategie der verbreiteten Nutzung von Einzelhaft als Selbstzweck und nicht für klassische disziplinarische Zwecke konfrontiert, wie die Gruppe während ihres eingeschränkten Besuchs des Abschnitts 209 des Evin-Gefängnisses bemerkte. Es geht dabei nicht um einige Bestrafungszellen, wie sie in allen Gefängnissen existieren, sondern um ein „Gefängnis im Gefängnis“, das für den systematischen Missbrauch von Einzelhaft im großen Umfang, häufig über lange Zeiträume hinweg, eingerichtet wurde.
Es scheint eine verbürgte Tatsache zu sein, dass die Nutzung dieser Art von Haft „Geständnisse“ mit anschließender „öffentlicher Reue“ (im Fernsehen) fördert; abgesehen von ihrer erniedrigen Art sind solche Äußerungen als Beweismaterial offenkundig unzulässig.“
Die Arbeitsgruppe kam außerdem zu dem Schluss, dass „eine solch absolute Einzelhaft auf Dauer mit unmenschlicher Behandlung in der Bedeutung der Anti-Folter Konvention verglichen werden kann.“
Diese Praxis, die 2004 von der Arbeitsgruppe erkannt wurde, wurde seit den Wahlen im Juni 2009 immer weiter verbreitet.
„In Verhör und Befragungstechniken sollte das Instrument, Druck und Zwang auszuüben, nicht angewendet werden“
Polizeichef Esma’il Ahmadi-Moghaddam, Februar 2010
Solche Behauptungen von Offiziellen, die erklären, dass Folter im Iran verboten sei, werden von Zeugenaussagen, die von Amnesty International zusammengetragen wurden, widerlegt. Foltermethoden und andere Misshandlungen, die berichtet wurden, umfassen schwere Schläge unter Benutzung von Händen, Füßen oder Kabeln, Elektroschocks, Einsperren in winzigen Räumen, Aufhängen über Kopf an den Füßen über längere Zeiträume, Vergewaltigung von Männern und Frauen unter Einbeziehung von Gegenständen; Todesdrohungen einschließlich Scheinhinrichtungen, Drangsalierung mit ständiger Beleuchtung, Drohungen, Familienmitglieder festzunehmen und zu foltern, die tatsächliche Festnahme von Familienmitgliedern, Entzug von Licht, Nahrung und Wasser sowie die Verweigerung von medizinischer Behandlung.
Ein Basij-Funktionär, der in einem Internierungslager diente, wurde festgenommen, nachdem er sich geweigert hatte, Folter von Gefangenen nach einer der Demonstrationen stillschweigend zu dulden. Der Funktionär selbst wurde geschlagen und einer Scheinexekution unterzogen:
„Das erste Mal, als sie mich zum Verhör holten, schlugen sie so fest auf mein linkes Auge, dass ich eine Weile nichts sehen konnte. Nach dem zweiten Tag konnte ich ein bisschen sehen, ich dachte, ich wäre auf meinem linken Auge blind geworden. Ich habe immer noch Probleme damit, es wurde nie wieder normal…
Sie entwarfen Hinrichtungsszenarien. Sie sagten, wir werden dich töten und wir werden deinen Tod mit den Protesten in Verbindung bringen. Wir werden sagen, du wurdest während eines Protests getötet.
Es gab einen Tisch, auf dem ich einige Stunden lang mit verbundenen Händen und einem Strick um meinen Hals stand. Sie kamen einige Male und sagten, sie würden kommen, um mich jetzt hinzurichten, oder in einer Stunde. Ich war sehr beunruhigt.
Dann kamen sie und stießen den Tisch weg. Ich fiel. Ich dachte, ich nehme Abschied von dieser Welt. Es war, als ob ich langsam verblasste. Als sie den Tisch umstießen, was der Strick an nichts befestigt. Ich fiel rückwärts und wurde ohnmächtig. Als ich zu mir kam, war ich nass. Sie hatten Wasser auf mich geschüttet. Ich übergab mich. Sie nahmen mir dann ein Geständnis ab und ich unterschrieb.“lxxxi
Hengameh Shahidi (vgl. Kapitel 2, Politische Aktivisten) berichtete, dass sie, außer geschlagen und verletzt zu werden, einer Scheinhinrichtung unterzogen wurde. Sie erzählte außerdem, dass sie stundenlang in einem Raum mit einem Strick und mit Messern gelassen wurde, was ihrer Meinung nach dazu diente, sie in den Selbstmord zu treiben. Es wird berichtet, dass andere so stark von ihren Erfahrungen betroffen waren, dass sie dazu gebracht wurden, zu versuchen, sich das Leben zu nehmen.
VERGEWALTIGUNG UND ANDERER SEXUELLER MISSBRAUCH
„…Vergewaltigung ist nicht nur ein Schlag für eine einzelne Person, es ist ein Schlag für die ganze Familie. Ein Opfer von Vergewaltigung wird niemals geheilt im Laufe der Zeit. Jeder Blick des Vaters öffnet die Wunden wieder.“
Bahareh Maghami, Vergewaltigungsopfer, April 2010
Einige Gefangene wurden vergewaltigt oder erlitten andere Formen sexuellen Missbrauchs. Nach den Zeugenaussagen, die in dem Bericht: „Strittiges Wahlergebnis, verstärkte Unterdrückung“ von Amnesty International veröffentlicht wurden, haben sich einige weitere Menschen gemeldet. Bahareh Maghami, nun in Deutschland, schrieb folgendes in einem offenen Brief, der im April 2010 veröffentlicht wurde:
„Die, die mich vergewaltigten, lachten. Sie waren zu dritt. Alle drei waren schmutzig und jeder von ihnen hatte einen Bart. Sie hatten einen schrecklichen Akzent und widerliche Münder. Ihre Flüche waren gegen meine ganze Familie gerichtet. Obwohl sie sahen, dass ich Jungfrau war, beschuldigten sie mich, eine Hure zu sein und zwangen mich, eine Aussage zu unterschreiben, die lautete, dass ich eine Prostituierte sei…
Für sie sind alle Frauen Huren. Allerdings nicht nur Frauen. Sie sagten das Gleiche zu Männern. Sie waren keine menschlichen Wesen… Mein Vorderzahn brach ab und meine Schulter wurde ausgekugelt, meine Weiblichkeit wurde zerstört.“lxxxii
Der ehemalige Basij-Funktionär, der oben zitiert wurde, berichtete, wie er festgenommen wurde, nachdem er gegen die Vergewaltigung von Kindern nach einer der Demonstrationen protestiert hatte:
„Wir bewegten uns auf die Container zu. Wir sahen, dass eins der Kinder draußen nackt war. Ich hielt meine Fackel in die offene Tür des Containers. Ich sah eine Gruppe… das war der Container mit den minderjährigen Kindern, die sie festgenommen hatten. Alle unter 14 waren hier. Mit meiner Fackel sah ich, dass andere nackt waren und dass der Boden nass war.“
Er beschreibt außerdem, wie er Zeuge der Vergewaltigung eines Mitinsassen mit einem Stock wurde:
„Er begann zu kreischen, zu schreien und zu fluchen. Egal, was ich versuchte, ich konnte ihn nicht beruhigen. Die Wächter kamen. Einer der Wächter schlug ihn. Sein Gesicht blutete…, seine Kleidung wurde heruntergerissen… Der Wächter hatte einen Stock… Er missbrauchte ihn damit sexuell.“
Andere sagen, dass sie in Zellen mit gewalttätigen, verurteilten Häftlingen gesteckt wurden, die sie vergewaltigten oder mit Vergewaltigung drohten Iman Sadeghi (siehe Kapitel 2, Studenten und Akademiker) sagte:
„Ich war 17 Tage lang im Babol-Gefängnis. Um uns zu schikanieren, hatten sie einen Mann, der wegen Mordes und Raub verurteilt war, eine Stunde bevor meine Freunde und ich in diese Zelle gesteckt wurden, in unsere Zelle verlegt. Er… hatte zuvor zehn andere Gefangene vergewaltigt. Er war an einem meiner Freunde interessiert. Wir waren besorgt über die Sicherheit meines Freundes und bewahrten ihn vor jeglichem Vergewaltigungsversuch des Mörders. Wir mussten dazu nachts abwechselnd für zwei Stunden bis morgens wach bleiben, um sicherzugehen, dass er nicht versuchte, einen Gefangenen sexuell zu missbrauchen oder zu vergewaltigen.“
Inhaftierte Frauen haben ebenfalls von sexuellen Beleidigungen gegen sie und angedrohten Vergewaltigungen berichtet. Zahra Kamali, eine Studentin, die im Juli 2009 festgenommen wurde, schilderte Amnesty International, dass ihre Vernehmungsbeamten ihr höhnisch vorwarfen, mit anderen Männern schlafen zu wollen, und manchmal ihre Brüste berührten. Sie berichtet, dass eine Frauenaktivistin, die mit ihr zusammen festgehalten wurde, am schlimmsten behandelt wurde:
„Sie sagte uns, dass die Vernehmungsbeamten Kabel an ihren Brustwarzen befestigt hatten und ihr Elektroschocks gaben. Ihr ging es so schlecht, dass sie manchmal in der Zelle ohnmächtig wurde.“
DROHUNGEN GEGEN FAMILIENMITGLIEDER
„Am Sonntagmorgen brachten sie mich in den Verhörraum und beschuldigten mich, in meiner Zelle zu filmen, was total falsch war. Dann drohten sie mir, meine ganze Familie festzunehmen und sie ins Evin-Gefängnis zu überführen, und meine Tochter in ein unsicheres Gefangenenlager in Raja’i Shahr zu bringen.“
Ja’far Panahi, in einem Brief aus dem Gefängnis an Abbas Baktiari, Direktor des Kulturzentrums Pouya, Mai 2010
Drohungen gegen Familienmitglieder, insbesondere Mütter, Ehefrauen und Töchter, sind wirksame Mittel, Gefangene dazu zu bringen, sich den Forderungen der Vernehmungsbeamten zu unterwerfen. Häftlinge, die bereits Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren, werden mit der Angst konfrontiert, dass ihren Liebsten eine ähnliche Behandlung widerfährt.
Arash Rahmanipour berichtete in einem 15-minütigem Treffen mit seiner Anwältin, nachdem er zu Tode verurteilt wurde und vor seiner Hinrichtung, dass er fälschlicherweise „gestanden“ hatte, nachdem seiner schwangeren Schwester vor seinen Augen mit Verletzungen gedroht wurde. Beide wurden zur gleichen Zeit im April 2009 zuhause festgenommen. Seine Schwester hatte nach ihrer Entlassung nach zwei Monaten Haft eine Fehlgeburt. Seine Anwältin berichtet, dass Arash Rahmanipours Vater vor der Gerichtsverhandlung, an der sie nicht teilnehmen durfte, ebenfalls bedrängt wurde, seinen Sohn die vermeintlichen Straftaten „gestehen“ zu lassen. Als er ablehnte, wurde Arash Rahmanipours Vater ebenfalls mit Haft gedroht.
Hengameh Shahidi (siehe Kapitel 2, politische Aktivisten) sagte auch, dass ihre Verhörbeamten drohten, ihre Schwester zu verhaften, um Druck auf sie auszuüben.
MANGELHAFTE HAFTBEDINGUNGEN UND VERWEIGERUNG MEDIZINISCHER BEHANDLUNG
Viele Inhaftierte beklagen sich über mangelhafte Haftbedingungen, schlechte Hygiene, ungenießbares Essen und Überbelegung, vor allem in Zeiten der Massenfestnahmen. Zugang zu frischer Luft und Sport konnte sehr eingeschränkt sein. Viele beschwerten sich, in extrem kleinen Zellen festgehalten zu werden, die sie als „Käfig“ oder „Sarg“ oder als Kasten beschrieben, in denen sie gerade genug Platz hatten, um sich hinzulegen.
Ja’far Panahis Ehefrau beschrieb die Situation ihres Ehemannes im April 2010 folgendermaßen:
„In seiner alten Zelle hatte er genügend Platz, um täglich einige Sportübungen machen zu können, aber in seiner neuen Zelle mit einem Mitgefangenen war es nicht länger möglich, da es nur Platz für zwei Personen zum Schlafen gab, aber keinen Raum, um sich zu bewegen. Seit er vor einem Monat verhaftet wurde, war es ihm außerdem nicht erlaubt, in den Gefängnishof an die frische Luft zu gehen.“
Ahmad Zeidabadis Ehefrau berichtete nach einem Besuch:
„Mr. Zeidabadi wurde in einer [sargartigen Box] festgehalten. Er versuchte, Selbstmord zu begehen, aber er fand nichts, um ihn auszuführen. Dann begann er zu schreien und die Gefängniswärter dachten, er sei verrückt geworden, und brachten ihn in eine Einzelzelle.“
Artikel 102 des Prozesshandbuchs der staatlichen Gefängnisorganisation verlangt, dass alle Gefangene mindestens einmal im Monat in der Ambulanz medizinisch untersucht werden. Artikel 103 legt fest, dass medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses der Autorisierung des Gefängnisdirektors sowie der Zustimmung des zuständigen Richters bedarf. In der Praxis wird die Verweigerung von medizinischer Behandlung häufig berichtet, sogar wenn sie vom medizinischen Personal des Gefängnisses empfohlen wird, in dem Ausmaß, dass es eine zusätzliche Methode geworden zu sein scheint, Druck auf Inhaftierte auszuüben, zu „gestehen“ oder um sie zu bestrafen. Dies verletzt Artikel 24 des Grundsatzkatalogs der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen in jeder Art von Haft oder Freiheitsentzug.lxxxiii
Hasan Arab Baferani, 36, Mitglied von Mir Hossein Mousavis Kampagnenteam in Esfahan, wurde zweimal festgenommen. Das erste Mal geschah es während einer Demonstration in Esfahan am 20. Juni 2009, nach der er eine Woche lang verschwunden war. Er berichtete Amnesty International im März:
„Als ich weggebracht wurde, wurde ich von mehren zivil gekleideten Beamten geschlagen, die zehn von uns in einen Bus steckten und unsere Handgelenke and ein Geländer fesselten. Uns wurden die Augen verbunden, aber wir konnten merken, dass wir unter die Erde gebracht wurden, als wir ankamen. Als wir herausgeführt wurden, sagte ich ihnen, dass ich ein Diabetiker bin und Insulin brauche; dass ich Wasser brauche und meine Nahrungsaufnahme überprüfen müsse, damit mein Zuckerspiegel unter Kontrolle bleibt. Aber eine Woche lang erhielt ich kein Insulin; kein Arzt kam, alles, war ich bekam, waren zwei Vernehmungsbeamte.“
Er wurde ein zweites Mal am 14. Januar 2010, 10 Tage nach dem Rücktritt seines Schwagers, eines iranischen Diplomaten in Norwegen, festgenommen. Seine Frau, Mahnaz Baferani, zu diesem Zeitpunkt drei Monate schwanger, wurde geschlagen und gestoßen. Sie fiel rückwärts hin und erlitt eine Fehlgeburt.
Mehdi Mahmoudian, Mitglied des IIPF und Journalist, der über die Missbräuche im Kahrizak-Gefangenenlager berichtete, wurde im September 2009 verhaftet. Im April 2010 schrieb seine Mutter Fatemeh Alvandi einen offenen Brief an den zuständigen Staatsanwalt, in dem sie seinen Gesundheitszustand nach 200 Tagen in Haft als „gefährlich“ beschrieb und sich dabei auf etwa 800 Briefe bezog, die sie an die Justizbehörden geschrieben hatte und die „unbeantwortet“ oder „verschwunden“ blieben. Sie berichtete:
„Mehrere Nächte im Januar 2010, als die unmenschlichen Verhöre meines Sohnes fortgeführt wurden, wurde Mehdi Mahmoudian acht Stunden lang bei minus 10°C in einem offenen Gefängnishof in Unterwäsche festgehalten… Infolge dieser unmenschlichen Behandlung bekam er eine Lungeninfektion und sein momentaner Husten ist furchteinflößend. Während unseres Telefongesprächs gestern sagte er, dass er trotz seiner schweren Atemprobleme kein Krankenhaus aufsuchen darf… All dies kommt zu seinen anderen Problemen wie Nasenbluten und Nierenprobleme, die als Folge des Drucks während seines Arrests und der Einzelhaft entstanden sind und sich verschlimmert haben.“
Emadeddin Baghi (siehe Kapitel 2, Journalisten), leidet an vielen Gesundheitsproblemen, einige davon stammen von früheren Gefängnisaufenthalten. Während seiner Haft 2007/08 war es ihm vier Tage lang nicht erlaubt, zur Toilette zu gehen, und Gefängnisbeamte verzögerten dringend benötigte medizinische Behandlungen. Ihm wurde letztendlich doch medizinischer Hafturlaub gewährt, aber er leidet immer noch unter Nieren-, Blasen- und weiteren Problemen, die auf die Behandlung, die er erlitt, zurückzuführen sind. Seit seiner Festnahme im Dezember 2009 ist sein Gesundheitszustand bedenklich und es wird berichtet, dass er sehr viel Gewicht verloren habe. Ende März 2010 wurde er wegen Atemproblemen kurz ins Krankenhaus überführt, allerdings wurde er bereits nach wenigen Stunden ins Gefängnis zurückgebracht. Seine Ehefrau beklagte sich, dass die Gefängnisleitung sich sehr wohl seines medizinischen Hintergrunds bewusst sei, sich aber nicht darum kümmere.
„GESTÄNDNISSE“
Viel der Fälle von Folter und anderen Misshandlungen, von denen berichtet wurde, zielt darauf, „Geständnisse“ von den Gefangenen zu erpressen. Das Ziel solcher „Geständnisse“ scheint sowohl zu sein, die behördliche Darstellung der Ereignisse zu bestätigen, als auch eine Grundlage für die anschließende Verurteilung zu liefern. In den genannten Fällen war es möglich, dass Inhaftierte dabei gefilmt wurden, als sie über ihre „Verbrechen“ sprachen und die Szenarien wiederholten, die mit denen übereinstimmten, die die Behörden der Welt außerhalb vermitteln wollten. Diese Videoaufzeichnungen konnten im nationalen Fernsehen außerhalb des Rahmens von Gerichtsverfahren ausgestrahlt werden oder aber als Reserve gehalten werden, um auch auf die Gefangenen Druck ausüben zu können, wenn diese letztendlich entlassen wurden. In anderen Fällen wurden die „Geständnisse“ vor Gericht als Hauptbeweismittel gegen eine Person präsentiert. Gefangene in Scheinprozessen, die gefilmt und dann im Fernsehen gezeigt werden, scheinen gezwungen worden zu sein, ihre „Geständnisse“ vor Gericht zu wiederholen.
„Meine einzige Verteidigung ist, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich entschuldige mich bei der Öffentlichkeit. Ich wurde zu einer Marionette von Voice of America (VOA) und bitte den Obersten Führer, mir zu vergeben, dass ich ihn verletzt habe.“
Omid Sharifi Dana, während eines Scheinprozesses im Februar 2010
Die abgelegten und ausgestrahlten „Geständnisse“ gleichen sich sehr. Einzelpersonen werden gezeigt, wie sie Kontakte zu Ausländern „zugeben“, was häufig als Spionage interpretiert wird, meistens für die USA oder Großbritannien. Sie „gestehen“ die Teilnahme an Demonstrationen sowie Taten wie Steinewerfen oder das Abbrennen kleiner Gegenstände, oder das Versenden von Informationen und Bildern über die Demonstrationen ins Ausland, häufig an die PMOI. Die Personen behaupten gewöhnlich, dass sie „fehlgeleitet“ wurden und bedauern ihre vermeintlichen „Straftaten“. Solche Erzählungen unterstützen weitgehend die Behauptung einer „sanften Revolution“, die in den Anklageschriften der Scheinprozesse im August und September 2009 verlesen wurde. Die Anklageschriften in den Prozessen im Januar und Februar 2010 legen größeres Gewicht auf die vermeintliche Rolle von verbotenen Gruppen wie den PMOI und linken Gruppen sowie der Baha’i-Gemeinschaft.
Es gibt Berichte, dass einige Menschen unter Drogen gesetzt wurden, bevor sie gestanden. Viele Menschen ziehen in Betracht, dass das Verhalten und die Erscheinung von Mohammad Abtahi beim Scheinprozess im August 2009 darauf hinweist, dass er zuvor betäubt wurde. Tania Ahmadi, eine Ärztin, die nach den Ashoura-Demonstrationen festgenommen wurde, berichtete Amnesty International:
„Sie begannen mich zu verhören, aber an einem Punkt zwangen mich zwei oder drei Männer, einige weiße Tabletten mit einem Pulver im Innern zu nehmen; einer von ihnen öffnete meinen Mund mit Gewalt, während ein anderer die Tablette sowie etwas Wasser in meinen Rachen einflößte. Ich verlor die Orientierung und konnte mich nicht mehr selbst kontrollieren. Es bereitete mir große Unannehmlichkeiten, weil sie mich abwechselnd schlugen und auslachten. Sie brachten mich dazu, ihnen die Telefonnummer meiner Eltern im Norden zu nennen, und sie riefen sie an. Ich erfuhr später, dass, als mein Vater meine verzerrte und gequälte Stimme hörte, einen Herzstillstand hatte und kollabierte.
Es war nicht klar, ob ich bei Bewusstsein war oder nicht: ich könnte es nicht sagen. Ich denke, ich wachte etwa zwei Tage später wieder auf… einer meiner Finger war mit Tinte markiert, die sie benutzen, um einen Fingerabdruck auf ein offizielles Dokument zu machen.“
„Falls eine beschuldigte Person etwas über sich selbst vor Gericht sagt, ja, dann ist es glaubhaft. Diejenigen, die sagen, dass ein Geständnis von jemanden über sich selbst vor Gericht nicht verwertbar ist, reden Unsinn; [ihre Begründung] hat keinen Wert. Jedes Geständnis vor Gericht, vor Kameras, vor Millionen von Zuschauern, ist religiös und in den Augen von weisen Menschen, glaubhaft.“
Oberster Führer Ayatollah Ali Khamenei, 20. September 2009lxxxiv
Dem iranischen Gesetz zufolge haben erzwungene Geständnisse keinen juristischen Wert. Selbstbelastende Geständnisse sind erst rechtskräftig, wenn sie vor Gericht vor einem Richter wiederholt werden. Wenn ein Angeklagter sein Geständnis vor Gericht leugnet, ist der Richter angewiesen, eine Untersuchung anzuordnen. Allerdings erleichtert die beschriebene alltägliche Nutzung von isolierten Hafteinrichtungen das Erpressen von „Geständnissen“ unter Zwang, und das Abhalten von Gerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit, häufig ohne die Anwesenheit eines Anwalts und manchmal im selben Gebäude, in dem die Folter stattfand, macht es schwierig für die Angeklagten, ihre „Geständnisse“ zurückzuziehen. Selbst wenn die Beschuldigten behaupten, Folter oder anderen Misshandlungen ausgesetzt worden zu sein, gibt es Berichte, dass der Richter diese Vorwürfe einfach ignoriert habe.
Die Nutzung von „Geständnissen“, die unter Folter oder anderen Formen von Nötigung zustande gekommen sind, verstoßen gegen die Prinzipien 6 und 21 des Grundsatzkatalogs der Vereinten Nationenlxxxv und verletzen die Artikel 7 und 14(g) des IPBPR, die Folter verbieten und vor Selbstbezichtigung schützen.
5. GERICHTSVERHANDLUNGEN: DER SCHLUSSPUNKT IN EINEM SYSTEM DER UNGERECHTIGKEIT
„Statt dem Volk Sicherheit zu bringen, hat die Justiz auf Einschüchterung und Einkerkerung zurückgegriffen.“
Mehdi Karroubi in einem offenen Brief an den früheren Chef des Justizwesens, Ayatollah Mousavi-Ardebili, Mai 2010 lxxxvi
Gerichtsverhandlungen im Iran sind der letzte Abschnitt eines Prozesses, der dazu führen kann, dass eine Person ihrer Freiheit für Jahre – oder sogar ihr ganzes Leben – beraubt wird, und das nur für etwas, was sie gesagt hat oder für das, was sie ist. Gerichtsverhandlungen sind grob fehlerhaft, besonders wenn sie vor Revolutionsgerichten stattfinden. Für Angeklagte, die dort wegen Straftaten gegen die nationale Sicherheit angeklagt sind, ist es unmöglich, einen fairen Prozess zu bekommen.
DAS RECHT AUF EINEN FAIREN PROZESS
Artikel 14 des IPBPR legt Standards für einen fairen Prozess fest:
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Jeder hat das Recht auf eine faire und öffentliche Gerichtsverhandlung vor einem kompetenten, unabhängigen und unparteiischen Gericht, das gemäß dem Gesetz eingerichtet wurde.
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Presse und Öffentlichkeit sollten normalerweise nicht von der Verhandlung ausgeschlossen sein, es sei denn aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre des Einzelnen, oder wenn das Recht durch die Veröffentlichung Schaden nähme.
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Niemand darf gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen oder sich schuldig zu bekennen.
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Das Urteil muss veröffentlicht werden, außer wenn es Minderjährige betrifft.
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Jeder soll als unschuldig gelten, bis seine Schuld bewiesen ist.
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Jeder, der wegen einer Straftat angeklagt ist, sollte eine angemessene Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung und zu Gesprächen mit einem Anwalt seiner Wahl bekommen. Ohne unangemessene Verzögerung sollte er in Anwesenheit seines Verteidigers vor Gericht gestellt werden.
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Jeder hat das Recht, die Zeugen zu befragen und, wenn nötig, eine Übersetzung zu erhalten.
Die Revolutionsgerichte wurden 1979 eingerichtet. Sie sollen Straftaten, darunter solche gegen die nationale Sicherheit, Beleidigungen des Gründers und Führers der Islamischen Republik und Drogenschmuggel ahnden. Ihr Vorgehen ist festgelegt in der Strafprozessordnung, die sowohl für allgemeine Gerichte als auch für Revolutionsgerichte gilt. Im Vergleich zu den allgemeinen Gerichten, die mit bis zu fünf Richtern besetzt sind, haben die Revolutionsgerichte nur einen Einzelrichter.
Saeed Habibi, Mitglied des CHRR, sprach mit Amnesty International über seine eigenen Erfahrungen in einem Revolutionsgericht:
„Das gesamte Verfahren mit Anklagepunkten, für die ich zwischen drei bis 15 Jahren inhaftiert hätte werden können, dauerte 15 Minuten. Etwa fünf Minuten lang las der Staatsanwalt aus der Akte die Anklagepunkte vor, dann sagte der Richter, ich solle ‘mich verteidigen’. Aber es gab keine Bezugspunkte zu einem bestimmten Ereignis, gegen das ich mich hätte verteidigen können. Hätte er gesagt, an welchem Treffen ich teilgenommen hätte, oder welchen Teil von einem Weblog ich geschrieben und was ich ansonsten noch gesagt hätte, dann hätte ich dazu Stellung nehmen können, aber so ging es nicht.
Ich saß während der Verhandlung neben meinem Anwalt. Während der Sitzung hatte er nur eine Gelegenheit zu sprechen und zwar, nachdem ich von dem Richter aufgefordert wurde, ‘mich zu verteidigen’. Dann verließ der Richter die Sitzung. Beim Hinausgehen sagte er zu dem Gerichtsschreiber, dass, ‘wenn der Anwalt etwas aufschriebe, sollten sie ihm das wegnehmen’.“
Geistliche werden vor ein Sondergericht für die Geistlichkeit (SCC) gestellt. Dieses Gericht hat auch eigene Berufungsgerichte und wurde auf Weisung von Ayatollah Khomeini, dem ersten Führer der Islamischen Republik, eingerichtet. Es ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Es handelt aufgrund eigener Regeln, ist nicht in das Justizwesen eingebunden und untersteht direkt dem religiösen Führer. Die Angeklagten können nur von anderen Geistlichen vertreten werden, die eine Zulassung zu diesem Gericht haben müssen und denen die Verteidigung gestattet wurde. Amnesty International hat Fälle von Geistlichen dokumentiert, die niemanden für ihre Verteidigung gefunden haben. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgestellt, dass diese Gerichte Artikel 20 der Verfassung widersprechen. Dieser Artikel bestimmt, dass die Bürger vor dem Gesetz gleich sind.lxxxvii Diese Gerichte betreiben auch ihre eigenen Gefängnisse und Haftzentren.
Nach der Verfassung sollen Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich geführt werden, außer wenn dies die „öffentliche Moral“ verletzen würde oder wenn es von den Parteien so gefordert wird.lxxxviii Nach der Strafprozessordnung können Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, wenn die nationale Sicherheit berührt ist oder wenn ein öffentliches Verfahren „die religiösen Gefühle der Menschen verletzen“ würde.lxxxix Das hat zur Folge, dass viele Fälle vor den Revolutionsgerichten nicht öffentlich verhandelt werden. Jene Verhandlungen, von denen die Behörden behaupten, sie seien öffentlich, sind oft nichts als „Schauprozesse“ mit ausgewählten Ausschnitten, die von den staatlichen Sendern gezeigt werden, augenscheinlich zur Abschreckung und zur Warnung für andere Bürger.
„Richter sollten sich nicht von der Härte und den politischen Erwartungen an ihr gesetzliches Handeln aus der Fassung bringen lassen. Wenn nämlich Unschuldige aufgrund oberflächlicher Verfahren bestraft werden, (dann) könnten wir das vor Gott nicht verantworten.“
Ayatollah Sadegh Larijani, 1. Februar 2010 xc
Viele Angeklagte berichten, dass ihre Vernehmungsbeamten das zu erwartende Urteil schon ankündigten, bevor die Gerichtsverhandlung stattfand. Das lässt Bedenken aufkommen, dass Richter nicht unabhängig sind, sondern offensichtlich Instruktionen von einem der verschiedenen Geheimdienste erhalten. Dass in der Tat Richter Verurteilungen aus politischen Gründen gezwungen werden, deuten Bemerkungen wie die obigen an.
Nasrin Sotoudeh teilte im April den Fall ihres Klienten Heshmatollah Tabarzadi mit (siehe Kapitel 2, Politische Aktivisten):
„In illegaler Weise gab ein Beamter des Geheimdienstministeriums die Empfehlung an den befassten Richter, eine maximale Bestrafung mit Verbannung an einen Ort mit schlechten klimatischen Verhältnissen auszusprechen. Das bedeutete für meinen Klienten den Entzug aller politischen, sozialen und kulturellen Aktivitäten für den Rest seines Lebens...Das ist ein Vergehen gegen das Gesetz, da ein Mitarbeiter außerhalb der Justiz Empfehlungen an den Richter gab.“xci
Ein solcher Druck auf Richter gefährdet ernsthaft die Unabhängigkeit der Justiz, die einen Grundpfeiler des Rechtes auf ein faires Verfahren darstellt. Er lässt Befürchtungen aufkommen, dass das gesamte Justizsystem, anstatt für Gerechtigkeit für jedermann zu sorgen, ein weiteres Werkzeug in den Händen unterdrückerischer Behörden geworden ist.
GESETZE, DIE GRUNDFREIHEITEN EINSCHRÄNKEN
Trotz der Bestimmungen im iranischen Recht, dass Gefangene umgehend über die Anklagen gegen sie informiert werden sollen, wissen viele Gefangene in der Praxis nicht, wessen sie angeklagt werden, bis sie es dann vor Gericht erfahren. Gelegentlich werden sie vor Gericht mit anderen Anklagen als denen bei den Verhören konfrontiert.
Angeklagte werden verurteilt nach einer Reihe von vage formulierten Gesetzen, die die legale Ausübung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einschränken, woraus die Inhaftierung von politischen Gefangenen resultiert. Irans Straf- und Pressegesetze enthalten z.B. zahlreiche auf die nationale Sicherheit bezogene Artikel. Das wirkt sich auf grundlegende Freiheitsrechte aus, indem Demonstrationen, öffentliche Diskussionen, Gruppierungen und Versammlungen verboten werden. Diese unscharf formulierten Straftaten verstoßen gegen das Prinzip der Rechtmäßigkeit und rechtlichen Sicherheit, sie müssten klar und präzise im Strafrecht benannt werden. Hinzu kommt, dass diese Tatbestände nicht erkennbare Straftaten gemäß internationalem Recht darstellen.
Hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit kennen Artikel 183 bis 186 des Strafgesetzbuches die „Straftat“ von 'moharebeh va ifsad fil-arz' oder 'Feindschaft gegen Gott und Korruption auf Erden'. Diese Begriffe werden so im Strafgesetzbuch definiert: „Jeder, der durch Waffengebrauch Terror verursacht, verletzt die öffentliche Sicherheit und Freiheit und wird als Gottesfeind und Verdorbener auf Erden betrachtet“. Unter diesen sind auch die, die „verurteilt wurden wegen Mitgliedschaft in einer Organisation oder ihrer Unterstützung, wenn diese Organisation versucht, die Islamische Republik zu stürzen und Anschläge gegen die Islamische Republik zu planen, indem sie Waffen dafür besorgen“. An anderer Stelle führt das Gesetz aus, unter welchen Umständen jemand als Gottesfeind zu betrachten ist, darunter auch bei Spionage und bei Bildung einer Gruppierung zur Beschädigung der Sicherheit des Staates.
Die Strafen wegen „Feindschaft gegen Gott“ sind vier: Hinrichtung, Überkreuz-Amputation, Kreuzigung und Verbannung (das ist gewöhnlich eine Einzelhaft weit entfernt vom Heimatort). Die Richter haben einen großen Ermessensspielraum bei der Interpretation, was „Feindschaft gegen Gott“ bedeutet. Aussagen iranischer Beamten und Justizpersonen haben besonders nach den Ashoura-Demonstrationen gezeigt, dass Demonstranten, besonders Steinewerfer, als „Gottesfeinde“ betrachtet würden und so als mögliche Anwärter für die Todesstrafe.
Das Strafgesetzbuch legt fest, dass jemand, der eine Gruppe bildet oder ihr beitritt, innerhalb oder außerhalb des Landes, die versucht, „die Sicherheit des Landes zu stören“, zu einer Gefängnisstrafe zwischen zwei und 10 Jahren Haft verurteilt würde.xcii Im Gesetzbuch wird jedoch nicht definiert, was „stören“ oder „Sicherheit des Staates“ genau bedeutet.
Im Bezug auf die Meinungsfreiheit behandelt das Strafgesetzbuch das Thema nationale Sicherheit ebenfalls nur mit vagen Formulierungen. Artikel 500 legt fest: „...jeder, der in irgendeiner Form Propaganda gegen den Staat betreibt..., wird zu drei Monaten bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt“. Was „Propaganda“ bedeutet, ist nicht ausgeführt.
Artikel 698 kriminalisiert „die Verbreitung von Unruhe in der Öffentlichkeit oder bei behördlichen Stellen“, von „falschen Gerüchten“ oder das Schreiben über „unwahre Handlungen“, sogar wenn dies als Zitat geschieht. Dieser Artikel wird ebenfalls angewandt, um Personen zu verfolgen, weil sie ihre Meinung geäußert hatten. Wegen dieser „Straftaten“ wurden Menschen zu zwei Monaten bis zu zwei Jahren Haft und bis zu 74 Peitschenhieben verurteilt.
Das Strafgesetzbuchxciii und das Pressegesetzxciv befassen sich mit „Beleidigung der Religion“. Straftaten, die als „Beleidigung der Religion“ angesehen werden, können mit der Todesstrafe oder einer Haftstrafe von ein bis fünf Jahren belegt werden. Ähnlich verbietet das Pressegesetz „Schriften, die das Thema Abfall vom Glauben und Taten gegen die islamischen Maßstäbe und die wahre Religion des Islam enthalten...“. Diese Tatbestände sollen vor einem Strafgericht verhandelt werden. Das Strafgesetzbuch sieht fünf Monate bis zwei Jahre Gefängnisstrafe bei „Beleidigung“ des Führers vorxcv und drei bis sechs Monate bei „Beleidigungen“ des Chefs des Justizwesens, des Präsidenten und des Sprechers, ebenso der Minister, stellvertretender Minister, Abgeordneter, Richter und anderer Staatsorgane.xcvi
Diese „Tatbestände“ wurden zur Anklage und Verurteilung von Journalisten, Studenten, Menschenrechts- und Frauenrechtsverteidigern, Anwälten, Intellektuellen und Sozialkritikern angewandt. Sie alle hatten nichts anderes getan als ihre Gewissensüberzeugung schriftlich oder anderweitig öffentlich auszudrücken.
Im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit stellt das Strafgesetzbuch fest, dass zwei oder mehr Personen, die sich zu „konspirativen Treffen“ versammeln, um eine Handlung gegen die innere oder äußere Sicherheit der Nation zu begehen oder zu unterstützen, zwischen zwei und fünf Jahren Gefängnisstrafe erhalten, außer wenn die „Straftat“ so schwerwiegend ist, dass man sie als „Feindschaft gegen Gott“ bewerten muss.xcvii Das Gesetzbuch sieht noch drei bis sechs Monate Gefängnisstrafe und bis zu 74 Peitschenhiebe vor für „Stiftung von Unruhe und Bedrohung des Friedens“ – eine Anklage, die oft gegen Teilnehmer an von den Behörden nicht genehmigten Demonstrationen vorgebracht wird.xcviii Sie wurden manchmal angeklagt wegen „Widerstands gegen Regierungsbeamte“,xcix was eine Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zwei Jahren nach sich zieht, je nachdem, ob Waffen dabei gebraucht wurden.
Es wurden außerdem neue Gesetze eingeführt, um neue Bereiche der Gesellschaft in die repressiven Maßnahmen einzubeziehen, so das neue Gesetz zur „Internetkriminalität“, verabschiedet im Juli 2009. Im Dezember 2009 gab das Ministerium für Kultur und islamische Führung bekannt, man bereite Richtlinien zur Überwachung des Netzes vor, zuvor wurde eine Änderung des Pressegesetzes durchgeführt.c
„SCHAUPROZESSE“ – EINE VERHÖHNUNG DER GERECHTIGKEIT
Seit der Wahl fanden zahlreiche „Schauprozesse“ statt, so im August und September 2009 und im Januar und Februar 2010. In einer grotesken Parodie von Justiz wurden Dutzende von Angeklagten in Gefängniskleidung und mit ausgezehrtem Aussehen am 1. August 2009 in Teheran vor das Revolutionsgericht gestellt und kollektiv wegen „Teilnahme am Aufruhr, Handlungen gegen die nationale Sicherheit, Störung der öffentlichen Ordnung, öffentlichem Vandalismus und Zerstörung von Regierungseigentum und Verbindungen zu konterrevolutionären Gruppierungen“ angeklagt. Unter ihnen waren frühere Minister, führende Mitglieder oppositioneller politischer Parteien, Journalisten und iranisches Personal europäischer Botschaften. Einige standen überhaupt nicht selbst vor Gericht. Sie schienen gezwungen zu sein, den zerknirschten „Geständnissen“ und demütigen „Entschuldigungen“ der anderen Angeklagten zuzuhören.
Der erste „Schauprozess“ begann im August ohne Hinweis an die Verteidiger oder die Familien der Angeklagten. Er betraf mehr als 100 Angeklagte, die vor Gericht gestellt wurden. Bei vier weiteren Sitzungen kamen noch 50 Angeklagte hinzu. Die exakte Anzahl wurde nie ermittelt, da keine vollständige Liste von den Behörden veröffentlicht wurde. Einige der Angeklagten waren in mehr als einer Sitzung zu sehen, einige, obwohl im Saal anwesend, waren nicht vor Gericht gestellt.
Weitere Prozesse folgten im Januar und Februar 2010. Fünf zu der Zeit namentlich nicht bekannte Angeklagte wurden am 18. Januar wegen „Feindschaft gegen Gott“ vor Gericht gestellt; sie waren angeklagt, die Ashoura-Demonstrationen inszeniert zu haben oder Verbindungen zu den PMOI zu haben. Die meisten oder alle hatten Verwandte, die Mitglieder der PMOI im Irak waren. Vater und Sohn Ahmad und Mohsen Daneshpour Moghaddam, ihre Frau und Mutter Motahareh (Simin) Bahrami sowie Rayhaneh Haj Ebrahim und Hadi Gha'emi wurden zum Tode verurteilt; die Urteile der letzten drei genannten wurden aber nach einem Berufungsverfahren umgewandelt. Alle wurden zusammen am 18. oder 19. September 2009 nach einer Massendemonstration zum Qods-Tag inhaftiert. Weitere 16 Angeklagte, deren Namen nicht bekannt sind, standen am 30. Januar und 5. Februar in Verbindung mit den Ashoura-Demonstrationen vor Gericht. Fünf waren wegen „Feindschaft gegen Gott“ angeklagt, zwei, der Student Mohammad Amin Valian und der Lehrer Abdolreza Ghanbari wurden zum Tode verurteilt, die Todesstrafe von Mohammad Amin Valian wurde jedoch in der Berufung umgewandelt. Andere erhielten lange Haftstrafen. Omid Sharifi Dana (siehe Kapitel 4, Geständnisse) wurde zuerst zu sechs Jahren Haft verurteilt, was in der Berufung dann auf drei Jahre reduziert wurde.
Diese grob unfairen Verfahren waren das, was gewöhnlich als „Schauprozesse“ bezeichnet wird. Es gab niemals einen Zweifel, dass die Angeklagten verurteilt würden. Die ausgestrahlten Fernsehbilder zeigten erzwungene „Geständnisse“, „Entschuldigungen“ und andere Personen belastende Aussagen. Es ging dabei nicht um Gerechtigkeit, sondern stellten einen Versuch der Regierung dar, ihre offizielle Sicht der Unruhen nach der Wahl und ihrer Ursachen zu stützen und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Äußerung abweichender Meinung und Opposition gegen die Behörden darzustellen.
Die Prozesse der nach der Wahl Inhaftierten waren eine Verhöhnung der Justiz und ihr Ausgang für die Angeklagten überaus schwerwiegend. Mindestens 16 wurden zum Tode verurteilt, viele bekamen langjährige Gefängnisstrafen, einige wurden zur Auspeitschung verurteilt. Obwohl bei acht Angeklagten die Todesstrafe umgewandelt wurde, wurden zwei bereits hingerichtet: Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour (siehe unten). Beide wurden nach ungenau formulierten Anklagen verurteilt auf der Grundlage erzwungener „Geständnisse“, wonach sie in Vorfälle verwickelt gewesen seien, die aber erst stattfanden, nachdem sie verhaftet wurden und im Gefängnis waren.
DAS GEFÄNGNISGERICHT VON EVIN
Am. 7. März verkündete der Staatsanwalt von Teheran, Abbas Ja’fari Dowlatabadi, dass eine Sonderabteilung des Revolutionsgerichts innerhalb des Evin-Gefängnisses gebildet worden sei. Er sagte, dies „beruhe auf Notwendigkeiten“ und sei „ein Weg, Probleme zu lösen, Untersuchungen zu beschleunigen und Kosten zu senken“. Dieses Gericht ist beschäftigt mit Fällen vieler politischer Aktivisten und unbekannter Gefangener, deren Fälle in der Schwebe sind.
Das neu gebildete Gericht hat die Möglichkeiten der Anwälte, ihre Klienten zu verteidigen, beträchtlich verringert. Einige Anwälte haben auch gesagt, dass diese zusätzliche Schutzwand es Geheimdienstbeamten erlaubt, noch mehr Druck auf Richter auszuüben als in früheren Jahren, obwohl viele Gefangene meinten, dass die Richter in ihren Fällen wenig Druck brauchten, um scharfe Urteile zu fällen.
Nasrin Sotudeh, Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin, sagte der Internationalen Kampagne für Menschenrechte im Iran im April 2010, dass „Richter nun in einer Umgebung untergebracht sind, die gänzlich unter der Aufsicht des Geheimdienstministeriums steht.“ Sie fügte hinzu:
Während der Voruntersuchungen, die die schwerste Zeit eines Verdächtigen während seines Gefängnisaufenthaltes sind, erhalten die Richter zu ihren Fällen Informationen nur von Geheimdienstbeamten, und weder der Anwalt des Verdächtigen noch seine Familie können den Richtern Informationen geben... Dies macht in der Realität eine Verteidigung eines Verdächtigen unmöglich.“ci
Mina Ja'fari, Anwältin mehrerer Inhaftierter im Zusammenhang mit den Nachwahl-Unruhen, sagte ebenfalls, dass das neue Gericht illegal sei:
„Die Bildung dieses Gerichts ist eine klare Verletzung der iranischen Verfassung und der Rechte eines Verdächtigen... Es ist ziemlich klar, dass gemäß gesetzlicher Erfordernisse und besonders der Grundrechte eines Bürgers und gemäß Artikel 34 [der das Recht, vor einem kompetenten Gericht Rechtsschutz zu suchen, vorsieht] die Bildung des Evin-Gerichts gegen das Gesetz verstößt.“ cii
Eine weitere Anwältin, Farideh Gheyrat, äußert sich ähnlich:
„Wir Anwälte haben überhaupt keinen Zugang zum Evin-Gericht, da Anwälte und andere nicht hinein dürfen. Folglich haben wir nicht einmal Zugang zu noch so geringen und unvollständigen Informationen, die wir normalerweise in unsere Verteidigung einbauen konnten, da dies nicht mehr möglich ist.“ciii
POLITISCH MOTIVIERTE ANWENDUNG DER TODESSTRAFE
Am 28. Januar verkündete der Staatsanwalt von Teheran, dass Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour an jenem Morgen erhängt worden seien. Ihre Hinrichtung fand ohne Vorankündigung statt – ihre Anwälte waren nicht 48 Stunden vorher informiert worden, wie es das iranische Gesetz vorschreibt.
Die Fälle von Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour wurden in den unfairen „Schauprozessen“ vom August 2009 verhandelt. Sie wurden im Oktober 2009 vom Teheraner Revolutionsgericht wegen Feindschaft gegen Gott zum Tode verurteilt, im Zusammenhang mit ihrer angeblichen Mitgliedschaft in der Anjoman-e Padeshahi-e Iran (API), einer verbotenen Gruppe, die die Wiederherstellung der Monarchie im Iran befürwortet. Sie wurden auch für schuldig befunden, „die nationale innere Sicherheit geschädigt“ zu haben. Mohammad Reza Ali-Zamani wurde beschuldigt, illegal den Irak besucht zu haben, wo er angeblich US-Militärs getroffen habe.
Arash Rahmanipours Anwältin sagte, dass ihr Klient nach der Wahl keine Rolle bei den Protesten gespielt habe und gezwungen worden sei, in einem „Schauprozess“ zu gestehen, nachdem Mitglieder seiner Familie bedroht worden seien (siehe Kapitel 4, Drohungen gegen Familienmitglieder).
Ihre Hinrichtung fand nur zwei Wochen vor dem Jahrestag der Islamischen Revolution am 11. Februar statt, einem Tag, an dem weitere Massenproteste erwartet wurden. Ihr Tod macht deutlich, wie das Justizsystem als tödliches Instrument der Unterdrückung durch die iranischen Behörden benutzt wird, die eindeutig diejenigen, die ihr Recht auf friedliche Demonstrationen gegen die Regierung in Anspruch zu nehmen wünschten, davor warnten, zu Protesten auf die Straße zu gehen.
„Die Herren haben nicht ein Stückchen Beweise... Wir können zu einer Gruppe unparteiischer und ehrbarer iranischer Richter gehen, die Erfahrungen in der Beurteilung von Fällen vor Gericht haben. Wenn sie den kleinsten Beweis gegen Farzad vorlegen können, wäre ich bereit, dem Recht für immer den Rücken zu kehren und jegliche Bestrafung zu erdulden... Vor den gegenwärtigen Gerichten, vor allem in Revolutionsgerichten, hält man die Leute für schuldig und sie müssen beweisen, dass sie es nicht sind.“
Khalil Bahramian, Anwalt von Farzad Kamangar, Mai 2010 civ
Dies war nicht das letzte Mal, dass iranische Behörden Hinrichtungen als politisches Werkzeug benutzten. Am 9. Mai 2010 wurde eine ähnliche Verlautbarung von der staatlichen Nachrichtenagentur der Islamischen Republik (IRNA) veröffentlicht, dass vier Männer und eine Frau an jenem Morgen hingerichtet worden seien. Vier von ihnen – Farzad Kamangar, Ali Heydarian, Farhad Vakili und Shirin Alam-Holi, waren Angehörige der kurdischen Minderheit im Iran und wurden zusammen mit Mehdi Eslamian gehängt. Alle fünf waren der Feindschaft gegen Gott für schuldig befunden worden wegen „terroristischen Anschlägen“ im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in oder Aktivitäten für verbotene Gruppen.
„Die plötzliche Hinrichtung von fünf Bürgern dieses Landes ohne klare Auskünfte gegenüber dem Volk über die Anklagepunkte gegen sie, den Ermittlungsverlauf und das Verfahren gleicht dem Trend, der in den letzten Monaten zu Urteilen, geführt hat, die viele besorgte Männer, Frauen und Bürger unseres Landes überraschten. Wenn die Justiz ihre Position von der Unterstützung der Unterdrückten hin zur Unterstützung der Behörden und der Machthabenden verschiebt, ist es schwer, die Leute von der Überzeugung abzubringen, dass die Urteile der Justiz ungerecht sind.“
Mir Hossein Mousavi, Mai 2010 cv
Farzad Kamangar, Ali Heydarian und Farhad Vakili wurden 2006 verhaftet und später zum Tode verurteilt wegen angeblicher Mitgliedschaft und Aktivitäten für die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), einer bewaffneten türkischen Oppositionsgruppe, die gegen die türkische Regierung kämpft.
Shirin Alam-Holi, die hingerichtete Frau, wurde beschuldigt, einer anderen kurdischen Gruppe anzugehören, der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (bekannt unter dem Kürzel PJAK), einer iranischen bewaffneten Gruppe, die verboten ist. Die fünfte Person, Mehdi Eslamian, wurde beschuldigt, seinem Bruder, der Anfang 2009 wegen eines angeblich von ihm verübten Bombenanschlags auf eine Moschee in Shiraz hingerichtet worden war, finanzielle Unterstützung gegeben zu haben.
Wenigstens drei von ihnen – wahrscheinlich alle – waren in Haft gefoltert worden, anscheinend um „Geständnisse“ zu erpressen. Mehdi Eslamian soll ausgepeitscht und geschlagen worden sein, ihm wurde medizinische Versorgung für seine Verletzungen im Gewahrsam verweigert, und er wurde zu einem „Geständnis“ gezwungen.
Farzad Kamangar, ein Lehrer, war sieben Monate in Haft, bevor ihm erlaubt wurde, seine Familie zu sehen. Laut einem Brief, den er schrieb und der im Internet im April 2008 zirkulierte, wurde er nach seiner Verhaftung im Mai 2006 wiederholt gefoltert. Er wurde ausgepeitscht, in einem Kühlraum eingeschlossen, und Wärter spielten „Fußball“ mit seinem Körper, indem sie auf ihn eintraten, als er zwischen den Wärtern hin- und her „gespielt“ wurde.
In einem Brief aus dem Gefängnis schrieb Shirin Alam-Holi, dass sie Albträume habe wegn dem, was ihre Verhörer mit ihr angestellt hatten. Sie wurde wiederholt geschlagen, auch auf die Fußsohlen, und in den Magen getreten, was innere Blutungen verursachte. Als sie in einen Hungerstreik trat, wurde sie zwangsernährt durch Sonden, die sie heraus riss, wobei sie ihre Nase verletzte. Sie sagte, dass sie ein auf Video aufgenommenes „Geständnis“ ablegte, nachdem sie ins Krankenhaus gebracht und ihr eine Injektion gegeben worden war.
Die Hinrichtungen schockierten viele im Iran und wurden weithin als Versuch gesehen, eine abschreckende Botschaft an diejenigen zu schicken, die am Jahrestag der Wahl ein paar Wochen später einen Protest in Erwägung ziehen könnten. Iraner aus vielen Lebensbereichen protestierten gegen diese ungerechten Tötungen und einige haben einen hohen Preis dafür bezahlt. Majid Tavakkoli (siehe Kapitel 2, Studenten und Akademiker) schrieb einen bewegenden Brief aus dem Gefängnis mit Erinnerungen an Farzad Kamangar und die zwei anderen Kurden, mit denen er inhaftiert war, und wurde anscheinend als Strafe mit Einzelhaft belegt. Mir Hossein Mousavi, dessen Urteil oben hervorgehoben ist, wurde wegen seiner Stellungnahme durch den Teheraner Staatsanwalt Abbas Ja’fari Dowlatabadi mit Strafverfolgung bedroht. Dieser sagte am 15. Mai:
„Er [Mousavi] hat kein Recht, die Urteile der Gerichte in Frage zu stellen, die bestätigt wurden, und eine Ansicht über sie zum Ausdruck zu bringen, die den Feinden des islamischen System gefallen würden... Die Ansichten dieses Mannes und die Unterstützung, die er gegeben hat [für die Hingerichteten], kommen der Verbreitung von Lügen gleich, und solche Meinungen zu äußern ist eine Straftat... Was [seinen] Prozess betrifft, wird er zu gegebener Zeit stattfinden... Der Grund für diese Verzögerung liegt darin, dass die Zeit dafür noch nicht gekommen ist... Wenn die richtige Zeit gekommen ist, werden wir handeln, so wie man eine Frucht pflückt, wenn sie reif ist.“ cvi
Nach den Hinrichtungen weigerten sich die Behörden, die Leichen der vier hingerichteten Kurden ihren Familien zurückzugeben, die daraufhin in Teheran protestierten. Shirin Alam-Holis Mutter, Schwester, Onkel, Neffe und Großvater wurden alle kurzzeitig verhaftet und gegen Kaution freigelassen, und die Behörden verboten Trauernden, ihr Haus in Maku zu betreten. Farzad Kamangars Familie in Kamyaran wurde davor gewarnt, mit Medien zu sprechen, und ihr Telefonanschluss wurde gesperrt. Khalil Bahramian, der Anwalt von Farzad Kamangar und Shirin Alam-Holi, wurde zum Verhör einbestellt, nachdem er die Hinrichtungen heftig kritisiert hatte.
Weitere wurden im Nachgang zu den Hinrichtungen verhaftet. In kurdischen Gebieten wurde am 13. Mai ein Generalstreik ausgerufen, um gegen die Hinrichtungen zu protestieren. Am selben Tag wurde Ajlal Qavami, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation von Kurdistan, verhaftet und für mehrere Tage inhaftiert, möglicherweise in Verbindung mit Interviews, die er zum Streik gab.
Mindestens sechs weitere Personen – alle sollen Verbindungen zu den PMOI unterhalten haben – sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts von Hinrichtung bedroht im Zusammenhang mit den Unruhen nach der Wahl. Zusätzlich zu Ahmad und Mohsen Daneshpour Moghaddam und Abdolreza Ghanbari, die bei „Schauprozessen“ im Januar und Februar 2010 auftraten (siehe oben), wurden Ja’far Kazemi, Mohammad Ali Haj Aghaei and Ali Saremi in unfairen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt.
Am 15. Mai sagte der Staatsanwalt von Teheran auch:
„Momentan haben wir drei Todesurteile, die bestätigt wurden und sich auf Mohammad Ali Saremi, Ja'far Kazemi und jemanden namens Mohammad Ali Haj Aqhaei beziehen. Alle drei gehören zu den Unterstützern der Heuchler und ihre Verbindungen zu den Heuchlern sind klar und bestimmt. Diese drei, die organisatorische Verbindungen [zu den Mujahedin] haben, wurden im Shahrivar 1388 [September 2009] verhaftet.“ cvii
„Mein Ehemann hat nicht um Gnade gebeten. Er hat nichts getan, weswegen sie ihn hinrichten dürften. Wie ist es möglich, ein Todesurteil dafür zu erhalten, dass man das Grab eines Freundes auf einem Friedhof besucht hat? Er hatte keine Waffe noch hat er irgendjemand getötet, so dass er um Gnade bitten müsste.“
Die Frau von Ali Saremi, Mai 2010 cviii
Ali Saremi, der wegen seiner politischen Aktivitäten sowohl vor als auch nach der Islamischen Revolution von 1979 23 Jahre im Gefängnis verbracht hat, bestreitet, dass er irgendetwas mit den Ereignissen nach der Wahl zu tun hatte. Er teilte Amnesty International am 24. Mai 2010 aus dem Gefängnis mit:
„Ich wurde am 4. September 2007 erneut verhaftet, vier Tage nachdem ich eine Zeremonie auf dem Khavaran-Friedhof aus Anlass des 19. Jahrestages der Massenhinrichtung [politischer] Gefangener von 1988 besucht hatte... Sie verhafteten auch meine Frau. Sie ist nun gegen Kaution entlassen und das Verfahren gegen sie wurde schon mehrmals verschoben aufgrund ihrer Beziehung zu mir und wegen meiner Situation.
Nach meiner Verhaftung wurde ich neun Monate lang in der Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses inhaftiert, davon sechs Monate in Einzelhaft. Während dieser Zeit hatte ich nur ein paar [drei] Verhöre, die psychologischen Druck und Beleidigungen beinhalteten. Sie beschuldigten mich der Verbindung zu und Mitgliedschaft in den PMOI, die ich abstritt. Ich wurde dann in die Abteilung 350 verlegt.
Ich wurde im Oktober 2008 vor die 15. Kammer des Revolutionsgerichts gebracht, unter der Anklage von moharebeh wegen Mitgliedschaft in den PMOI. Ich bestritt dies erneut und verteidigte mich selbst, da sie keinen Beweis gegen mich für diese Anklage hatten. Ich wurde im November 2009 zum Tode verurteilt und legte durch meinen Anwalt Berufung ein. Ich erfuhr von der Bestätigung des Urteils erst durch die Pressekonferenz des Staatsanwalts [am 15. Mai]. Obwohl ich einen Anwalt habe, erkennen sie ihn nicht an. Sie leiten keine Verfahrensakten an ihn weiter und benachrichtigen ihn nicht von Terminen.“
„Ich würde gerne jeden auf der Welt und alle Menschenfreunde darauf aufmerksam machen, dass das Regime danach trachtet, mich, Leute wie mich oder einige der jungen Leute und Gefangenen an den Galgen zu bringen, damit es die Menschen mit unseren Leichen einschüchtern und in Angst versetzen kann.“
Ali Saremi, in einem offenen Brief nach seiner Verurteilung zum Tode im November 2009 cix
6. AUSWIRKUNGEN AUF FAMILIEN
„Ich bin krank, ich kann ihn nicht in Teheran besuchen... Ich hoffe, sie lassen ihn wenigstens zuhause anrufen. Ich als Mutter muss die Stimme meines Sohnes hören. Wenn Majid eingesperrt ist, sind wir alle eingesperrt. Als Mutter ist mein Herz mit [ihm] eingesperrt.“
Majid Tavakkolis Mutter in einem Interview mit Voice of America Persian TV im Januar 2010 cx
Das Leid, das durch erzwungenes Verschwinden, langfristige Einzelhaft sowie andere Misshandlungen und lange Gefängnisstrafen verursacht wird, endet nicht an den Gefängnistoren. Die Familienmitglieder der Inhaftierten erdulden infolge der Haft ihrer nächsten Angehörigen ebenfalls ernsthafte Probleme. Ganz abgesehen von der Angst und Sorge um ihren Verwandten sehen sie sich mit einer Menge praktischer Probleme konfrontiert, die für Frauen besonders schwierig sind.
„Das Leid, das den Familienmitgliedern einer insgeheim inhaftierten (und damit verschwundenen) Person zugefügt wird, kann ebenfalls der Folter oder anderen Formen der Misshandlung gleichkommen und verletzt das Recht auf Schutz des Familienlebens.“
Gemeinsame Studie über globale Praktiken der geheimen Inhaftierung im Kontext der Terrorismusbekämpfungcxi
In einem Land, in dem weniger als ein Fünftel der bezahlten Arbeit von Frauen ausgeübt wirdcxii und die Zahl der Arbeitslosen hoch ist, kann die Haft eines männlichen Verwandten finanzielle Schwierigkeiten verursachen, insbesondere, wenn die Haft Monate oder sogar Jahre andauert. Der Inhaftierte kann der Hauptverdiener der Familie sein; die Fahrtkosten zu Gerichten und Gefängnissen, um Informationen über das verhaftete Familienmitglied zu erhalten oder um es nach dem Urteil zu besuchen, kann eine weitere Belastung der Familienfinanzen bedeuten. Dies kann besonders hart sein, wenn der Angehörige zu einer Haftstrafe Hunderte von Kilometern entfernt vom Heim der Familie verurteilt wird.
Mahdieh Ajdadi, die elfjährige Schwester von Akbar Ajdadi, der nach seiner Verhaftung während einer Demonstration am 15. Juni 2009 zu einer 28-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde, schilderte diese Probleme bewegend in einem offenen Brief an den verhandelnden Staatsanwalt vom April 2010:
„Mein Bruder ist Verkäufer in einem Lebensmittelladen... ist das gerecht? Mein Bruder würde nie die öffentliche Sicherheit gefährden, er ist unschuldig. Ich bitte Sie, ihn zu seiner Familie zurückzuschicken. Mein Vater ist Analphabet, meine Mutter ebenfalls... Mein Bruder war der einzige Verdiener in unserer Familie. Meine Eltern haben beide Herzprobleme und ihr Zustand hat sich verschlechtert, seit mein Bruder verhaftet wurde.
Vor einigen Wochen sagte man uns, dass er für einige Tage das Gefängnis würde verlassen können, wenn wir dem Gericht eine Kaution von 200.000 US$ geben würden. Ich habe nie in meinem Leben so viel Geld gesehen... Montags fahren meine Eltern zum Evin-Gefängnis in Nord-Teheran, um meinen Bruder zu besuchen. Wenn sie zurück kommen, sind sie erschöpft. Meine Mutter sagt, der Weg ist lang, sehr lang. Die Hin- und Rückfahrkarte ist noch dazu teuer.“cxiii
Wie oben gezeigt wird, werden die saftigen Kautionssummen für bedingte Entlassungen für gewöhnlich durch Hypotheken aufgebracht – damit wird häufig das Heim der Familie riskiert, das von den Behörden konfisziert wird, sollte der Gefangene nicht ins Gefängnis zurückkehren.
Amnesty International wird häufig berichtet, dass Familienmitglieder gewarnt oder sogar bedroht werden, nicht öffentlich über die Situation ihres Verwandten in der Haft zu sprechen. So wurde zum Beispiel die Familie des 61 jährigen Ayatollah Mohammad Taghi Khalaji (s. Kapitel 2, Geistliche), der im Januar 2010 verhaftet wurde, gewarnt, nicht seinen Sohn Mehdi Khalaji zu kontaktieren, der in den USA lebt und arbeitet. Manchen Familien wird die Telefonleitung gekappt, um zu verhindern, dass sie mit den Medien sprechen. Dies geschah im Fall der Familie der Kurdin Shirin Alam-Holi, die im Mai 2010 hingerichtet wurde (s. Kapitel 5). In einigen Fällen wurden Familienmitglieder verhaftet, offenbar um den Druck auf ihre inhaftierten Verwandten zu erhöhen (s. Kapitel 2).
Trotz alledem lassen sich viele Verwandte nicht einschüchtern, sondern erheben ihre Stimmen, um die Einhaltung der Rechte ihrer Lieben zu verlangen. Sie sprechen mit den Medien, mit Menschenrechtsorganisationen, so auch mit Amnesty International, und erzeugen so internationale Aufmerksamkeit für die Notlage ihrer Angehörigen. Sie verfassen offene Briefe an die Gerichtsbehörden, in denen sie die Ungerechtigkeiten, die ihre Töchter, Söhne, Mütter und Väter erdulden müssen, hervorheben. Sie fotografieren Picknicks vor den Gefängnissen während des persischen Neujahrsfestes, und schaffen mit der Abwesenheit ihrer Angehörigen an der traditionellen Haft Sin-Tafel eine sichtbare Mahnung an die ganze Welt.cxiv Sie halten Geburtstagsfeiern für ihre inhaftierten Familienmitglieder ab, die die liebevoll zubereiteten Kuchen nicht mit ihnen genießen können, auf die Unterstützungsbotschaften in Zuckerguss geschrieben sind.
Einige Angehörige haben neue Aktionsgruppen gegründet. Die Trauernden Mütter beispielsweise versammeln sich jede Woche schweigend, um an die Toten der Ereignisse nach den Wahlen zu erinnern und Rechenschaft zu verlangen. Ihre hartnäckigen Bemühungen um Gerechtigkeit sind ein Dorn im Fleisch der iranischen Behörden, die die Wahrheit über die Geschehnisse in den Gefängnissen landesweit am liebsten unter einem Teppich des Schweigens verstecken würden und sich so der totalen Straflosigkeit annähern wollen.
7. STRAFLOSIGKEIT
„Wie kann es sein, dass die Gerichte heute die, die die Verbrechen im Kahrizak-Gefängnis, in den Studentenwohnheimen, im Sobhan-Komplex, am 15. und 20. Juni, am blutigen Ashoura-Tag angeordnet und ausgeführt haben, freilassen ... und dann plötzlich ... werden diese fünf Personen aufgehängt, trotz so vieler offener Fragen?“
Mir Hossein Mousavi, Mai 2010cxv
Seit Amnesty Internationals Iran-Bericht vom Dezember 2010 gab es nur wenig Fortschritte bei den Versuchen, irgendjemanden für die von den Sicherheitskräften verübten Gewalttaten zur Rechenschaft zu ziehen. Statt dessen sahen sich die Opfer der Willkür und ihre Angehörigen mit widersprüchlichen offiziellen Darstellungen und Verschleierung der Tatsachen konfrontiert.
Im Januar 2010 legte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der die Haftbedingungen der Gefangenen der Vorfälle nach den Wahlen untersuchen sollte, seinen abschließenden Bericht vor.cxvi Der Ausschuss stellte fest, dass die am 9. Juni 2009 verhafteten und zum überfüllten Kahrizak-Gefängnis verbrachten Gefangenen Misshandlungen ausgesetzt wurden. Der Berichte legte dar, dass die Personen vier Tage lang in einem 70 qm großen Quarantäneraum festgehalten wurden, und fährt fort:
„Die Inhaftierten mussten im Sommer unter härtesten Bedingungen ohne angemessene sanitäre Einrichtungen und Belüftung, Nahrung und Wasser ausharren und waren Beleidigungen und Körperverletzungen durch die Wachen inmitten von 30 gefährlichen Kriminellen ausgesetzt.“
Der Ausschuss stellte fest, die Angelegenheit habe „das islamische System international geschwächt“ und kam zu dem Schluss:
„Die Justiz muss die wirkliche Wurzel der Vorfälle herausfinden und zu ihrem logischen Abschluss bringen, indem ernsthafte Maßnahmen ergriffen werden gegen alle Elemente, die für diese bitteren Vorfälle verantwortlich sind, was auch Angehörige der Justizbehörde, der Regierung und der LEF einschließen kann, und zwar ohne Schonung, zum Wohle der Integrität des Islamischen Systems. Die Justiz sollte die Öffentlichkeit über ihre Maßnahmen informieren und die Hauptverantwortlichen bestrafen, ohne deren Posten oder Ränge zu berücksichtigen.“
Viele interpretierten dies dahingehend, dass die Justizangehörigen, die die Überstellung der Inhaftierten nach Kahrizak genehmigt hatten, nun zur Rechenschaft gezogen werden sollten, einschließlich des umstrittenen früheren Teheraner Staatsanwalts Saeed Mortazavi, der zwischenzeitlich eine andere Position erhalten hat. Bislang scheint jedoch kein Versuch unternommen worden zu sein, leitende Beamte für die Vorfälle zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Ausschuss leugnete, dass es zu Vergewaltigungen gekommen sei und behauptete, Kahrizak sei der einzige Ort, an dem Misshandlungen vorgekommen seien. Seine Empfehlungen beinhalteten einen Ruf nach besseren Aufsichts- und Überwachungssystemen in Haftanstalten, nach schnellerer Information von Angehörigen der Häftlinge sowie nach schnelleren Strafverfahren.
Zwei Tage später verkündete der Polizeichef Esma’il Ahmadi-Moghaddam, dass in den Gefängnissen eine Videoüberwachung installiert werden solle, die ab März 2011 betriebsbereit sein werde. Er sagte, dieses System werde „die Misshandlung von Häftlingen verhindern und hilft uns, das Verhalten unseres Wachpersonals zu standardisieren.“ Die Gefängnisse des ganzen Landes sollen dann unter der ständigen Aufsicht einer Teheraner Überwachungszentrale stehen.
DER KAMPF GEGEN DIE STRAFLOSIGKEIT
Straflosigkeit bedeutet „die Unmöglichkeit, de jure oder de facto, Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen, ob in Straf-, Zivil- oder Disziplinarverfahren, da sie keiner Ermittlung unterworfen werden, die dazu führen könnte, dass sie angeklagt, verhaftet, verurteilt und, falls sie schuldig gesprochen werden, zu angemessenen Strafen verurteilt werden und ihren Opfern Entschädigung zuteil wird.“cxvii Die Menschenrechtsgesetzgebung erlegt den Staaten die Verpflichtung auf, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Straflosigkeit durch schnelle, unparteiische und unabhängige Untersuchung von Vorwürfen der Menschenrechtsverletzung zu bekämpfen, und diejenigen, die vernünftigerweise als Verantwortliche gelten, der Gerichtsbarkeit zu überantworten. Ebenso müssen Staaten Entschädigungen für erlittene Menschenrechtsverletzungen garantieren.
Lediglich die Todesfälle im Kahrizak-Gefängnis regten überhaupt zu sinnvollen Handlungen an. Im März 2010 wurden 12 namentlich nicht genannte Personen vor einem Teheraner Militärgericht verurteilt. Sie waren im Dezember 2009 wegen Straftaten im Zusammenhang mit den Misshandlungen in Kahrizak angeklagt worden. Drei von ihnen waren des Mordes angeklagt. Andere Anklagepunkte schlossen „die Anordnung und Teilnahme an Schlägen, Verletzungen und Beleidigungen gegen die Geschädigten“; die Übertretung des Gesetzes des Respekts der gesetzlich garantierten Freiheitsrechte; schlechte Führung und Überwachung in Kahrizak, die zu Todesfällen und Verletzungen führte; und „Anordnung von und Teilnahme an falschen Berichten über die ... Todesursache von drei der in Kahrizak Inhaftierten“cxviii ein. Im späten April 2010 legten Zeitungsberichte nahe, das die drei des Mordes Angeklagten (zwei Beamte und ein Insasse) zu qesas (Wiedergutmachung, Blutgeld) verurteilt worden seien. Allerdings gab es keine offizielle Verlautbarung, ob das Verfahren zu einem Urteil gekommen ist, und, falls dem so sein sollte, worin die Urteile für alle zwölf Angeklagten bestehen.
Diese unbedeutenden Versuche, mit den gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die stattgefunden haben, umzugehen, lassen Befürchtungen aufkommen, das es sich lediglich um den Versuch der Gesichtswahrung eines Unrechtssystems, das keinerlei Fehlverhalten zugeben kann, handelt.
Die fehlende Transparenz der Ermittlungen ist umso Besorgnis erregender im Lichte der Berichte über den auf Opfer ausgeübten Druck, der diese dazu bewegen soll, ihre Beschwerden zurück zu ziehen. Im Februar 2010 veröffentlichte die Abdurrahman Boroumand-Stiftung eine Zeugenaussage eines ehemaligen Insassen des Kahrizak-Gefängnisses, der Said genannt wird:
„Als wir freigelassen wurden, luden uns Beamte des Militärgerichts vor. Sie sagten, sie wollten uns trösten. Sie forderten uns auf, gegen die, die uns in Kahrizak geschlagen hatten, Beschwerden einzureichen ... Vielleicht 90 oder 100 von uns reichten Beschwerde ein.
Während dieses Monats kamen mehrere Male Vertreter der Revolutionsgarden, des Geheimdienstministeriums und der Informations- und Sicherheitspolizei. Sie nahmen uns mit, um uns zu überreden, unsere Beschwerden zurückzuziehen. Das Militärgericht sagte uns, wir sollen nicht auf sie hören und unsere Beschwerden nicht zurückziehen. Sie kamen fünf- oder sechsmal, um mich abzuholen. Sie legten mich in Handschellen ... Einige Male redeten sie im Auto mit mir. Manchmal haben sie mich zusammengeschlagen... Schließlich haben sie erreicht, dass alle ihre Beschwerden zurückzogen.“cxix
Zudem gab es widersprüchliche Berichte von Offiziellen zum verdächtigen Tod von Ramin Pourandarjani, einem Arzt, der während seines Militärdienstes in Kahrizak arbeitete und Zeuge von Misshandlungen wurde.cxx Die Behörden kamen zu dem Schluss – nachdem sie zunächst behauptet hatten, er habe eine Herzattacke gehabt, und dann, er habe Selbstmord begangen – dass Ramin Pourandarjani gestorben sei, nachdem er vergiftetes Essen zu sich genommen habe, das in sein Zimmer gebracht worden sei. Es gab jedoch keine offizielle Erklärung, wie sein Essen vergiftet werden konnte oder wer für die Tat verantwortlich sei.
Im März sagte sein Vater Rooz online, der letzte offizielle Bescheid, den er erhalten habe, sei der Bericht des Rechtsmediziners:
„Wir reichten eine Beschwerde ein und verlangten, dass der Mörder gefunden und vor Gericht gestellt werden muss, und sagten, dass wir unsere Beschwerde weiter verfolgen werden... Die Gerichtsmedizin sagte, dass Ramin vergiftet worden sei, aber der Bericht ist sehr unklar. Wir können diese Theorie nicht akzeptieren. Sie müssen erklären, wie er vergiftet wurde und wer ihn vergiftet hat.“cxxi
Das offensichtliche Widerstreben der Behörden, die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, hat mit weiteren Vorwürfen der Misshandlung nicht nachgelassen. So wurde beispielsweise im Januar 2010 verkündet, dass die Fälle von 17 Personen, die auf „verschiedene Weisen“ während der Eskalationen nach den Wahlen in Teheran getötet worden waren, zu Untersuchungen an das Teheraner Provinzgericht zur Untersuchung weitergeleitet worden seien, nachdem die Familien Beschwerde beim Teheraner Staatsanwalt eingereicht hatten. Der Bericht sagte jedoch aus, dass die Verantwortlichen noch nicht gefunden seien, und die Akten „zur Zahlung von Entschädigungen“cxxii an das Gericht weitergeleitet worden seien.
Hajar Rostami-Motlagh, die Mutter von Neda Agha-Soltan, drückte im März ihre Betroffenheit angesichts der mangelnden Übernahme von Verantwortung aus:
„Wir erwarten keine Resultate, weil acht bis neun Monaten vergangen sind. Wenn unsere Beschwerden bearbeitet werden würden, dann wären sie jetzt bearbeitet... Die Behörden haben bislang schon vieles über Neda behauptet, und jeden Tag sagen sie etwas Neues. Ihre widersprüchliches Aussagen... zeigen doch, was sich wirklich abgespielt hat... Ich will, dass der Mörder meiner Tochter identifiziert wird. Sie müssen diese Person finden und vor Gericht stellen.“cxxiii
Ein weiterer Fall illustriert den mangelnden Willen der Behörden, sich mit den Menschenrechtsverletzungen zu befassen. Im Januar 2010 wurde der Tod von Ramin Qahremani (von Amnesty International bereits dokumentiertcxxiv) ausdrücklich mit seiner Haft in Kahrizak in Verbindung gebracht. Im Februar jedoch sagte der Parlamentsabgeordnete Parviz Sorouri, die Ursache seines Todes sei unbekannt und der Fall verlange weitere forensische Untersuchungen, die sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss ansehen werde, um seine Schlussfolgerungen dann der Judikative zu präsentieren.cxxv Bis heute sind keine Schlussfolgerungen bekannt geworden, fast 10 Monate nach dem Tod von Ramin Qahremani.
Diese Fälle zeigen, das kein politischer Wille besteht, die Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Organe angemessen zu untersuchen. Amnesty International fordert die Behörden auf, unverzüglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen zu beenden, einschließlich derer, die in diesem Bericht aufgezeigt wurden, indem umfassende, unabhängige und unparteiliche Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen eingeleitet werden. Diese Untersuchungen sollten in der Absicht durchgeführt werden, die Verantwortlichen in Gerichtsprozessen der Gerechtigkeit zu überantworten, die den hohen Standards der Internationalen Menschenrechtskonvention genügen, ohne auf die Todesstrafe zurückzugreifen. Als Sofortmaßnahme sollten die iranischen Behörden dringend den Besuch des Landes durch Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und für extralegale, summarische und willkürliche Hinrichtungen ermöglichen.
8. LEBEN IM EXIL
Wenn in diesem Bericht auch das Schwergewicht auf dem Elend der politischen Gefangenen und Inhaftierten, einschließlich gewaltloser Gefangener liegt, sollte doch nicht vergessen werden, dass dies für viele, die im Iran verhaftet worden sind, noch nicht alles ist.
Einige die freigelassen wurden, fürchten erneute Verhaftung und die damit möglicherweise verbundene Folter und Misshandlung und haben das Land verlassen. Andere sind in den Untergrund gegangen, um zunächst einer Verhaftung zu entgehen, und sind dann aus Iran geflohen. Die Zukunft bedeutet für all diese Personen wahrscheinlich ein Leben im Exil.
Offiziellen Statistiken zufolge stieg die Zahl der Asylanträge von Iranern deutlich in den Wochen und Monaten nach den Wahlen vom Juni 2009.cxxvi Einige schafften es in europäische oder nordamerikanische Länder, aber viele beantragen zunächst Asyl in der Türkei oder im Norden des Irak, beides Grenznachbarn des Iran.
Wer kann, verlässt das Land auf legalem Wege, wobei manchmal Bestechungsgelder an Amtsträger fließen. Eine Frau beschrieb Amnesty International, wie sie aus Furcht vor Verhaftung in dem Aufruhr nach den Wahlen Iran im Juli 2009 verlassen hat:
"Ein Freund stellte für mich eine Verbindung mit jemandem am Teheraner Flughafen her. Sie verlangten 20 Millionen Touman (ungefähr 20.000 US$). Wir feilschten und konnten den Betrag auf 15 Millionen Touman verringern. Ich fuhr zum Flughafen. Es war schwierig herauszukommen. Bei der Passkontrolle wurde ich angehalten – der Offizier fragte eine Menge und schaute sehr misstrauisch, aber schließlich stempelte er meinen Pass ab und ich kam ins Flugzeug und flog in die Türkei."
Ein anderer Asylbewerber aus Teheran erzählte Amnesty International, dass er aus Furcht vor Verhaftung mit dem Fahrrad von Teheran nach Tabriz gefahren war. Dort hatte er den Zug in die Grenzstadt Van genommen, wo er einen Beamten bestach, damit dieser ihn über die türkische Grenze ließ, obwohl ihm das Verlassen des Landes verboten war. Dann radelte er von Van nach Ankara und beantragte dort Asyl.
Andere befürchten eine Verhaftung an der Grenze oder unterliegen – im Widerspruch zu internationalem Rechtcxxvii – einem Verbot, das Land zu verlassen, und überqueren daher die Grenze auf langen und beschwerlichen Wegen durch die Berge, manchmal mit Unterstützung durch kurdische Menschenschmuggler.
Sapehr Atefi, Mitglied des CHRR, hielt sich seit Januar 2010 versteckt, nachdem ein Freund der Familie ihm mitgeteilt hatte, dass er auf der Geheimdienstliste derjenigen stand, die wegen Verbindungen zu den PMOI und zu "den Kommunisten"cxxviii gesucht werden. Er entledigte sich "belastender" Besitztümer wie SIM-Karte und Computer und schlug sich nach Khoy durch, einer Stadt an der äußersten Nordwestecke des Iran. Von dort organisierten kurdische Menschenschmuggler für ihn und Hesam Misaghi, ein anderes CHRR-Mitglied, einen Transport zu Pferde durch die schneebedeckten Berge bis in die Türkei.
Obschon nun in einem anderen Land, fühlen sie sich oft nicht sicher. Viele berichten, dass sie Warnanrufe per Telefon erhalten oder auf der Straße von unbekannten Iranern angesprochen werden, die sie bedrohen. Nachdem Iraner z.B. 2009 vor dem Internationalen Sekretariat von Amnesty International gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran demonstriert hatten, berichteten sie, dass unbekannte Landsleute die Demonstration begleitet und sie gewarnt hatten, sie würden beobachtet. Einige haben auch indirekt über Verwandte Drohungen aus dem Iran erhalten. Aktivisten von Amnesty International konnten bei einer Demonstration vor der Iranischen Botschaft in London beobachten, dass diese aus den Fenstern der Botschaft heraus gefilmt wurde. Dies könnte den iranischen Behörden eine Identifikation der Demonstranten ermöglichen.
Der Newsweek-Journalist Maziar Bahari wurde vier Monate lang nach der Wahl festgehalten. Nach seiner Freilassung verließ er das Land und berichtete Amnesty International, wie einer seiner Verwandten im Iran am 17. April 2010 einen Drohanruf bekam. Die Person am anderen Ende sagte: "Ich rufe aus dem Gericht an... Sag Maziar, er soll nicht glauben, wir hätten keinen Zugang zu ihm, weil er nicht im Iran ist... Es wird jetzt gefährlich. Es kann alles passieren ohne Vorankündigung." Maziar Bahari ist, wie er sagte, schon früher von Mittelsmännern kontaktiert worden, die ihn warnten, zu "reden". Dies war aber das erste Mal, dass an seine Verwandten herangetreten wurde.
Die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi hat über die Jahre zahlreiche Todesdrohungen erhalten, und zwar, wie sie sagt, in zunehmender Anzahl. Während der Wahl hielt sie sich außerhalb des Landes auf und fühlte sich seitdem nicht sicher genug, um zurückzukehren. Ihre Nobelpreis-Medaille und ein Bankkonto beschlagnahmten die Behörden im November 2009. Die Medaille wurde später zurückgegeben, aber die Behörden beschlagnahmten ihr gesamtes Vermögen unter der Anschuldigung, sie habe für ihren Nobelpreis keine Steuern entrichtet – dies trotz der Tatsache, dass solche Preise nach iranischem Recht steuerfrei sind. Ihr Ehemann und ihr Bruder sind mehrfach von Beamten des Informationsministeriums vorgeladen worden, die ihnen auftrugen, sie zum Schweigen zu bringen. Sie sagten ihrem Mann, dass sie sie überall auf der Welt aufspüren könnten und bedrohten sie nachdrücklich mit dem Tod.cxxix Ihre Schwester wurde fast drei Wochen lang festgehalten, um Druck auf Shirin Ebadi auszuüben, damit sie ihre kritischen Äußerungen über die Behörden unterlasse.
Andere haben noch direktere Drohungen erhalten. Abolfazl Fateh, der ehemalige Vorsitzende von Mir Hossein Moussavis Informationsrat, hat Berichten zufolge Todesdrohungen von Personen erhalten, die behaupteten, für das iranische Informationsministerium zu arbeiten. Zur Zeit ist er Student in Großbritannien. Als er einmal nicht zu Hause war, kamen Personen zu seiner Frau und verlangten, sie möge ihm sagen: „Wenn du eine falsche Bewegung machst und versuchst, irgendetwas für Mirhossein [Moussavi] zu tun, werden wir dich liquidieren und bekannt geben, dass die Monafeqin [so bezeichnen die Behörden die PMOI] dich umgebracht haben."cxxx
Die in der Türkei Lebenden fühlen sich besonders unsicher auf Grund der räumlichen Nähe zum Iran, des visafreien Grenzübertritts iranischer Staatsbürger in die Türkei und der Sicherheitsabkommen zwischen der türkischen und der iranischen Regierung. Iraner, die in der Türkei Asyl beantragt haben, berichteten Amnesty International, dass unbekannte Iraner sie auf ihren in der Türkei erworbenen Handys angerufen haben, sie wegen ihres Verhaltens warnten und Repressionen gegen noch im Iran lebende Familienmitglieder androhten. Zwei Tage nachdem sie der BBC ein Interview gegeben hatte, wurde Maryam Sabri – sie hat bereits eine Vergewaltigung überlebt – in Kayseri angegriffen.cxxxi Sie glaubt, dass der Angriff von iranischen Offiziellen ausging, obgleich es von Seiten der türkischen Polizei hieß, es ließen sich keine politischen Motive dafür finden. Andere Asylbewerber wie Ebrahim Mehtari, ebenfalls Überlebender einer Vergewaltigung, hatten bedrohliche Begegnungen. Er erzählte Amnesty International, dass sich ihm ein Unbekannter in der Vorhalle des Hotels in Ankara, in dem er sich aufhielt, genähert habe und auf Persisch sagte: "Glaub nicht, wir wüssten nicht, wo Du bist."
Ein Researcher von Amnesty International wurde Zeuge der Furcht, die unter solchen Bedingungen entsteht, als er im März 2010 mit Asylbewerbern in den Städten Nevsehir und Nidge in der Zentraltürkei zu Fuß unterwegs war. Wenn ein Auto mit iranischen Nummernschildern vorbeikam, zeigten sich die Asylbewerber sofort besorgt und sahen zu, dass sie von der Straße verschwanden, obwohl es keine Anzeichen dafür gab, das Auto könne jemand anderem als einem Touristen gehören.
Die Drohungen mit Leid oder Tötung sind besonders beunruhigend vor dem Hintergrund, dass die Regierung offenbar in extralegale Tötungen politischer Oppositioneller verwickelt war, die inner- und außerhalb des Iran in den 1980er und 1990er Jahren stattgefunden haben, wenngleich diese auch seltener vorgekommen sind, seitdem die "Serienmorde" der 1990er an Schriftstellern und anderen in den späten 90er Jahren aufgedeckt wurden.cxxxii
Sie geben auch deshalb zu besonderer Besorgnis Anlass, weil die Angriffe auf prominente politische Anführer innerhalb des Iran weitergehen. Zum Beispiel wurde das Auto von Mehdi Karroubi im Januar 2010 in Qazvin von Leuten angegriffen, von denen es hieß, sie gehörten zur Basij-Miliz. Ein ehemaliger Minister, Ahmad Motamedi, wurde am 3. Mai 2010 in der Amir Kabir-Universität, an der er arbeitete, niedergestochen. Der ehemalige Vizepräsident Mohammad Abtahi, zur Zeit gegen Kaution auf freiem Fuß, während eine Berufung gegen seine Verurteilung zu sechs Jahren Gefängnis läuft, wurde am 20. Mai angegriffen, angeblich durch Agenten in Zivil, und zwar mit Kabeln und Messern.
Die iranischen Behörden sollten alle diese Angriffe untersuchen und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Alle Anweisungen von Funktionären an andere Amtsträger oder Personen im Auftrag des Staates, Menschen, die als politisch oppositionell gelten, zu schädigen oder zu töten, müssen aufgehoben werden.cxxxiii
Asylbewerber, die öffentlich über ihre Erfahrungen im Iran sprechen, ziehen auch die Aufmerksamkeit der türkischen Geheimdienste auf sich. Wenigstens zwei Journalisten und ein Menschenrechtsaktivist, die in der Türkei um Asyl nachsuchten, berichteten Amnesty International im März, dass sie mehrmals von einem persisch sprechenden türkischen Beamten vorgeladen wurden. Diese Treffen, die gewöhnlich in einem Café stattfanden, hatten ausschließlich den Zweck, sie zu warnen, dass Interviews in den Medien die Dinge rund um ihren Asylantrag "komplizieren" würden.cxxxiv
Amnesty International glaubt, dass die Ereignisse der letzten Jahre dazu führen, dass einige Iraner, die ihr Land zu einem Studium, für einen Arbeitsplatz oder aus anderen nicht politischen Gründen verlassen, aber sich öffentlich unzufrieden mit dem Geschehen im Iran gezeigt haben, nach einer Rückkehr in den Iran erhöhten Risiken ausgesetzt wären. Einige von ihnen sind somit womöglich Flüchtlinge "sur place" geworden und könnten bei einem Asylantrag den Status eines Flüchtlings oder einen untergeordneten Schutzstatus beanspruchen.
Amnesty International drängt deshalb alle Regierungen, die Asylanträge bearbeiten, dass allen Iranern auf Wunsch Zugang zu einem fairen und echten Asylverfahren gewährt wird, auch wenn ein Visum schon abgelaufen sein sollte. Jegliche Abschiebungen sollten mit angemessenen rechtlichen Verfahren unter Einschluss eines Rechtsbeistands einhergehen. Dazu gehört auch die Befugnis, die Abschiebeentscheidung individuell anzufechten, Zugang zu kompetenten Dolmetscherdiensten und Rechtsberatung sowie der Anspruch auf (idealerweise gerichtliche) Überprüfung einer negativen Entscheidung.
9. SCHLUSSFOLGERUNG UND EMPFEHLUNGEN
Seit der Wahl von Präsident Ahmadinejad im Jahre 2005 hat Amnesty International den wechselnden iranischen Regierungen viele ins Einzelne gehende Empfehlungen gegeben, aber die schwerwiegenden Rechtsbrüche gehen weiter und der Wirkungskreis der Unterdrückung dehnt sich ständig aus.
Weiterhin werden Menschen im Iran willkürlich festgesetzt, oft ohne Haftbefehl und von Staatsbediensteten, die sich nicht ausweisen. Viele werden für Wochen oder Monate oft in Einzelhaft in Strafanstalten außerhalb der Kontrolle durch die Justiz festgehalten, und das längere Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Zugang zu Familien oder Rechtsanwälten, unter Bedingungen, die einem "Verschwindenlassen" gleichkommen. Außergesetzliche Tötungen und die nur allzu häufigen Berichte über Folter und andere Misshandlung durch Handlanger des Staates, die nahezu völlige Straffreiheit genießen, werden immer noch nicht untersucht. Hunderte politischer Gefangener, in unfairen Verfahren verurteilt, werden über den Iran verteilt festgehalten; viele von ihnen sind gewaltlose politische Gefangene. Tausende anderer erleiden Einschränkungen ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind.
Durch die Veröffentlichung dieses Berichts hofft Amnesty die Iranischen Behörden mit den weit verbreiteten Missbräuchen zu konfrontieren, die diese abstreiten. Im Bericht sind keine neuen Empfehlungen an die iranische Regierung enthalten. Besondere Empfehlungen, die das Recht auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ebenso wie Schutzmaßnahmen für die Inhaftierten beträfen, wären sinnlos im Angesicht des unverschämten Leugnens von Rechtsbrüchen seitens der iranischen Behörden. Amnesty International kann nur zu einem sofortigen Ende der Missbräuche aufrufen und besonders zur Freilassung von gewaltlosen politischen Häftlingen, zu fairen und zügigen Gerichtsverfahren mit Anklagen erkennbar strafrechtlichen Gehalts ohne Rückgriff auf die Todesstrafe für politische Gefangene und zur Umwandlung aller Todesurteile.
Die Organisation appelliert auch an die internationale Gemeinschaft zu verhindern, dass politische Erwägungen einschließlich der Sorgen über das nukleare Anreicherungsprogramm des Iran einer konzertierten und robusten Antwort auf die Untätigkeit der iranischen Behörden hinsichtlich der Menschenrechtsprobleme und auf ihre Behinderung internationaler Untersuchungen einschließlich der Menschenrechtsmechanismen der UN im Wege stehen.
Besonders weist Amnesty International die iranischen Behörden und die internationale Gemeinschaft auf die Empfehlungen hin, die die Organisation in den folgenden Berichten und Stellungnahmen ausgesprochen hat:
– Iran: Strittiges Wahlergebnis, verstärkte Unterdrückung (Index: MDE 13/132/2009), 10. Dezember 2009
– Iran: Ensure free presidential election (Index: MDE 13/046/2009), 15. Mai 2009
– Iran: Human Rights in the spotlight on the 30th Anniversary of the Islamic Revolution (Index: MDE 13/010/2009), 5. Februar 2009
– Iran: Worsening repression of dissent as election approaches (Index: MDE 13/012/2009), 1. Februar 2009
– Iran: Human Rights abuses against the Kurdish minority (Index: MDE 13/088/2008), 30. Juli 2008
– Iran: Women's rights defenders defy repression (Index: MDE 13/018/2008), 28. Februar 2008
– Iran: End executions by Stoning (Index: MDE 13/001/2008), 15. Januar 2008
– Iran: Human Rights Abuses against the Baluchi Minority (Index 13/104/2007), 17. September 2007
– Iran: The last executioner of children (Index: MDE 13/059/2007), 27. Juni 2007
– Iran: Defending Minority Rights: The Ahwazi Arabs (Index: MDE 13/056/2006), 16. Mai 2006
– Iran: New government fails to address dire human rights situation (Index: MDE 13/010/2006), 16. Februar 2006
i„118 Tage, 12 Stunden, 54 Minuten“, Newsweek, November 2009
iiZum Beispiel gab es Proteste am Qods-Tag am 18. September, einem Tag zur Unterstützung der Palästinenser. Demonstrationen fanden auch statt am 4. November 2009, dem Jahrestag der Besetzung der Amerikanischen Botschaft 1979, am 7. Dezember, dem Nationalen Studententag; am 21. Dezember in Qom, zur Beisetzung eines führenden behördenkritischen Geistlichen, und zum Ashoura-Fest, das 2009 auf den 27. Dezember fiel.
iiiDie Behörden bestätigten mindestens 40 Tote während der Demonstrationen, einschließlich Ashoura, aber Oppositionsquellen behaupten, dass über 80 starben. In Abwesenheit unabhängiger Beobachter und angesichts der Vertuschungsversuche wird die wirkliche Zahl wohl nie zu ermitteln sein.
ivAm 5.Januar 2010 wurde der Kontakt zu mehr als 60 ausländischen Einrichtungen, darunter Menschenrechtsorganisationen und Medien, verboten, mit dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung für jeden, der solchen Kontakt aufnimmt.
vSiehe „Iran Police Chief Warns Opposition Against SMS, E-Mail Communication“, Radio Free Europe / Radio Liberty, 15. Januar 2010.
viGewaltlose politische Gefangene sind Personen, die keine Gewalt angewendet oder Gewalt oder Hass befürwortet haben und inhaftiert oder anderer physischer Beschränkung (z.B. Hausarrest) unterworfen sind, und dies wegen ihrer politischen, religiösen oder anderen Überzeugungen, Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, nationaler oder sozialer Herkunft. Amnesty International fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
viiIndex MDE 13/0123/2009, verfügbar unter http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/123/2009/en.
viiiIm März 2010 startete eine Gruppe von Bloggern eine Kampagne, um die Fälle „namenloser” politischer Gefangener herauszuheben. Seitdem haben Webseiten mit Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Iran Anstrengungen unternommen, Nachrichten über „Namenlose“ regelmäßig zu veröffentlichen.
ixSiehe „Reactions to revocation of Participation and Mojahedin Organization licences“, Aftab-e Yazd, 21. April 2010, S. 16.
x„Iranischer Oppositionsführer trotzt der Unterdrückung der Regierung, „Der Spiegel, 26. April 2010.
xiAm 15. März 2010 verbot die Justiz die Tätigkeit der IIPF und schloss ihre Büros. Am 19. April 2010 widerrief der Artikel 10-Ausschuss des Parlaments die Zulassungen für IIPF und MIRO, da sie Artikel 16 des Gesetzes über politische Organisationen verletzt hätten. Gemäß diesem Artikel wird es politischen Organisationen verboten, „Verleumdungen und Gerüchte zu verbreiten”, „die nationale Einheit zu verletzen“, „Bemühungen zu unternehmen, Konflikte zwischen Menschen zu schaffen oder zu vertiefen“ und „islamische Prinzipien zu verletzen“.
xiiSiehe International Campaign for Human Rights in Iran, „Draconian Prison Sentences Doled Out for Activists“, 20. Mai 2010
xiiiSiehe: http://www.facebook,com/event.php?eid=198929939029#/photo_search.php?oid=198929939029&view=all
xivSiehe Free-journalists.com, 30. April 2010, http://www.free-journalists.com/2010/04/blogpost_3696.htm
xvSiehe Committee to Protect Journalists „Iran remains worst jailer of journalists“ 6. Mai 2010.
xviSiehe Reporters Without Borders, „Imprisoned Journalists in Great Danger“, 11. Mai 2010.
xviiDas Kahrizak-Haftzentrum am Südrand von Teheran, das von der Polizei betrieben wurde, wurde ein Synonym für Folter und andere Misshandlungen, die an Häftlingen im Sommer 2009 verübt wurden. Mindestens vier Personen starben nach ihrem Aufenthalt dort und das Zentrum wurde auf Anordnung des Obersten Führers geschlossen.
xviiiGroß-Ayatollah Montazeri starb am 20. Dezember 2009.
xix„Iran won't give certain films permission for foreign premieres: official”, Tehran Times, 16. Mai 2010.
xx„Culture Ministry warns Iranian cineastes about cooperation in foreign productions“, Tehran Times, 16. Mai 2010.
xxiEine englische Übersetzung ist zu lesen unter: http://www.sidewalklyrics.com/?p=6302
xxii„The Latest News on the Condition of Human Rights Activists Victimized by the Iranian Security Apparatus“, Human Rights Activists News Agency, 26. März 2010.
xxiiiDer Leiter der HROK, Mohammad Sadegh Kabudvand, verbüßt gegenwärtig eine 10-jährige Haftstrafe wegen seiner friedlichen Menschenrechtsaktivitäten.
xxivAmnesty International: Iran's Mourning Mothers must be released, 11. Januar 2010. http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/news/irans-mourning-mothers-must-be-released-20100111
xxvWomen Living Under Muslim Laws: Iran: Mahboubeh Abbasgholizadeh sentenced to 2 ½ years in jail and 30 lashes for 'acts against national security'. http://www.wluml.org/node/6306
xxvi “Imprisoned Lawyer’s Condition Unknown”, Human Rights Activists News Agency, 20. Januar 2010, http://persian2english.com/?p=4783
xxviiDefender of Human Rights Centre, Dezember 2009, http://www.humanrights-ir.org/php/view.php?objnr=335
xxviiiNasser Zarafshan, der die Familien von zwei Personen vertrat, die von Behördenmitgliedern bei den sogenannten „Serienmorden“ getötet wurden, wurde in einem geheimen Verfahren vor einem Militärgericht verurteilt zu zwei Jahren Haft wegen „Verbreitung vertraulicher Informationen“, zu drei Jahren wegen Besitz von Schusswaffen, und zu 50 Peitschenhieben wegen illegalen Besitzes von Alkohol. Er bestritt wiederholt die Vorwürfe gegen sich. Amnesty International glaubt, dass die Waffen und der Alkohol in seinem Büro deponiert wurden, um ihn zu diskreditieren, und dass der Prozess gegen ihn politisch motiviert war, um andere Menschenrechtsverteidiger im Iran davon abzuhalten, Fälle von Straflosigkeit zu verfolgen.
xxix„New Releases , New Arrests in Iran“, Rooz Online, 11. März 2010, http://www.roozonline.com/english/news/newsitem/article/2010/march/11//new-releases-new-arrests-iniran.html
xxx„Moslehi told the governor's conference: Eighty foundations, institutions, foreign funds and organisations active in the sedition have been identified“ Siyasat-e Rouz, 23. Dezember 2009.
xxxiDie Königreichs-Versammlung des Iran (Anjoman-e Padshahi Iran) ist eine Gruppe mit Sitz in London, die die Errichtung einer Monarchie im Iran unterstützt. Tondar ist eine angeschlossene Gruppe in den USA, die vom Iran beschuldigt wurde, an dem Bombenanschlag auf eine Moschee in Shiraz beteiligt gewesen zu sein. Mehrere Personen wurden im Zusammenhang mit diesem Bombenanschlag hingerichtet.
xxxiiDie Mütter für den Frieden setzen sich ein gegen eine mögliche militärische Intervention im Iran wegen des Atomprogramms, suchen „gangbare Lösungen“ für die instabile Region und wenden sich gegen die Verhaftung, Inhaftierung und Schikanierung von gewöhnlichen Iranern.
xxxiiiSiehe Amnesty International: Iran: Women Prisoners of Conscience (Index MDE 13/05/90), Mai 1990
xxxivBeginnend im August 1988 direkt nach dem Ende des Iran-Irak-Krieges, und fortdauernd bis kurz vor dem Jahrestag der Islamischen Revolution im Februar 1989 führten die iranischen Behörden eine Hinrichtungswelle gegen politische Gefangene durch – die größte nach denen im ersten und zweiten Jahr nach der Revolution 1979. Insgesamt wird geschätzt, dass zwischen 4.500 and 5.000 Gefangene getötet wurden, darunter auch Frauen. Es bleibt eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen seit dem Bestehen der Islamischen Republik.
xxxvSiehe Amnesty International, Arrests and deaths continue in Iran as authorities tighten grip, 22. Juli 2009, http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/news/arrests-deaths-continue-iran-authoritiestighten-grip-20090722
xxxviSeit der Einrichtung der Islamischen Republik 1979 wurde die Baha'i-Gemeinschaft systematisch schikaniert und verfolgt. Die Baha'i-Religion wird nicht in der iranischen Verfassung anerkannt und ihre Anhänger sind diskriminierenden Gesetzen und Regelungen unterworfen, die ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzen.
xxxviiGroß-Ayatollah Bahid Khorasani ist einer der höchsten iranischen Geistlichen. Er ist auch der Schwiegervater von Ayatollah Sadegh Larijani, dem Leiter der Justiz.
xxxviiisiehe Tabnak, http://www.tabnak.ir/fa/pages/?cid=89954
xxxixCompass Direct News berichtet über Christen, die wegen ihres Glaubens in aller Welt verfolgt werden.
xlGonabadi-Derwische im Iran betrachten sich als schiitische Moslems. Dieser Sufi-Orden beschreibt Sufismus weder als Religion noch als Sekte, sondern vielmehr als Lebensweg, durch den Menschen – jeder Religion – Gott finden können. Siehe z.B. http://www.sufism.ir/sufischool.php. Dies ist eine Webseite der Gonabadi-Derwische in Europa, geleitet, von Dr. Sayed Mostafa Azmayesh. Im Iran ist der Leiter des Ordens Dr. Nour Ali Tabandeh, der gezwungen war, sein Haus in Bidokht, dem wichtigsten Zentrum des Ordens im Iran, zu verlassen und nach Teheran überzusiedeln. Verschiedene prominente Geistliche im Iran haben Fatwas gegen die Sufis verfasst. Zum Beispiel sagte Ayatollah Lankarani 2006, dass Sufis „die iranische Jugend irreführen“ und dass „Kontakt zu ihnen verboten“ sei.
xli“Mother of young man sentenced to death expresses her anguish”, Homylafayette, 6. Januar 2010, http://homylafayette.blogspot.com/2010/01/death-sentence-ahmad-karimis-mother.html
xlii“A Conversation with One of the Detainees of the Past 2 Months : Mock Executions, Prisoners’ Suicides and Sleeping On the Asphalt”, Tara Niazi, 16. August 2009, http://taraniazi.com/index.php?option=com_content&view=article&id=116:a-conversation-with-one-ofthe-detainees-of-the-past-2-months-mock-executions-prisoners-suicides-and-sleeping-on-theasphalt&catid=48:interviews&Itemid=73
xliiiSiehe Artikel 15.4 und 15.5
xlivReporters Without Borders, Press freedom violations recounted in real time (12. Juni 2009 – 31. Dez. 2009), 31 Dezember 2009, http://en.rsf.org/iran-press-freedom-violations-recounted-31-12-2009,33433
xlvInternationales Recht verbietet strikt die Hinrichtung von Personen, die zum Zeitpunkt ihres angeblichen Verbrechens jünger als 18 Jahre waren. Siehe Amnesty International, Iran: The last executioner of children.
xlviInterview mit Deutsche Welle Persischer Dienst, 2. Mai 2010, http://www.dwworld.de/dw/article/0,,5530042,00.html
xlviiArtikel 32
xlviiiArtikel 24
xlixArtikel 32
lArtikel 33
liArtikel 132
liiArtikel 134. Die vorgelegte Kaution besteht normalerweise aus einem Besitztitel, dessen Wert erheblich über dem Kautionsbetrag liegt, der vom Gericht vorgelegt wurde, oder aus Bargeld. Die Kaution wird registriert und jeglicher Geldbetrag wird auf einem speziell zu diesem Zweck eingerichteten Konto beim Justizministerium hinterlegt. Das Gericht gibt eine Anweisung an das Urkunden- und Eigentumsregister, wo der Eigentümer die Urkunde hinterlegt. Die Registerbehörde verfügt dann ein Verbot auf Transaktionen mit dieser Urkunde, das nur durch eine neue gerichtliche Anweisung außer Kraft gesetzt werden kann.
liiiAllgemeiner Kommentar 29: Ausnahmezustände, CCPR/C/21/Rev.1/Add.11, 31. August 2001, Abs. 11.
livA/HRC/13/42, 19 February 2010, http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/13session/AHRC-13-42.pdf
lvDie Webseite der Graduiertenvereinigung
lviAdvar News, http://advarnews.biz/humanright/9657.aspx
lviiA/RES/43/173, 9 December 1988, http://www.un.org/documents/ga/res/43/a43r173.htm
lviiiArtikel 24
lixAgahi-ye Tehran
lxBazdashtgah-e amaken
lxiBazdashtgah-e Evin
lxiiband
lxiiisalon
lxivAmouzeshgah
lxvAndarzgah 1-10
lxviOpinions No. 5/2001 (E/CN.4/2002/77/Add.1), para10 (iii) and 14/2009 (A/HRC/13/30/Add.1)
lxviiInternationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 14, Abs. 2
lxviiiGemeinsame Studie zu weltweiten Praktiken bezüglich geheimer Haft im Kontext der Terrorbekämpfung vom Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten bei der Terrorbekämpfung, vom Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, der Arbeitsgruppe zu willkürlicher Verhaftung und der Arbeitsgruppe zu zwangsweisem oder unfreiwilligem Verschwinden (A/HRC/13/42), 26. Januar 2010
lxix“Iran: lawyer haunted by young man's execution”, Los Angeles Times, 8 February 2010, http://articles.latimes.com/2010/feb/08/world/la-fg-iran-lawyer8-2010feb08
lxxEine Anmerkung zu Artikel 128 der Strafprozessordnung legt fest, dass in „vertraulichen Angelegenheiten oder wenn der Richter entscheidet, dass die Anwesenheit einer anderen Person (darunter des Anwalts) 'Korruption' verursachen könnte oder den Ablauf unterbrechen würde, oder bei Verbrechen gegen die nationale Sicherheit die Anwesenheit des Anwalts von der Zustimmung des Gerichts abhängt“.
lxxiArtikel 3 des Gesetzes über den Respekt legitimer Freiheiten und die Sicherstellung von Bürgerrechten, verabschiedet 2004
lxxiiDie Anmerkung zu Artikel 128, wie oben
lxxiiiKobra Zaghehdoust wurde mit ihrem Ehemann auf dem Beheshte Zahra-Friedhof im Juli 2009 verhaftet, während einer Gedenkfeier für Neda Agha Soltan und andere, die ohne Rechtsgrundlage bei den Demonstrationen im Juni 2009 getötet wurden.
lxxivCommittee of Human Rights Reporters, ‘Unknown’ Female Prisoner Kobra Zaghedoost Detained for Nine Months, 21 April 2010, http://persian2english.com/?p=9711
lxxvInternational Campaign for Human Rights in Iran, “Farideh Gheirat: Even Baghi’s Lawyer Can’t Access His File”, 21 April 2010, http://www.iranhumanrights.org/2010/04/farideh-gheirat-even-baghis-lawyercant-access-his-file/
lxxviVgl. http://www.parlemannews.ir/index.aspx?n=3245
lxxviiA/HRC/WG.6/7/IRN/1, http://lib.ohchr.org/HRBodies/UPR/Documents/Session7/IR/A_HRC_WG6_7_IRN_1_E.pdf
lxxviiiArtikel 39
lxxixArtikel 6 des Gesetzes für die Achtung von legitimen Freiheiten und den Schutz für die Bürgerrechte
lxxxArtikel 38 der Verfassung und Artikel 578 des Strafgesetzbuchs, der festlegt: „Jeder Regierungsbeamte oder -mitarbeiter, ob gerichtlich oder nicht gerichtlich, der einen Verdächtigen physisch foltert oder quält, um ihn zu zwingen, zu gestehen, wird zusätzlich zu einer Sachstrafe oder der Zahlung von Blutgeld, abhängig vom Fall zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren verurteilt. Falls jemand das selbe angeordnet hat, wird nur die Person, die den Befehl gegeben hat, die beschriebene Gefängnisstrafe erhalten. Wenn Folter oder Quälerei im Tod endet, soll der Täter die Strafe für Mord erhalten; jemand, der die Folter befohlen hat, wird die Strafe für einen Auftragsmord erhalten.“
lxxxi„Die Geschichte eines Mitglieds der Basij-Miliz: das komplette Protokoll“, Channel 4 News, 17.02.2010, http://www.channel4.com/news/articles/world/middle_east/basij+militia+memberaposs+story+full+transcript/3547452
lxxxiiVgl. A Letter of Suffering by Bahareh Maghami, A Victim of Prison Rape, April 2010, http://rowzane.com/fa/annonce-archiev/63-zanan/1785-1389-01-20-21-46-54.html
lxxxiiiArtikel 24 scheibt vor: Eine korrekte medizinische Untersuchung soll einer gefangenen oder inhaftierten Person sobald wie möglich nach ihrer Einweisung in den Ort des Arrests oder der Haft angeboten werden, und danach soll medizinische Betreuung und Behandlung wenn notwendig zur Verfügung gestellt werden. Diese Versorgung und Behandlung soll kostenfrei angeboten werden.
lxxxivIslamic Republic of Iran News Network, 20. September 2009, http://www.irna.ir/View/FullStory/?NewsId=689599
lxxxvPrinzip 21 (85 E/CN.4/2004/3/Add.2, Abs. 57) besagt:
„1. Es soll verboten sein, unangemessenen Vorteil aus der Lage einer festgenommenen oder inhaftierten Person zu ziehen, indem man ihn zwingt, ein Geständnis abzulegen, sich selbst zu belasten oder gegen eine andere Person auszusagen.
2. Keine inhaftierte Person soll während ihres Verhörs Gewalt, Drohungen oder Verhörmethoden ausgesetzt sein, die seine Fähigkeit zur Entscheidung oder seine Urteilsfähigkeit beeinträchtigen.“
lxxxviKarroubi: „The Iranian nation has been humiliated”. Rahe sabz, 30. Mai 2010
lxxxvii(Anm.: Fußnote fehlt im englischen Original)
lxxxviiiArtikel 165
lxxxixArtikel 188
xcMardom-Salari Webseite, 1. Februar 2010
xciInternational Campaign for Human Rights in Iran. Intelligence Agents Pressure Judiciary for Harsh Sentences, 9. April 2010
xciiArtikel 498 und 499
xciiiArtikel 513
xcivArtikel 6 und 26
xcvArtikel 514
xcviArtikel 609
xcviiArtikel 610
xcviiiArtikel 618
xcixArtikel 607
cVision of the Islamic Republic of Iran Network 1, 9. Dezember 2009
ciInternational Campaign for Human Rights in Iran, Human Rights Group Demands Closure of Evin Prison Court, 14. April 2010, http://www.iranhumanrights.org/2010/04/close-evin-court/
ciiInternational Campaign for Human Rights in Iran, Human Rights Group Demands Closure of Evin Prison Court, 14. April 2010
ciiiInternational Campaign for Human Rights in Iran, Human Rights Group Demands Closure of Evin Prison Court, 14. April 2010
civInternational Campaign for Human Rights in Iran, 12. Mai 2010, Farzad Kamangar’s Lawyer: There Was No Cause for Execution, http://www.iranhumanrights.org/2010/05/farzad-kamangars-lawyer-therewas-no-cause-for-execution/
cvSee “Mir Hossein Mousavi’s reaction to the recent executions,” Kaleme, 10. Mai 2010 http://www.kaleme.com/1389/02/20/klm-19032
cviSee http://enduringamerica.com/2010/05/17/iran-document-the-prosecutor-on-the-executionsleaders-of-sedition-15-may/ and http://www.farsnews.com/newstext.php?nn=8902250640
cviiSee http://enduringamerica.com/2010/05/17/iran-document-the-prosecutor-on-the-executionsleaders-of-sedition-15-may/ and http://www.farsnews.com/newstext.php?nn=8902250640
cviiiIn einem Interview mit Voice of America TV. See http://persian2english.com/?p=10889
cixSiehe “Political prisoner, Ali Saremi, sentenced to death, warns about a repeat of massacre”, http://persian2english.wordpress.com/2010/01/01/political-prisoner-ali-saremi-sentenced-to-death-warns-about-a-repeat-of-massacre/
cxsiehe VOA Interviews mit Majid Tavakkolis Mutter, 19. Januar 2010, http://persian2english.com/?p=4626
cxiA/HRC/13/42, 19. Februar 2010
cxiisiehe The Middle East Institute: Where are Iran’s working women? http://payvand.com/news/09/feb/110.html
cxiiihttp://www.rhairan.biz/archives/10947
cxivZum persischen Neujahrsfest, am 21 März, decken die Iraner den Tisch mit sieben traditionellen Zutaten, die alle mit dem Buchstaben „S“ beginnen – den Haft Sin (sieben S).
cxvsiehe „Mir Hossein Mousavi’s reaction to the recent executions“, Kaleme, 10. Mai 2010
cxvisiehe Qods, 11. Januar 2010, S. 1f
cxviisiehe: Updated set of Principles for the protection and promotion of human rights through action to combat impunity (E/CN, 4/2005/102/Add.1), 8. Februar 2005, Definitionen
cxviii„Full Statement of Iranian Military Court on Kahrizak Detention Centre“, Blog von Mohammad Mostafaie, 20. Dezember 2009, http://persian2english.wordpress.com/2009/12/20-full-statement-of-iranian-military-court-on-kahrizak-detention-centre/
cxix„Iran July 2009: A Witness to State Crimes in Kahrizak Detention Centre“, Sa’id/ABF Übersetzung , Abdorrahman Borumand Foundation, 2. Februar 2010, http://www.iranrights.org/english/document-1217.php
cxxsiehe: Iranian authorities must investigate death of detention centre doctor, 18. November 2009, http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/news/iranian-authorities-must-investigate-death-detention-centre-doctor-20091118
cxxi„Identify and Prosecute my Son’s Murderers“, Rooz online, 13. März 2010.
http://roozonline.com/english/news/newsitem/article/2010march/13///identify-and-prosecute-my-sons-muderers.html
cxxiiMardom-e-salari, 18. Januar 2010
cxxiii„No accountability only threats“, Rooz online, 4. März 2010
cxxivsiehe Amnesty International, Iran: Election Contested, Repression Compounded, (Index MDE13/123/2009, Dezember 2009)
cxxv„Ambiguity over death of person released from Kahrizak: MP“, Tehran Times, 20. Februar 2010, http://tehrantimes.com/index_View.asp?code=214456
cxxvisiehe z. B. "Flucht nach Deutschland: Asylanträge aus Iran".- In: Der Spiegel, http://www.spiegel.de/international/ world/bild-694367-87854.html
cxxviiArtikel 12 (1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte gewährleistet die Bewegungsfreiheit innerhalb eines Landes und Artikel 12 (2) bestätigt, dass "jedermann die Freiheit hat jedes Land zu verlassen, auch sein eigenes."
cxxviiiInterview mit Sepehr Atefi, im März 2010 von Amnesty International durchgeführt
cxxix"Britain is appeasing Iran, Nobel laureate Shirin Ebadi says".- In: The Times, 24. September 2009; http://www.timesonline.co.uk/tol/news/world/middle_east/article6846763.ece
cxxxsiehe http://www.irangreenvoice.com/article/2010/may/31/3931
cxxxi"Woman who fled after Iran's summer unrest tells of 'revenge' attack in Turkey",- The Guardian, 17. Dezember 2009; http://www.guardian.co.uk/world/2009/dec/17/iran-refugee-sabri-turkey
cxxxiiFür genauere Informationen siehe Amnesty International: "Iran: Victims of Human Rights Violations" (Index: MDE 13/10/93), November 1993; "Iran: Official secrecy hides continuing repression" (Index: MDE 13/02/95), Mai 1995; "Iran: "Mykonos" trial provides further evidence of Iranian policy of unlawful state killings" (Index: MDE 13/15/97), 10. April 1997; und: "Iran: Alarming pattern of killing and 'disappearances'" (Index MDE 13/025/1998), 11. Dezember 1998.
cxxxiiiIn den Prinzipien über die wirksame Verhinderung und Untersuchung außergesetzlicher, willkürlicher und kollektiver Hinrichtungen (vom UN- Wirtschafts- und Sozialrat am 24. Mai 1989 in Resolution 1989/65 angenommen und von der UN-Vollversammlung am 15. Dezember 1989 in Resolution 44/162 gebilligt) heißt es in den Artikeln 1 und 4:
"1. Regierungen sollen alle außergesetzlichen, willkürlichen und kollektiven Hinrichtungen unterbinden und sicherstellen, dass solche Hinrichtungen als strafrechtliche Vergehen bewertet und in einer Weise bestraft werden, die der Schwere solcher Vergehen Rechnung trägt... Solche Hinrichtungen dürfen unter keinen Umständen ausgeführt werden… Das Verbot geht Verfügungen von Regierungsbehörden vor.
4. Wirksamer gerichtlicher oder anderweitiger Schutz soll solchen Personen gewährt werden, die in Gefahr sind, Opfer von außergesetzlichen, willkürlichen oder kollektiven Hinrichtungen zu werden, auch solche, die Todesdrohungen erhalten."
cxxxivWeitere Informationen über die Behandlung von Asylsuchenden in der Türkei: s. Amnesty International: Turkey: Stranded: Refugees in Turkey denied protection (Index: EUR 44/001/2009), 22. April 2009; http://www.amnesty.org/en/library/asset/EUR/44/001/2009/en/Of217291-cae8-4093-bda9-485588e245d8/eur440012009en.pdf